Konzertierte Aktion

Konzertierte Aktion

Die Konzertierte Aktion bezeichnet einen Abstimmungsprozess der Interessen zwischen unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Akteuren, um unter Hintanstellung divergierender kurzfristiger oder nachrangiger Zielsetzungen ein mittel- oder langfristig besseres Gesamtergebnis zu erreichen.[1][2]

Inhaltsverzeichnis

Sozialdemokratische Wirtschaftspolitik nach 1967

Mit dem Sturz Ludwig Erhards war der Wirtschaftsliberalismus in der Bundesrepublik diskreditiert und der Weg frei für die Rezeption des in den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern bereits praktizierten Keynesianismus, der insbesondere in den Grundsätzen der Globalsteuerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage zum Ausdruck kam. In Deutschland flossen derartige Vorstellungen der SPD in das im Mai 1967 verabschiedete Stabilitäts- und Wachstumsgesetz ein, wonach Bund und Länder „bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten“ haben (§1) und die Bundesregierung im „Falle der Gefährdung eines der Ziele des § 1 […] Orientierungsdaten für ein gleichzeitiges aufeinander abgestimmtes Verhalten (konzertierte Aktion) der Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zur Erreichung der Ziele des § 1 zur Verfügung“ stellt (§ 3).[3] Entgegen der keynesianischen Logik ließ es jedoch die Handlungsautonomie der Bundesbank völlig unangetastet.

Stattdessen sollte eine Abstimmung (Konzertierung) des makroökonomisch relevanten Verhaltens zwischen Regierung, Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Bundesbank durch aufeinanderfolgende Gesprächsrunden bewirkt werden. Ziel war es, einen hohen Beschäftigungsstand, Preisstabilität und ein angemessenes Wirtschaftswachstum zu erreichen. Wirtschaftsminister Karl Schiller sprach vom „Tisch der gesellschaftlichen Vernunft“. Am 14. Februar 1967 trat erstmals eine entsprechende informelle Gesprächsrunde zusammen.

Trotz eines Anfangserfolgs konsolidierte sich die Konzertierte Aktion nicht zu einer dauerhaften korporatistischen Einrichtung. Für die Arbeitgeberverbände und Bundesbank verblieb sie ein unverbindliches Diskussionsforum, in welchem die Spitzenverbände ihre Einschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Situation austauschten. Für die Gewerkschaften mit ihrer eher dezentralen Struktur von Einzelgewerkschaften und ihrem in der Bundesrepublik vergleichsweise niedrigen Organisationsgrad stand die Tarifautonomie auf dem Spiel. Ebenso befürchteten sie eine Einschränkung ihres Handlungsspielraums zur Vertretung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. In den ersten Jahren sahen sich die Gewerkschaften zur Lohnzurückhaltung veranlasst, und die Bundesbank kehrte zu einer weniger restriktiven Geldpolitik zurück. Nachdem aber die Unzufriedenheit der Beschäftigten sich in zwei Wellen wilder Streiks (September 1969 und 1973) kundgetan hatte, verlor die Konzertierte Aktion in den 1970er-Jahren an Bedeutung und endete 1977/78 ganz. Wegen einer Verfassungsklage mehrerer Arbeitgeberverbände gegen das Mitbestimmungsgesetz von 1976 stellten die Gewerkschaften 1977 ihre Teilnahme zuerst vorläufig ein; auf dem DGB-Kongress 1978 wurde aus der vorläufigen eine endgültige Absage.[4]

Im Gesundheitswesen

Die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (beginnend 1977) hatte die Kostendämpfung im Gesundheitswesen zur Zielsetzung. Vertreter des Staates und aus dem Gesundheitssektor (Pharmaunternehmen, Ärztevereinigungen, Krankenhäuser, Krankenkassen, nicht aber die Patienten) setzten sich unter Leitung des Bundesgesundheitsministers an einen Tisch, um die Kostenexplosion im Gesundheitswesen einzudämmen.

Seit der Reform des Gesundheitswesens im Jahre 1992 hat die konzertierte Aktion in diesem Bereich keine Bedeutung mehr.

Bündnis für Arbeit

Nach dem Scheitern der Konzertierten Aktion Ende der 1970er Jahre wurde unter der rot-grünen Koalition 1999 der Versuch unternommen, unter dem Namen „Bündnis für Arbeit“ die korporatistische Abstimmung zwischen Staat, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wiederzubeleben, was aber nicht gelang und im Februar/März 2003 für endgültig gescheitert erklärt wurde.[5][6]

Literatur

  • Hermann Adam: Die Konzertierte Aktion in der Bundesrepublik. Bund: Köln 1972 (WSI-Studie zur Wirtschafts- und Sozialforschung, 21).
  • Michael Ruck: Die Republik der Runden Tische: Konzertierte Aktionen, Bündnisse und Konsensrunden, in: André Kaiser/Thomas Zittel (Hrsg.), Demokratietheorie und Demokratieentwicklung. Festschrift für Peter Graf Kielmansegg, VS Verlag für Sozialwissenschaften: Wiesbaden 2004, S. 333-356. ISBN 353114118X.

Weblinks

Quellennachweise

  1. Fritz W. Scharpf: Sozialdemokratische Krisenpolitik in Europa. Campus 2. Aufl. 1987. ISBN 3-593-33791-6. S. 153 ff.
  2. Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.
  3. Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
  4. Walther Müller-Jentsch: Strukturwandel der industriellen Beziehungen. VS, Wiesbaden 2007, S. 70.
  5. Thilo Fehmel: Konflikte um den Konfliktrahmen. Die Steuerung der Tarifautonomie, 1. Auflage 2010, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, ISBN 978-3-531-17227-9, S. 201.
  6. http://www.spiegel.de/wirtschaft/a-238601.html, abgerufen am 2. Februar 2011.

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