Kreisordnung für Lothringen

Kreisordnung für Lothringen

Die Kreisordnung für Lothringen vom 25. März 1941 war eine Verordnung des deutschen Chefs der Zivilverwaltung im besetzten CdZ-Gebiet Lothringen während des Zweiten Weltkriegs. Sie glich das Kreisrecht in den lothringischen Kreisen dem Reichsrecht an und bereitete dadurch eine endgültige Annexion des Gebietes vor.

Inhaltsverzeichnis

Geltungsbereich und Geltungsdauer

Die Kreisordnung galt bei ihrem Erlass für alle Stadt- und Landkreise im CdZ-Gebiet Lothringen. In nur 15 Paragraphen regelte sie die Grundlagen der Verwaltung auf der Kreisstufe. An der Spitze der Landkreise stand der Landrat; an der Spitze des Stadtkreises Metz der Oberbürgermeister.

Die Neuregelungen des Kreisrechts traten mit dem 1. April 1941 in Kraft und beseitigten alle früheren (französischen) Regelungen. Die Kreisgrenzen wurden teilweise geändert. Die Kantone wurden aufgelöst. Jeder Landkreis umfasste eine Anzahl von Gemeinden, denen bereits seit dem 1. Januar das Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen worden war. Gleichzeitig waren viele kleinere Gemeinden mit anderen in gemeinsamen Bürgermeistereien verbunden worden.

Mitte Dezember 1944 erreichte der alliierte Vormarsch die alte Reichsgrenze am Westwall; damit war die deutsche Verwaltung Lothringens und auch die Geltung der Kreisordnung beendet.

Staatlicher Verwaltungsbezirk

Angelehnt an die preußisch-deutschen Traditionen in der seit 1933 nationalsozialistischen Ausprägung führte der Landrat die gesamte staatliche Verwaltung mit Ausnahme der bisher üblichen Sonderverwaltungen, wie:

  • Justiz
  • Finanzen
  • Bahn
  • Post
  • Forsten
  • Straßen/Wasserstraßen/Hoch- und Tiefbau

und so weiter.

Selbstverwaltungskörperschaft

In Selbstverwaltungsangelegenheiten hatte der Kreis öffentliche Aufgaben unter eigener Verantwortung wahrzunehmen. Diese konnten ihm als Auftragsangelegenheiten auch zugewiesen werden.

Entsprechend dem „Führerprinzip“ entschied auch in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Landrat allein. Ihm waren allerdings 6 Kreisräte als Berater zur Seite gestellt. Sie wurden vom Gauleiter der NSDAP für 6 Jahre in dieses Ehrenamt berufen.

Die Aufsicht nahm in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Chef der Zivilverwaltung wahr.

Einheit von Partei und Staat

Zur Sicherung der Einheit zwischen Partei und Staat war bei Entscheidungen von wesentlicher politischer Bedeutung das Einvernehmen zwischen dem staatlichen Landrat und dem politischen Kreisleiter der NSDAP herzustellen. Bei Meinungsverschiedenheiten war der Chef der Zivilverwaltung zur Entscheidung anzurufen.

Die übrigen staatlichen Kreisbehörden hatten enge Fühlung mit dem Landrat zu halten und Verfügungen und Berichte durch die Hand des Landrats zu leiten. Dieser hatte im Übrigen bei Gefahr im Verzug das Recht, einstweilige Anordnungen zu treffen.

Quellen

  • Verordnungsblatt für Lothringen 1941, Saarbrücken (Friedrich Courths) 1941

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kreisordnung — Die Landkreisordnung (in manchen Ländern auch Kreisordnung) ist ein Landesgesetz, das die Rechtsstellung der Landkreise ihre innere Organisation und die staatliche Aufsicht (Rechtsaufsicht bzw. Fachaufsicht) über sie regelt. In den einzelnen… …   Deutsch Wikipedia

  • CdZ-Gebiet Lothringen — Das CdZ Gebiet Lothringen bestand von 1940 bis 1944. Es handelte sich dabei um ein ehemals französisches Gebiet, das unter einem deutschen Chef der Zivilverwaltung gestanden hatte und zur Eingliederung in das Deutsche Reich vorgesehen war.… …   Deutsch Wikipedia

  • Landkreis Diedenhofen — Der deutsch lothringische Landkreis Diedenhofen (französisch: Thionville) – zeitweilig geteilt in die Kreise „Diedenhofen Ost“ und „Diedenhofen West“ – bestand in der Zeit zwischen 1871 und 1918/1920 und zwischen 1940 und 1944. Der Landkreis… …   Deutsch Wikipedia

  • Landkreis Saarburg (Westmark) — Der deutsch lothringische Landkreis Saarburg (Westmark) – früher: „Saarburg“ (französisch: Sarrebourg) bestand in der Zeit zwischen 1871 und 1918/1920 und zwischen 1940 und 1944. Der Landkreis Saarburg (Westmark) umfasste am 1. September 1944:… …   Deutsch Wikipedia

  • Landkreis Salzburgen — Der deutsch lothringische Landkreis Salzburgen – anfangs: „Salzburg“, später: „Château Salins“ (französisch: Château Salins) bestand in der Zeit zwischen 1871 und 1918/1920 und zwischen 1940 und 1944. Der Landkreis Salzburgen umfasste am 1.… …   Deutsch Wikipedia

  • Landkreisordnung — Die Landkreisordnung (in manchen Ländern auch Kreisordnung) ist ein Landesgesetz, das die Rechtsstellung der Landkreise ihre innere Organisation und die staatliche Aufsicht (Rechtsaufsicht bzw. Fachaufsicht) über sie regelt. In den einzelnen… …   Deutsch Wikipedia

  • Landkreis Metz — Basisdaten[1] Bundesstaat Reichsland Elsaß Lothringen Bezirk Lothringen Verwaltungssitz Metz Fläche 1074 km² (1910) Einwohner 113.674 (1910) …   Deutsch Wikipedia

  • Kreis Château-Salins — Basisdaten[1] Bundesstaat Reichsland Elsaß Lothringen Bezirk Lothringen Verwaltungssitz Château Salins Fläche 976 km² (1910) Einwohner 45.303 (1910) …   Deutsch Wikipedia

  • Kreis Diedenhofen — Basisdaten[1] Bundesstaat Reichsland Elsaß Lothringen Bezirk Lothringen Verwaltungssitz Diedenhofen Fläche 945 km² (1900) Einwohner 115.873 (1900) …   Deutsch Wikipedia

  • Kreis Saarburg — Basisdaten[1] Bundesstaat Reichsland Elsaß Lothringen Bezirk Lothringen Verwaltungssitz Saarburg Fläche 1009 km² (1910) Einwohner 66.222 (1910) …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”