- Panaschieren
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Unter Panaschieren (frz.: panacher „farbig machen, mischen“) versteht man bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten. Die Stimmen werden dann bei der Auszählung anteilsmäßig an die beteiligten Listen verteilt.
Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der Schweiz bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen. In Deutschland ist es bei Kommunalwahlen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgesehen. In Bremen[1] und Hamburg[2] kann bei Kommunalwahlen und der Landtagswahl panaschiert werden.
Das Abgeben von mehreren Stimmen an einen Kandidaten nennt man dagegen Kumulieren oder Häufeln.
Weblinks
Siehe auch
- Kommunalwahlrecht (Baden-Württemberg)
- Kommunalwahlrecht (Bayern)
- Kommunalwahlrecht (Brandenburg)
- Kommunalwahlrecht (Hamburg)
- Kommunalwahlrecht (Hessen)
- Kommunalwahlrecht (Mecklenburg-Vorpommern)
- Kommunalwahlrecht (Niedersachsen)
- Kommunalwahlrecht (Rheinland-Pfalz)
- Kommunalwahlrecht (Sachsen)
- Kommunalwahlrecht (Sachsen-Anhalt)
- Kommunalwahlrecht (Thüringen)
Einzelnachweise
- ↑ § 6 BremWahlG. Gesetzesportal Bremen, abgerufen am 7. November 2010.
- ↑ Bürgerschaftswahl in Hamburg. wahlrecht.de, abgerufen am 26. Dezember 2010.
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