- Krankentransport
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Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, beschreibt die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf. Davon zu unterscheiden ist der Patientenfahrdienst, der geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt.
Der Begriff Krankentransport ist im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen – Begriffe 3.17 definiert.
Der Krankentransport ist eine Einsatzart des Rettungsdienstes, sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen, unter Umständen auch mit einem Rettungswagen, durchgeführt.
Inhaltsverzeichnis
Notwendigkeit
Mögliche Gründe für einen Krankentransport sind unter anderem:
- Patient ist nicht oder eingeschränkt gehfähig und muss getragen werden.
- Patient hat einen reduzierten Allgemeinzustand oder leidet an allgemeiner Schwäche
- Patient ist verwirrt oder desorientiert und muss betreut werden
- Patient hat instabile Vitalfunktionen und benötigt daher eine Überwachung
- Patient benötigt akute psychologische Betreuung
- Patient hat eine infektiöse anzeigepflichtige Krankheit
- Patientin hat eine Risikoschwangerschaft
- Patientin steht kurz vor der Geburt
Der bei weitem häufigste Grund ist hierbei die Einschränkung bzw. der Verlust der Gehfähigkeit und damit der Mobilität. Dies ist insbesondere bei alten Menschen durch die fortschreitende Gelenksabnützung (Arthrose) ein Problem. Weitere Ursachen können Verletzungen der Extremitäten infolge von Unfällen oder chronische Krankheiten sein.
Die Zuführung zur freiheitsentziehenden Unterbringung hat im Regelfalle ebenfalls durch einen Krankentransport zu erfolgen.
Anbieter
Der Krankentransport ist Teil des Rettungsdienstes und wird von den Leistungserbringern in diesem Bereich oder von beauftragten Unternehmen nach dem jeweiligen Landesrettungsdienstgesetz abgedeckt.
Kosten
Die Transportkosten werden, wenn der Transport medizinisch indiziert ist, von der Sozialversicherung übernommen, wobei die transportierende Organisation in der Regel direkt mit der Sozialversicherung abrechnet. Je nach Region und Versicherung kann ein Selbstbehalt zu bezahlen sein.
Siehe auch
Portal:Rettungsdienst – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Rettungsdienst
Weblinks
- [1] Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten, Gemeinsamer Bundesausschusses G-BA, veröffentlicht 2005 (55kB; PDF-Datei)
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