Krupp-Prozess

Krupp-Prozess

Der Krupp-Prozess war der zehnte der zwölf Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach und alle noch lebenden Mitglieder des Direktoriums der Firma Krupp wurden angeklagt und verurteilt. Der Prozess war einer von drei Prozessen, die einen wirtschaftsstrafrechtlichen Hintergrund hatten (Flick-Prozess, I.G.-Farben-Prozess).

Chefankläger Telford Taylor eröffnete den Krupp-Prozess

Inhaltsverzeichnis

Die Anklagepunkte

Die Anklageschrift vom 1. Juli 1947:

  • Verbrechen gegen den Frieden,
  • Teilnahme an Plünderung und Raub in den besetzten Gebieten in Frankreich und den Niederlanden
  • Verschleppung, Ausbeutung und Missbrauch zur Sklavenarbeit, rechtswidriger Einsatz von Kriegsgefangenen zur Rüstungsproduktion
  • der gemeinsame Plan und die Verschwörung.

Die Richter

Prozess und Urteile

Bereits nach kurzer Prozessdauer verkündete das Gericht im April 1948 den Freispruch von der Anklage des Angriffskrieges und der Verschwörung, deren Begründung durch die Ankläger unhaltbar schien. Vorangegangen war Kritik amerikanischer Rüstungsunternehmen und der Protest amerikanischer Kongressabgeordneter, die von „kommunistisch-inspirierten Schauprozessen“ sprachen, was schließlich zu einer Empfehlung des Kriegsministeriums führte, auf diese Anklagepunkte zu verzichten.[1] Die Verurteilungen wegen „Plünderung“ und „Sklavenarbeit“ wurden im Juli 1948 verkündet.[2]

Die Angeklagten

Auf der Anklagebank: Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, Ewald Löser, Eduard Houdremont, Erich Müller, Friedrich Janssen, Karl Pfirsch, Karl Eberhardt und Heinrich Korschan (von links)

12 Angeklagte,
„Vereinigte Staaten vs. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach et al.“,
Urteil am 31. Juli 1948:

Sechs der Angeklagten wurden für schuldig befunden, sich am Raub und der Plünderung fremder Vermögenswerte beteiligt zu haben. Alle bis auf den Angeklagten Karl Pfirsch wurden wegen der Beteiligung am Zwangsarbeiterprogramm mit zehntausenden von Ostarbeitern verurteilt. Auch der enge Zusammenhang zwischen Vernichtungspolitik und KZ-Häftlingseinsatz in einem nahe Auschwitz gelegenen Werk wurde von den Richtern benannt: „Millionen von Gefangenen wurden in KZs zusammengetrieben und dann in Fabriken und Gruben oder auch auf raschere Weise in Gaskammern in den Tod getrieben“.[3]

Alfried Krupp von Bohlen und Halbach wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstößen gegen das Kriegsrecht zu einer Gefängnisstrafe von 12 Jahren und Einziehung seines gesamten Vermögens verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde auf die Verbrechen gegen die Zwangsarbeiter, auf die Vorbereitung des Krieges sowie auf seine aktive Rolle bei der Ausplünderung und Deindustrialisierung der von Deutschland besetzten Länder Bezug genommen. Die Beschlagnahmung seines Vermögens wurde in den westlichen Besatzungszonen nicht umgesetzt. In der sowjetischen Besatzungszone wurde damit jedoch die Enteignung einiger Krupp-Betriebe, die faktisch längst schon stattgefunden hatte, nachträglich juristisch legitimiert. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach verbüßte seine Strafe in einem Militärgefängnis in Landsberg am Lech, bis er am 31. Januar 1951 amnestiert und vorzeitig aus der Haft entlassen wurde. Auch der Teil des Urteils, der die Beschlagnahme des Krupp-Vermögens verfügt hatte, wurde aufgehoben.

Einzelnachweise

  1. Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53604-2, S.89
  2. Abelshauser, aaO, S.468
  3. Annette Weinke, aaO, S. 91

Literatur

  • Tilo von Wilmowsky: Warum wurde Krupp verurteilt? Legende und Justizirrtum. Vorwerk, Stuttgart 1950.
  • Werner Abelshauser: Rüstungsschmiede der Nation? Der Kruppkonzern im Dritten Reich und in der Nachkriegszeit 1933 bis 1951. In: Lothar Gall (Hrsg.): Krupp im 20. Jahrhundert. Die Geschichte des Unternehmens vom Ersten Weltkrieg bis zur Gründung der Stiftung. Berlin 2002, ISBN 3-88680-742-8, S. 464–472.

Weblinks


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