- Korporativismus
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Korporativismus (auch Korporatismus) ist eine ideologische Strömung, die die Vereinigung von Personen eines Berufes oder einer bestimmten Branche als Fundament der Gesellschaft ansieht und die korporative Regierung und ständische Staats- und Gesellschaftsordnung als ideales System erachtet. Im mittelalterlichen Ständestaat erblickte der Korporativismus ein harmonisches Zusammenwirken aller organisierten gesellschaftlichen Kräfte verwirklicht.
Die korporativistische Bewegung richtete ihr Staatsmodell gegen bürgerlich-liberale bzw. sozialistische Programme. Im korporativistischen System sollten zum Nachteil der parlamentarischen Repräsentativität Interessenkorporationen die offizielle Vertretung in den Abgeordnetenhäusern einnehmen. Dem Mehrheitsprinzip des Parlamentarismus setzte der Korporativismus ein Modell des eigenverantwortlichen Interessenausgleichs der organisierten Gemeinschaft beziehungsweise der gesellschaftlichen Gruppen entgegen.
Inhaltsverzeichnis
Vertreter
Julius Evola, ein Vordenker des italienischen Faschismus, schrieb über den Korporativismus: „Der Geist des Korporativismus (das politische Bestreben, den Staat durch Schaffung von berufsständischen Verbänden zu erneuern) war im Wesentlichen der einer Arbeitsgemeinschaft und einer schöpferischen Solidarität, deren feste Angelpunkte die Prinzipien der Sachkenntnis, der Qualifikation und der natürlichen Hierarchie waren, wobei sich das Ganze durch aktives Über-der-Person-Stehen, Selbstlosigkeit und Würde auszeichnete. Das alles war bei den mittelalterlichen handwerklichen Korporationen, den Gilden und Zünften, deutlich zu sehen.“[1]
Max Hildebert Boehm vertrat ebenfalls die Idee des Korporativismus, verbunden mit völkischem Denken.
Korporativistische Systeme
Das korporative System fand seine deutlichste Anwendung im italienischen Faschismus. Portugal unter António de Oliveira Salazar und Brasilien unter Getúlio Dornelles Vargas trugen korporativistische Züge.
Neokorporatismus
Die korporativistische Agitation des Faschismus diskreditierte den Begriff nachhaltig. Erst seit den siebziger Jahren findet der Begriff als Neokorporatismus auch in Deutschland wieder Verwendung. Hier bezeichnet er „die Formierung und Inkorporierung gesellschaftlicher Großgruppen und Interessenträger mit staatlicher Politik in liberal-demokratischen und kapitalistischen Industriestaaten“ (Ulrich von Alemann). Als praktisches Beispiel eines solchen neuen Korporativismus gilt die von der ersten großen Koalition (1966-1969) ins Leben gerufene „konzertierte Aktion“, in der das Verhalten der Gebietskörperschaften, der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften aufeinander abgestimmt wurde, um gesamtwirtschaftliche Ziele zu verwirklichen. Als Pendant zur „konzertierten Aktion“ in Deutschland fungiert in Österreich die „Sozialpartnerschaft“.
Einzelnachweise
- ↑ Julius Evola: Wirtschaft und Politik. In: Menschen inmitten von Ruinen. Tübingen 1991, S. 301-316.
Literatur
- Peter Cornelius Mayer-Tasch: Korporativismus und Autoritarismus. Eine Studie zu Theorie und Praxis der berufsständischen Rechts- und Staatsidee. Athenaeum, Frankfurt am Main 1971, (Zugleich: Mainz, Univ., Habil.-Schr., 1970/71).
- Ulrich von Alemann: Neokorporatismus. Campus-Verlag, Frankfurt am Main u. a. 1981, ISBN 3-593-32837-2, (Campus. Kritische Sozialwissenschaft).
Weblinks
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