Kreispolizeibehörde

Kreispolizeibehörde

Die Kreispolizeibehörde (KPB) ist eine Dienststelle der Polizei, welche für das Kreisgebiet zuständig ist. Der Begriff bezeichnet in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg unterschiedliche Behörden mit sehr unterschiedlichen Aufgaben.

Inhaltsverzeichnis

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg, wo im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern alle Behörden, die im Bereich der Gefahrenabwehr tätig sind, als Polizei bezeichnet werden, gelten die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter, Stadtverwaltungen in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) als Kreispolizeibehörde für ihr Dienstgebiet. Ihre Aufgabe ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahrenabwehr), soweit nicht die Zuständigkeit einer besonderen Polizeibehörde (z. B. der Baubehörde als Baupolizei, der Wasserbehörde als Wasserpolizei, der Gewerbeaufsicht als Gewerbepolizei usw.) und soweit nicht die Zuständigkeit einer höheren oder niedereren Polizeibehörde (z. B. die Stadtverwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden als Ortspolizeibehörde oder der Regierungspräsidien als Landespolizeibehörde) gegeben ist. In den Bereichen, in denen an sich eine besondere Polizeibehörde zuständig ist, können die Kreispolizeibehörden als allgemeine Polizeibehörden in Eilfällen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen. Die Kreispolizeibehörden haben auf Kreisebene die Stellung, die in anderen Ländern die Landräte beziehungsweise Landratsämter und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte als allgemeine Ordnungsbehörden haben.

Als Rechtsgrundlagen sind das Polizeigesetz für Baden-Württemberg (PolG) sowie § 13 Abs 1 Nr. 1 des Landesverwaltungsgesetzes für Baden-Württemberg (LVG).

Weiterhin üben die Kreispolizeibehörden die Dienst- und Fachaufsicht über die Ortspolizeibehörden im Kreisgebiet (ausgenommen die der Großen Kreisstädte) aus.

Nordrhein-Westfalen

Eine Kreispolizeibehörde in Nordrhein-Westfalen ist eine Organisationseinheit der Vollzugspolizei für das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt. Eine Sonderregelung gilt für Bonn, das vom Rhein-Sieg-Kreis die linksrheinischen Kommunen sowie Königswinter und Bad Honnef verwaltet.

Die Kreispolizeibehörde wird in den Kreisen vom Landrat, bei Zugehörigkeit einer kreisfreien Stadt von einem Polizeipräsidenten geführt. Diese Behörden tragen dann dementsprechend die Bezeichnung Polizeipräsidium. Die Arbeit der Kreispolizeibehörden wird von einem Polizeibeirat begleitet. Daneben bestehen noch der Personalrat, ein(e) Datenschutzbeauftragte(r) und eine Gleichstellungsbeauftragte, die die entsprechende Rechte wahren.

Die Kreispolizeibehörde ist Teil der Landespolizei und nicht der Selbstverwaltung des Kreises. Sie ist organisatorisch von den Ordnungsbehörden, die im Gegensatz zur Kreispolizeibehörde Teil der Kreisverwaltung sind, getrennt. Ebenso wie die Ordnungsbehörden hat die Polizei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung abzuwehren.

Zur Zeit bestehen 47 Kreispolizeibehörden (davon 18 Polizeipräsidien). Seit mehreren Jahren gibt es Überlegungen, die Zahl der Polizeibehörden zu verringern. Es sollten etwa 16 Großbehörden entstehen. Dies wurde damit begründet, dass durch die neuen Telekommunikationsmittel und die Datenvernetzung eine solche Umstrukturierung möglich und Personal eingespart werden kann. Nach dem Regierungswechsel 2005 wurden diese Reformpläne allerdings reduziert, lediglich die Kreispolizeibehörden Leverkusen (zu Köln) und Mülheim an der Ruhr (zu Essen) wurden 2007 aufgelöst.

Außerdem wurde die ehemals selbstständige Behörde der Wasserschutzpolizei aufgelöst und dem Polizeipräsidium Duisburg unterstellt.

Siehe auch: Liste der Kreispolizeibehörden und Polizeipräsidien in Nordrhein-Westfalen

Abteilungen

Teilweise sind die Kreispolizeibehörden in die Abteilungen Gefahrenabwehr/Strafverfolgung (GS) und Verwaltung/ Logistik (VL) gegliedert, oft ist letztere aber als Organisation Zentrale Aufgaben (ZA) integriert. VL bzw. ZA unterstehen neben dem Verwaltungsapparat (Personalwesen, Haushalt, Beschaffung, Fortbildung, IuK-Technik) auch die Aufgaben Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher, sowie die Sachgebiete Versammlung und Waffenrecht.

Abteilung Gefahrenabwehr/ Strafverfolgung

Die Abteilung GS gliedert sich in den Abteilungsstab und Unterabteilungen.

Zum Abteilungstab gehören der Führungs- und Lagedienst (oft mit der Leitstelle) und Fachbeamte für die Bereiche Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung und Verkehr (oft als Dezernate).

Die Unterabteilungen bestehen aus der Zentralen Kriminalitätsbekämfung (spezialisierte Sachbearbeiter) und lokalen Polizeiinspektionen oder aus den Direktionen Kriminalität, Verkehr und Einsatz.

Die Unterabteilungen sind wiederum gegliedert in die Führungsstelle, Ermittlungskommissariate (Kriminalität oder Verkehr) und das Kommissariat Vorbeugung, Verkehrsdienst, Kradgruppen und Polizei(haupt)wachen. Letztere bestehen aus dem Wachdienst, dem Bezirksdienst, Einsatztrupps und Hundeführern.

Frühere Organisationseinheiten

Die frühere Bezeichnung Polizeiposten für den Bezirksdienst wurde mit der Zentralisierung der Kriminalitätsbekämpfung geändert. Die Polizeistationen wurden in Polizei(haupt)wachen umgewandelt.

Weblinks


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