- Stimmzettel
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Ein Stimmzettel ist
- ursprünglich ein Zettel, auf dem der Wähler seine Wahl kundtun kann.
- ein vorgedrucktes Blatt Papier, das eine Liste der zu einer Wahl zugelassenen Kandidaten und/oder Parteien zeigt. Der oder die Kandidaten bzw. Parteien werden dann durch Ankreuzen oder andere Markierungen, die den Wählerwillen eindeutig kennzeichnen, ausgewählt. Der Stimmzettel wird danach gefaltet, um das Wahlgeheimnis zu wahren und in eine Wahlurne geworfen. Am Ende des Wahlgangs wird die Anzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmzettel gezählt und somit der Wahlsieger ermittelt.
- die elektronische Form eines herkömmlichen Stimmzettels; wird sowohl bei Wahlcomputern als auch bei Internetwahlen verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Bundestagswahl
Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme ist für den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis. Die Kandidaten sind auf dem Stimmzettel links abgedruckt. Die Zweitstimme ist für die Partei und auf dem Stimmzettel rechts abgedruckt. Zuerst werden auf dem Stimmzettel die bereits im Bundestag vertretenen Parteien aufgeführt. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel ergibt sich aus dem Ergebnis der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland (auch wenn diese nicht in den Bundestag eingezogen sind). Danach werden die Landeslisten der anderen Parteien alphabetisch aufgelistet. Unabhängige Kandidaten stehen am Ende der Liste ebenfalls alphabetisch geordnet.
Wahlen zum Betriebsrat, zum Personalrat und ähnliche Wahlen
Neben den politischen Wahlen werden in Deutschland auch die betrieblichen Interessenvertreter in der Privatwirtschaft (Betriebsrat) und im öffentlichen Dienst (Personalrat) in geheimer Wahl gewählt (näheres zur Betriebsratswahl). Zum Stimmzettel enthält § 11 Absatz 2 der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz eine Regelung, die verallgemeinerbar ist: „Die Stimmzettel ... müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben.“ Diese Ununterscheidbarkeit der ausgegebenen Stimmzettel ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um dem Anspruch einer geheimen Wahl auch tatsächlich gerecht werden zu können.
Österreich
In Österreich wird bei den Stimmzetteln zwischen einem amtlichen und einem nichtamtlichen Stimmzettel unterschieden:
- amtlicher Stimmzettel: Dieser wird von der Behörde bei der Wahl selbst vorgedruckt ausgegeben. Darunter sind jeweils die Kandidaten mit einer Möglichkeit der Reihung oder Streichung angeführt. Die Wahlzettel müssen sowohl bei Beginn der Wahl als auch bei Wahlende gezählt werden. Amtliche Stimmzettel sind bei jeder Wahl vorgesehen.
- nichtamtlicher Stimmzettel: Dabei können sowohl leere Blätter als auch Vordrucke von wahlwerbenden Parteien oder Kandidaten verwendet werden. Schwieriger ist dabei die Auszählung, da sich in einem Kuvert auch mehrere Zettel befinden dürfen, die aber nur als eine Stimme gezählt werden dürfen. Die Verwendung bei den Landtagswahlen oder Gemeinderatswahlen ist unterschiedlich und abhängig von den Bundesländern.
Stimmzettel ohne Vordruck
In einigen Ländern werden für Personenwahlen Stimmzettel verwendet, die gar keine Auswahlmöglichkeiten vorgeben, sondern stattdessen vom Wähler mit einem Namen zu füllen sind. In der Schweiz werden Stimmzettel ohne Vordruck bei Majorzwahlen, beispielsweise für viele Kantonsregierungen, vom Wähler mit dem Namen des gewünschten Kandidaten ausgefüllt.
Bei Wahlen in Japan sind Stimmzettel in der Regel mit einem Rechteck bedruckt, in das der Wähler den Namen des zu wählenden Kandidaten bzw. bei der Verhältniswahl auf nationaler Ebene der präferierten Parteiliste schreibt. Lediglich die Bestätigung der Richter des Obersten Gerichtshofes erfolgt immer über Listen zum Ankreuzen.
Auch bei Wahlen zum Kongress der Philippinen, in Schweden und bei Kommunalwahlen in Deutschland, bei denen keine Kandidaten bereitstehen, werden teilweise „leere Stimmzettel“ ohne vorgegebene Auswahlmöglichkeiten verwendet.
Manche Stimmzettel mit vorgedruckter Auswahlliste enthalten eine Option „keiner der genannten“ (engl. none of the above, kurz NOTA), die dem Wähler zusätzlich ermöglicht, einen nicht auf der Liste aufgeführten Namen anzugeben. In den Vereinigten Staaten sind solche write-in candidates beispielsweise bei vielen Vorwahlen auf subnationaler Ebene explizit vorgesehen.
Geschichte
Im antiken Griechenland wurden Tonscherben benutzt, in die ein Name eingeritzt wurde. Daher kam der Name Scherbengericht.
Weblinks
Wikisource: Gesetz, betreffend die Stimmzettel für öffentliche Wahlen. (Deutsches Reich, 1884) – Quellen und VolltexteCommons: Ballot papers – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienKategorie:- Stimmabgabe bei Wahlen
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