- Kreditentscheidung
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Die Kreditentscheidung ist der elementare Teilschritt im Kreditbearbeitungsprozess von Banken, Sparkassen oder sonstigen kreditgewährenden Instituten. Sie orientiert sich stets an den internen Regelungen der Risikopolitik des Institutes. In Deutschland sind die Vorgaben der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beachten.
Kreditentscheidungen sind nicht nur bei Neuausreichungen von Krediten, sondern bei jeglicher Form risikoverändernder Aktivitäten erforderlich. Beispiele hierfür sind die Rückgabe von Sicherheiten, Inanspruchnahmen über die vereinbarte Kreditlinie hinaus (Überziehungen) oder deren Erhöhung (Kreditausweitung).
Formen
Kreditentscheidungen fußen seit Basel II primär auf den Ergebnissen der Bonitätsprüfung mittels Scoring- oder Ratingverfahren. Deren Ergebnisse (Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers) werden in Bonitäts- oder Ratingklassen übersetzt. So zeigt z.B. ein AAA-Rating eine hervorragende Bonität, wobei ein Institut hierfür intern auch die Klasse 1 vergeben kann.
Im Mengengeschäft mit Privatkunden erfolgen Kreditentscheidungen mittlerweile vollautomatisiert. Die Daten der Kreditanfrage (Bonität des Kreditnehmers, Kreditwunsch, Laufzeit, Ratenhöhe, Tilgung etc.) werden elektronisch erfasst. Über Scoringverfahren mit hinterlegten Entscheidungsregeln ("wenn.., dann..-Mechanismen") erfolgt i. d. R. eine sofortige Entscheidung. Die Mechanismen werden vom Institut intern unter Beachtung der Risiko- bzw. Geschäftspolitik fachlich vorgegeben. Dabei werden auch Grenzfälle definiert (Graufälle), in denen noch ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter die finale Entscheidung treffen kann. Dieser Bereich sollte aus Produktivitätsgesichtspunkten jedoch i. d. R. unter 10% der angefragten Fälle liegen. Der Großteil der Entscheidungen erfolgt regelmäßig über sogenannte "rot"-Fälle (Ablehnung) bzw. "grün"-Fälle (Zustimmung).
Vor allem im gewerblichen Kreditgeschäft und im gehobenen Privatkundengeschäft wird der Entscheidungsprozess von Kreditspezialisten vorgenommen. Diese nutzen zwar ähnliche Scoring- bzw. Ratingverfahren im Rahmen der Bonitätsprüfung, sind aber über bankinterne Kompetenzregelungen berechtigt, die Entscheidung vor allem unter Beachtung eher "weicher Kriterien" zu treffen. Beispiele sind u.a. Existenzgründungen, Investitionskredit bei neuen Produkten eines Unternehmens, Branchen- und Marktsituation, Qualität des Managements. Im Großkreditgeschäft wird die Kreditentscheidung zumeist von internen Kreditausschüssen eines Instituts getroffen.
Dokumentation
Im Mengengeschäft werden die Daten der automatischen Entscheidung regelmäßig elektronisch archiviert. Im komplexeren Kreditgeschäft erfolgt eine individuelle Dokumentation, die über die Entscheidungsgründe und ggf. weitere Auflagen an den Kreditnehmer Auskunft gibt (v.a. zu Revisionszwecken). Dabei muss die genehmigende Person oder Instanz ersichtlich sein.
Umsetzung
Ergebnis einer (positiven) Kreditentscheidung ist die Erstellung des Kredit- oder Darlehensvertrages inklusive möglicher Bedingungen oder Auflagen sowie eventuell zu stellender Sicherheiten seitens des Kreditnehmers. Die Umsetzung aller Inhalte einer Kreditentscheidung müssen von Kunden und Bank gemeinsam sichergestellt werden.
Kategorien:- Bankwesen
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