- Landkreis Diedenhofen
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Der deutsch-lothringische Landkreis Diedenhofen (französisch: Thionville) – zeitweilig geteilt in die Kreise „Diedenhofen-Ost“ und „Diedenhofen-West“ – bestand in der Zeit zwischen 1871 und 1918/1920 und zwischen 1940 und 1944.
Der Landkreis Diedenhofen umfasste am 1. September 1944 die 3 Städte Diedenhofen, Hayingen und Sierck sowie 61 weitere Gemeinden.
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsgeschichte
Deutsches Reich
Mit der Ratifizierung des Frankfurter Friedensvertrages bildeten die französischen Arrondissements Briey (teilweise) und Thionville – jetzt: Diedenhofen – im Departement Moselle – jetzt: Mosel – einen Teil des Deutschen Reiches. Ende 1871 wurde das Gebiet neu organisiert. Es wurden gebildet:
- der Kreis Diedenhofen aus Teilen der Arrondissements Briey (Teile der Kantone Audun und Longwy) und Diedenhofen (Kanton Diedenhofen mit den Gemeinden Diedenhofen, Monhofen, Niederjeutz, Oberjeutz, Terwen und Weimeringen, Kanton Kattenhofen ohne die Gemeinden Arsweiler, Öttingen und Ruxweiler und die Kantone Metzerwiese und Sierck),
- der Bezirk Lothringen im Reichsland Elsaß-Lothringen aus den Departements Mosel und Meurthe (Rest).
Der Kreisdirektor hatte seinen Sitz in der Stadt Diedenhofen.
Damit gehörte der Kreis Diedenhofen zum Bezirk Lothringen im Reichsland Elsass-Lothringen.
Mit dem 8. April 1901 wurde der Kreis Diedenhofen aufgeteilt. Aus ihm entstanden die beiden neuen Kreise:
- Diedenhofen-Ost (Kanton Diedenhofen mit den Gemeinden Diedenhofen, Monhofen, Niederjeutz, Oberjeutz, Terwen und Weimeringen, Kanton Kattenhofen ohne die Gemeinden Arsweiler, Öttingen und Ruxweiler und die Kantone Metzerwiese und Sierck) und
- Diedenhofen-West (Kanton Diedenhofen ohne die Gemeinden Diedenhofen, Monhofen, Niederjeutz, Oberjeutz, Terwen und Weimeringen und der Kanton Kattenhofen mit den Gemeinden Arsweiler, Öttingen und Ruxweiler.).
Für beide Kreise hatte der Kreisdirektor seinen Sitz weiterhin in der Stadt Diedenhofen.
Frankreich
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden die Kreise Diedenhofen-Ost und Diedenhofen-West 1918 von Frankreich besetzt und gehörten mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 nunmehr als Thionville-Est und Thionville-Ouest wieder dem französischen Staat an.
Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Die Besetzung
Die Arrondissements Thionville-Est und Thionville-Ouest im Departement Moselle mit dem Sitz der Verwaltung in der Stadt Thionville gehörten zu Beginn des Zweiten Weltkrieges zu Frankreich.
Nach dem Beginn des deutschen Westfeldzuges wurden die Arrondissements Thionville-Est und Thionville-Ouest im Juni 1940 von Truppen der Wehrmacht besetzt und deutscher Militärverwaltung unterstellt.
Deutsche Zivilverwaltung
Seit dem 2. August 1940 gehörten die Arrondissements Thionville-Est und Thionville-Ouest, jetzt in Landkreise Diedenhofen-Ost und Diedenhofen-West umbenannt, zum Bezirk des Chefs der Zivilverwaltung im CdZ-Gebiet Lothringen. Zu ihrer Verwaltung wurden deutsche Landkommissare in der Stadt Diedenhofen eingesetzt.
Zum 1. Dezember 1940 wurden die Landkreise Diedenhofen-Ost und Diedenhofen-West zum neuen Landkreis Diedenhofen zusammengeschlossen. Gleichzeitig wurden die Gemeinden des Kantons Großmövern und die Gemeinde Mondelingen aus dem Landkreis Diedenhofen in den Landkreis Metz umgegliedert.
Zum 1. April 1941 wurden die Kreisgrenzen geringfügig geändert:
- Eingliederung der Gemeinden Kolmen (Westmark), Neunkirchen bei Bolchen, Sankt Franzen und Schwerdorf aus dem Landkreis Sankt Avold in den Landkreis Diedenhofen,
- Eingliederung der Gemeinde Bettsdorf b. Diedenhofen aus dem Landkreis Diedenhofen in den Landkreis Metz.
Gleichzeitig wurde der Kreisverwaltungschef nunmehr wie im Deutschen Reich als Landrat bezeichnet.
Das Ende
Im November/Dezember 1944 wurde das Kreisgebiet durch einen Angriff der US-amerikanischen Armee besetzt und wieder französischer Verwaltung unterstellt.
Kommunalverfassung
Zunächst galt auch zu deutscher Zeit das französische Gesetz vom 18. Juli 1837 über die Gemeindeverwaltung weiter. Zum 1. April 1896 wurde aber die bisherige Kommunalverfassung abgelöst und die neue Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. Juni 1895 eingeführt. Sie galt für alle Gemeinden und unterschied nicht zwischen solchen mit ländlicher oder städtischer Verfassung.
Auch nach der Rückgliederung an Frankreich galt dieses Kommunalrecht noch weiter, und zwar bis Ende 1940. Ab 1. Januar 1941 galt dann für alle Gemeinden das im Deutschen Reich gültige Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah.
Hierzu erging am 1. Februar 1941 eine Durchführungsverordnung, wonach aus mehreren Gemeinden gemeinschaftliche Bürgermeistereien gebildet werden konnten.
Am 1. April 1941 wurde die Kreisordnung für Lothringen vom 25. März 1941 eingeführt, wonach unter anderem die bisherigen Kantone aufgelöst wurden.
Das Kreisgebiet war zuletzt in die Städte Diedenhofen, Hayingen, Sierck und 61 weitere Gemeinden gegliedert. Diese Gemeinden bildeten – je nach Größe – eigene Ortspolizeibezirke oder waren in gemeinschaftlichen Bürgermeistereien zusammengefasst.
Ortsnamen
Durch Kaiserliche Verordnung vom 2. September 1915 wurde einige Ortsnamen im französischen Sprachgebiet eingedeutscht, z. B.:
- Fixem: Fixheim
- Groß-Moyeuvre: Großmövern
- Klein-Moyeuvre: Kleinmövern
Nach dem 2. August 1940 galten die 1918 gültigen amtlichen deutschen Ortsnamen zunächst weiter. Am 25. Januar 1941 wurden alle Ortsnamen endgültig in einer deutschen Fassung festgelegt, die teilweise von der im Jahre 1918 abwich, z. B.:
- Distroff: 1918: Diesdorf, 1941: Diesdorf (Westmark)
- Guénange: 1918: Niederginingen, 1941:Niederganingen
- Metzervisse: 1918: Metzerwiese, 1941: Metzerwiesen
- Ottange: 1918: Öttingen, 1941: Ottingen (Westmark)
- Serémange-Erzange: 1918: Schremingen, 1941: Schremingen-Ersingen
- Waldwisse: 1918: Waldwiese, 1941: Waldwiesen (Westmark)
Persönlichkeiten
- Josef Wagner, * 12. Januar 1899 in Algringen, Gauleiter von Westfalen-Süd und Schlesien
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