Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas

Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas

Neben anderen Religionsgemeinschaften (etwa den Mennoniten, den Quäkern oder der Church of the Brethren in den USA) gelten die Zeugen Jehovas (vor 1931: Bibelforscher) als Kriegsdienstverweigerer.

Inhaltsverzeichnis

Erster Weltkrieg

Die Haltung während des Ersten Weltkrieges war nicht einheitlich. "Die Mehrzahl der deutschen Bibelforscher leistete der Einberufung zum Militärdienst Folge."[1] Sie standen in einem inneren Konflikt: Sie wollten das Verbot „Du sollst nicht töten“ befolgen, aber auch den Regierungen gehorchen (Römerbrief 13,1). Daher zogen viele die Uniform an, versuchten aber bei Kampfhandlungen in die Luft zu schießen. Relativ wenige verweigerten konsequent.[2]

Der Initiator der Bibelforscherbewegung, Charles Taze Russell, gab den Christen (von ihm als "neue Schöpfung", d.h. neugeboren, bezeichnet) folgende Haltung vor:

"Sollte aber eine Neue Schöpfung zum Dienst in der Linie beordert werden, so hätte sie dem Befehl zu gehorchen und anzunehmen, daß der Herr, der dies zugelassen, dadurch irgend etwas Gutes für den Ausgehobenen oder für andere wirken will. Gelingt es in diesem Falle nicht, sich zu den Sanitätstruppen versetzen zu lassen, indem man seine Grundsätze dem zuständigen Beamten kurz mitteilt, so bleibe man in der Linie, aber erinnere sich, daß dem Befehl, einen Nebenmenschen niederzuschießen, Gehorsam nicht geschuldet ist."[3]

Dieser 6. Band dieser Schriftstudien erschien 1904; die Schriftstudien wurden auch nach dem Tod von Russell (1916) nachgedruckt, zuletzt 1926.

Noch 1915 gab der deutsche Verlag der Bibelforscher (die Wachtturm-Gesellschaft) eigens eine Liederbuchversion für die „Brüder im Felde“ heraus. 1915 zitierte der Wachtturm mehrere Bibelforscher namentlich, die sich „im Felde“ befanden. Auch bei Kriegshandlungen Umgekommene wurden namentlich genannt.

Ab etwa 1917 sind die ersten ausdrücklich den Kriegsdienst verweigernden Bibelforscher nachweisbar. Die Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie[4] beschreibt ein "Fallbeispiel": Ein Bibelforscher leistete ab etwa 1915 Kriegsdienst, erklärte aber nach einem Urlaub im Juni 1917 seine Verweigerung.

Zweiter Weltkrieg

Während des Zweiten Weltkrieges verweigerten viele Zeugen Jehovas den Kriegsdienst. Das wurde auch durch eine Änderung der Lehre unterstützt: Die „obrigkeitlichen Gewalten“ aus Römer 13,1 seien nun „Jehova und sein Sohn Jesus“.[5] Das erlaubte Jehovas Zeugen weltweit eine einheitliche Haltung.

Die Zeugen Jehovas in Deutschland wurden unter den Nationalsozialisten mit einem Verbot belegt. Ihre Weigerung, sich am Kriegsdienst zu beteiligen, führte zu 260 Hinrichtungen. Einige waren zu dieser Zeit bereits in Zuchthäusern und KZs eingesperrt worden.

Schweiz (während des Zweiten Weltkrieges)

In der Schweiz wurden die Bürger beim Ausbruch des Zweiten Weltkrieges zum Militärdienst einberufen. Auch dort verweigerten Jehovas Zeugen, was in der übrigen Bevölkerung wegen der Gefahr eines Blitzangriffes durch das Deutsche Reich die Ausnahme darstellte und Unverständnis hervorrief. 1940 wurden das Druck- und Bürogebäude in Bern, viele Privatwohnungen und kurz danach auch die von Zeugen Jehovas betriebenen Flüchtlingsheime durchsucht. Die Behörden vermuteten, von zentraler Stelle sei ein Aufruf zur Verweigerung ausgegangen. Dafür fanden sich keine Beweise. Der Kontakt zur Leitung in Brooklyn brach ab. Der Wachtturm durfte nicht mehr gedruckt werden, da Jehovas Zeugen sich weigerten, ihn von außen zensieren zu lassen. Teile der schwedischen Ausgabe wurden in der Schweiz übersetzt und privat mit Schreibmaschinen kopiert und verbreitet, auch nach Deutschland. Die Zeitschrift Trost (später Erwachet!) erschien zwar weiterhin, aber nur noch mit eigenem Material aus der Schweiz und mit Einflussnahme der Zensurbehörden. Gegen Franz Zürcher und Alfred Rütimann, die zur Leitung der Zeugen Jehovas in der Schweiz gehörten, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zwei Jahre später wurde Zürcher unter anderem wegen „Untergrabung der militärischen Disziplin“ zu zwei Jahren Gefängnis und Rütimann wegen Verweigerung des militärischen Eides zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Beiden wurde über Jahre die bürgerliche Ehrenfähigkeit verwehrt. Das Strafmaß für Zürcher wurde im April 1943 herabgesetzt.

Im Oktober 1943 veröffentlichte die Schweizer Ausgabe von Trost eine Erklärung, in der es u.a. hieß:

„Wir stellen ausdrücklich fest, daß unsere Vereinigung weder gebietet noch empfiehlt, noch sonst in irgendeiner Weise nahelegt, gegen militärische Vorschriften zu handeln. Derartige Fragen werden weder in unseren Versammlungen noch in den von der Vereinigung herausgegebenen Schriften behandelt. Wir beschäftigen uns überhaupt nicht mit solchen Fragen. Wir erblicken unsere Aufgabe darin, für Jehova Gott Zeugnis abzulegen und allen Menschen die biblische Wahrheit zu verkündigen. Hunderte unserer Mitglieder und Glaubensfreunde haben ihre militärischen Pflichten erfüllt und erfüllen sie weiterhin.
Wir haben uns nie angemaßt und werden uns nie anmaßen, in dieser militärischen Pflichterfüllung eine Zuwiderhandlung gegen die Grundsätze und Bestrebungen der Vereinigung Jehovas Zeugen, wie sie in ihren Statuten niedergelegt sind, zu erblicken. Wir bitten alle unsere Mitglieder und Glaubensfreunde, bei der Verkündigung der Botschaft vom Königreiche Gottes (Matthäus 24:14) sich nach wie vor streng auf die Verkündigung der biblischen Wahrheiten zu beschränken und alles zu vermeiden, was Anlaß zu Mißverständnis geben oder gar als Aufforderung zum Ungehorsam gegen militärische Vorschriften mißdeutet werden könnte.“[6]

Später wurde diese Erklärung seitens des Schweizer Büros der Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania folgendermaßen gerechtfertigt:[7]

„Als die Lage für das Werk in der Schweiz immer kritischer wurde, (man erwartete ein generelles Verbot), rieten unsere Anwälte, mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit zu treten, um diesem Klima der Verleumdungen entgegen zu wirken und darzutun, dass unsere Organisation nicht zum Ziele habe, die Armee zu bekämpfen. Das geschah dann auch durch die besagte ‚Erklärung‘. Sie war sicher gut gemeint und weitgehend auch völlig richtig formuliert, zu einem kleinen Teil leider nicht, weil die Brüder sich etwas zu viel von den Rechtsanwälten beeinflussen ließen, wenn diese es auch sehr gut meinten und bestrebt waren, das dem Werk drohende Verbot abzuwenden.“

Weiter wird in dieser Stellungnahme interpretiert:

„Mit den Hunderten von ‚Mitgliedern und Glaubensfreunden‘, welche die militärischen Pflicht erfüllten, waren natürlich vor allem die interessierten Freunde der Wahrheit gemeint, die in der Frage der Neutralität noch nicht Stellung bezogen hatten.“

Unter dem Präsidenten Nathan Homer Knorr wurde diese Punkte der Erklärung offiziell auf einem Kongress und im dazu veröffentlichten Bericht im Wachtturm vom 15. Januar 1948 widerrufen, „weil sie nicht die Stellung der Gesellschaft dartun und nicht in Harmonie sind mit den christlichen Grundsätzen, wie sie in der Bibel deutlich enthalten sind.“

Bundesrepublik Deutschland

Mit Einführung der Wehrpflicht im Jahr 1956 verweigerten die Zeugen die Ableistung sowohl des Wehrdienstes als auch eines Wehrersatzdienstes. Seit Anfang der 1960er führte diese Verweigerung regelmäßig zu Gerichtsverfahren und Verurteilungen wegen Verstoßes gegen die Wehrpflicht[8]. Insgesamt wurden über 800 Zeugen Jehovas mitunter mehrfach mit mehrmonatiger Gefängnishaft bestraft[9].

Aufgrund des zunehmenden Unverständnisses im In- und Ausland wurde 1969 die so genannte Lex Jehova (§ 15 a ZDG) in das Zivildienstgesetz aufgenommen. Ein freiwilliges längerfristiges Arbeitsverhältnis im sozialen Bereich ersparte den Betroffenen die rechtlichen Konsequenzen einer Verweigerung. Die Probleme der Zeugen Jehovas mit der Wehrpflicht in der Bundesrepublik waren damit grundsätzlich beseitigt (siehe aber: BVerfG - 2 BvL 9/97 -).

1996 revidierte die Leitung der Zeugen Jehovas ihre Position in der Zivildienstfrage grundlegend. Seitdem steht es Jehovas Zeugen frei, den Zivildienst in sozialen Einrichtungen oder im Katastrophenschutz zu leisten.

Literatur

  • Horst Schmidt: Der Tod kam immer Montags. Verfolgt als Kriegsdienstverweigerer im Nationalsozialismus, 2003, ISBN 3898612015
  • Thanassis Reppas: Aus Gewissensgründen. Kriegsdienstverweigerer aus religiöser Überzeugung (Das Buch beschreibt den Leidensweg des jungen griechischen Zeugen Jehovas Minas durch die (Militär-)Gefängnisse Griechenlands.)

Quellen

  1. Detlef Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im "Dritten Reich". R.Oldenbourg, München 1994, S. 45.
  2. Siehe Jehovas Zeugen - Verkündiger des Königreiches Gottes, hg. von der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, Selters/Taunus 1993, Seite 191 f.
  3. Russell: Die neue Schöpfung (Schrifstudien; 6). 1922, S.552. - Besprochen bei Franz Stuhlhofer: Charles T. Russell und die Zeugen Jehovas. Berneck 1990, S.183-193.
  4. Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie, Band 45 (1919) S. 393 f.
  5. Die Wahrheit wird euch frei machen, hg. von der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft. 1946, S. 306f. - Diese Lehränderung wurde 1962 wieder auf die ursprüngliche Lehre zurück geändert, nach der es politische Autoritäten seien. Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes. 1993, S. 147.
  6. Diese Erklärung erschien zweimal hintereinander, am 1. 10. und am 15. 10.; in Faksimile wiedergegeben bei Manfred Gebhard (Hg.): Die Zeugen Jehovas. Eine Dokumentation über die Wachtturmgesellschaft. Urania, Leipzig u.a. 1970, S. 145.
  7. in Faksimile abgedruckt in der Dissertation von Herbert Weber: Religiöse Mobilität. Religiöse Sondergemeinschaften und Katholische Kirche am Beispiel der Zeugen Jehovas, Wien 1990, Tafel 24/8.
  8. Zur Ersatzdienstverweigerung BVerfGE 19, 135 (1965); BVerfGE 23, 127 (1968)
  9. Beispielhaft in der veröffentlichten Literatur: Karl Peters: Abschließende Bemerkungen zu den Zeugen Jehovas-Prozessen, in: Festschrift für Karl Engisch zum 70. Geburtstag, Frankfurt/M. 1969, S. 468 f

Siehe auch

  • August Dickmann (erster im September 1939 hingerichteter deutscher Kriegsdienstverweigerer, ein Zeuge Jehovas)
  • Leopold Engleitner (einer der österreichischen Zeugen Jehovas, der als Kriegsdienstverweigerer überlebte)
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