- König von Sparta
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Die Spartaner werden von zwei Königen gleichzeitig geführt. Je einer stammt aus dem Geschlecht der Agiaden und Eurypontiden. Dieses Doppelkönigtum ist in Griechenland einmalig, die Gründe dafür sind bislang nicht ausreichend erklärt.
Das Königtum ist innerhalb der beiden Geschlechter erblich. Die Könige genießen bestimmte Vorrechte, wie zum Beispiel "Krongüter", Sonderbehandlung bei den Mahlzeiten, Leichenfeiern, etc. Sie verrichten die Staatsopfer und haben die Führung im Krieg inne. Ihre Einbindung in den Staat kommt vor allem darin zum Ausdruck, dass sie sich per Eid auf die Gesetze verpflichten müssen. Ihre Rechtsprechung ist beschränkt, sie können nicht vollkommen selbständig mit anderen Staaten verhandeln und auf Feldzügen werden sie von zwei Ephoren begleitet, die für die Kontrolle der königlichen Handlungen zuständig sind.
Die Könige bis zum Beginn des 8. Jahrhunderts vor Christus sind nicht mehr als Namen. Erst danach können gelegentlich historische Ereignisse mit einzelnen Königen in Verbindung gebracht werden. Eine reichere Überlieferung ist erst seit Ende des 6 Jahrhunderts vor Christus möglich.
- siehe auch Artikel: Liste der Könige von Sparta, Sparta, Geschichte Spartas
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