- Krankenbehandlerin
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Der Krankenbehandler bzw. die Krankenbehandlerin war eine diskriminierende Begriffsbildung des NS-Regimes für jüdische Ärzte und Ärztinnen, denen aufgrund der Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. Juli 1938 zwar die Approbation (damals ersetzt durch das Wort „Bestallung“ aufgrund der deutschen Wortherkunft) entzogen wurde, die ihren Beruf aber weiter zu Behandlungszwecken jüdischer Bürger ausüben durften. In dieser Verordnung heißt es:
„Der Reichsminister des Inneren kann Ärzten, deren Bestallung erloschen ist, die Ausübung des Arztberufes zur Behandlung von Juden sowie ihrer Frau und ihrer Kinder widerruflich gestatten . . . Diejenigen, die die Genehmigung erhalten, dürfen nicht die Bezeichnung ‚Arzt‘, sondern nur die Bezeichnung ‚Krankenbehandler‘ führen.“
Nur wenige jüdische Ärzte konnten danach – nunmehr als Krankenbehandler und ausschließlich für jüdische Patienten – weiter ihren Beruf ausüben. Jüdischen Ärzten, deren Bestallung erloschen war, konnte „bei Bedürftigkeit und Würdigkeit“ von der Reichsärztekammer ein jederzeit widerruflicher Unterhaltszuschuss gewährt werden, wenn sie Frontkämpfer gewesen waren.
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