Animus auctoris

Animus auctoris

Die Ausdrücke animus auctoris (lateinisch Wille des Urhebers) und animus socii (Wille des Teilnehmers) gehören im Strafrecht zum Problemkreis von Täterschaft und Teilnahme.

Nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung wird als Täter behandelt, wer den Willen hatte, als Täter zu handeln (animus auctoris) und als Teilnehmer, wer (lediglich) den Willen hatte, als Teilnehmer zu handeln (animus socii).

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