- Doppelkönigtum
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Unter Doppelkönigtum fasst man die gleichzeitige legitime Regentschaft zweier Könige auf – und grenzt gegenüber dem Begriff Gegenkönig ab, der einen Insult gegen die Thronfolge darstellt.
Sparta
Im antiken Sparta der klassischen und nachklassischen Zeit (bis 2. Jahrhundert v. Chr.) gab es ein Doppelkönigtum, dessen zwei Könige sich aus den Familien der Agiaden und Eurypontiden rekrutierten. Die Könige waren „lebenslange Feldherrn“, sie vertraten die spartanische Polis nach außen und waren oberste Priester. Als militärische Führer standen die Könige unter der Aufsicht der bzw. im Gegensatz zu den Ephoren. Die Könige hatten sich vor der Volksversammlung (Apella) zu verantworten.
Bedeutende spartanische Könige waren: Leonidas, Pausanias, Agesilaos III., Kleomenes III., Agis IV., Nabis.
Deutsches Reich
In Abgrenzung zum Gegenkönigtum wird in der historischen Forschung in der deutschen Geschichte des (späten) Mittelalters ein Doppelkönigtum dann konstatiert, wenn zwei Könige aus einer zwiespältigen Wahl (der Kurfürsten) hervorgingen. Insgesamt gab es vier solcher Wahlentscheidungen, die kein in der Praxis eindeutiges Ergebnis lieferten.
Deutscher Thronstreit 1197: Philipp von Schwaben vs. Otto IV.
Nach dem Tod Heinrichs VI. 1197 führte der Deutsche Thronstreit zu einer Doppelwahl. Am 8. März 1198 wählten die der staufischen Partei anhängenden Kurfürsten Philipp von Schwaben, einen Bruder Heinrichs VI., zum König, am 9. Juni 1198 kürte die welfische Gegenpartei Otto von Braunschweig als Otto IV. zum Herrscher. De facto gab es nun bis zur Ermordung Philipps aufgrund einer vom Thronstreit unabhängigen Privatfehde im Jahre 1208 zwei gewählte Könige im Reich.
Doppelwahl 1256/57 und Interregnum bis 1273: Alfons X. vs. Richard von Cornwall
1256 starb der frühere Gegenkönig Friedrichs II., Wilhelm von Holland, der seit 1254 auch allgemein anerkannt wurde. Verwandte der Doppelkönige von 1198 setzten nun den Streit der Familien fort, wobei es diesmal allerdings eher um die Sicherstellung ausländischer Interessen in einem völlig geschwächten Reich ging. Nachdem einige Städte kurz nach Wilhelms Tod bereits Alfons X. von Kastilien, einen Enkel Philipps von Schwaben, zum König ausriefen, kam es zu Spannungen mit dem englischen König Heinrich III., die 1257 zu einer Doppelwahl zwischen Alfons und Richard von Cornwall, einem jüngeren Bruder des englischen Königs und Vetter Ottos IV., führten. Der König von Böhmen gab beiden Parteien seine Stimme, so dass nun beide Kandidaten mit je 4 Stimmen gewählt waren. Da allerdings Alfons nie Reichsboden betrat und auch Richard nur sporadisch seinen Thronanspruch vor Ort vertrat, war die Folge dieser Doppelwahl eine Epoche praktisch ohne ausgeübte Königsmacht. Diese ging als Königslose Zeit oder Interregnum in die Geschichte ein und endete erst mit dem Tod Richards 1272, der Wahl Rudolfs I. von Habsburg 1273 zum König und dem anschließenden Rücktritt Alfons’ X.
Doppelwahl 1314-1322, Trausnitzer Sühne, Doppelkönigtum bis 1330: Ludwig IV. vs. Friedrich der Schöne
Im Jahr 1314 war es zur Doppelwahl der Kurfürsten gekommen, als der Wittelsbacher Ludwig der Bayer (1314-1347) und der Habsburger Friedrich der Schöne (1314-1330) deutsche Könige wurden. Nach dem Sieg Ludwigs in der Schlacht bei Mühldorf (September 1322) und der Gefangennahme Friedrichs einigten sich die beiden Kontrahenten in der Trausnitzer Sühne und zwei Münchener Verträgen (März bzw. September 1325) auf eine gemeinsame Herrschaft des Wittelsbachers und des Habsburgers. Dieses Doppelkönigtum im eigentlichen Sinn, nämlich als gemeinsame Regierung, war somit eine Konsequenz aus dem Wahlprinzip im römisch-deutschen Reich und die Folge einer besonderen politischen Lage. Es funktionierte insofern reibungslos, als dass sich Ludwig zwischen 1327 und 1329 in Italien aufhielt und Friedrich schon im Januar 1330 starb, blieb aber politisch weitgehend wirkungslos.
Doppelwahl 1410/11: Sigismund von Luxemburg vs. Jobst von Mähren
Die vierte Doppelwahl folgte dem Tod König Ruprechts 1410. Als Kandidaten ließen sich die Vettern Jobst von Mähren und Sigismund, letzterer ein jüngerer Bruder des früheren römischen Königs Wenzel, aufstellen. Am 1. Oktober 1410 wählte das Kurfürstenkollegium mit vier gegen drei Stimmen Jobst von Mähren zum König. Die vierte Stimme hatte hierzu Wenzel beigesteuert, der als König von Böhmen ebenfalls Kurfürst war. Sigismunds Partei erkannte diese Wahl nicht an, doch ehe es zu weiteren Streitigkeiten kommen konnte, verstarb Jobst plötzlich am 18. Januar 1411, und Sigismund wurde unbestrittener König des Reiches.
Literatur
- Rogge, Jörg: Die deutschen Könige im Mittelalter. Wahl und Krönung (= Geschichte kompakt. Mittelalter), Darmstadt 2006, S.36-44, 61ff, 76ff. ISBN 3-534-15132-1
- Schulz, Raimund: Athen und Sparta (= Geschichte kompakt. Antike), Darmstadt 2003, S.58–59. ISBN 3-534-15493-2
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