- Konsulent (Österreich)
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Wissenschaftlicher Konsulent der Landesregierung (kurz Konsulent) ist ein Ehrentitel, der in einigen österreichischen Bundesländern durch die Landesregierung verliehen wird. Mit der Ernennung zum Konsulenten wird ab einem bestimmten Lebensalter ein langjähriges, überregionales und ehrenamtliches Engagement im kulturellen Bereich, häufig in Heimatgeschichte oder Mundart-Dichtung, gewürdigt.
Im Bundesland Oberösterreich z. B. wird der Titel seit dem Jahr 1956 vergeben. Um ihn zu erhalten, muss sich die betreffende Person über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren in einer Leitungsfunktion und ohne finanzielle Gegenleistung in einem kulturellen Bereich wie Volksbildung, Heimatpflege, Denkmalpflege, Musikpflege, Kunstpflege, Wissenschaft oder der allgemeinen Kulturpflege betätigt haben. Die oberösterreichische Landesregierung verleiht den Titel pro Jahr durchschnittlich an 20 Personen. Verliehen wird der Titel nach Vorschlag und einer nachfolgenden, eingehenden Prüfung der Voraussetzungen. Dabei werden Informationen über die bisherige Tätigkeit und weitere besondere Leistungen eingeholt, oft werden auch Stellungnahmen der Bürgermeister der zuständigen politischen Gemeinden oder der entsprechenden Fachverbände eingeholt. Die eigentliche Verleihung des Titels erfolgt im Rahmen eines Festaktes, der etwa viermal im Jahr in Anwesenheit des Landeshauptmannes stattfindet.
Der auf Landesebene vergebene Konsulententitel bildet damit in gewisser Weise die Entsprechung zu dem auf Bundesebene zuerkannten Berufstitel „Professor“, wie er vom Bundespräsidenten für besondere Leistungen vor allem in Kunst und Kultur verliehen wird. Beide Titel haben jedoch – außer dem schmückenden Anklang – keinerlei Bezug zu einer universitären Tätigkeit.
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