- Königin-Astrid-Kapelle
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Die Astrid-Kapelle ist eine Gedenkkapelle am Vierwaldstättersee im Kanton Schwyz, die zu Ehren der 1935 bei einem Autounfall tödlich verunglückten Astrid von Schweden, Königin der Belgier, errichtet worden ist.
Die Gedenkstätte umfasst neben der Kapelle auch eine Wiese mit Gedenkkreuz und befindet sich in der Ortschaft Küssnacht am Rigi zwischen Luzernerstrasse und Seeufer unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild.
Inhaltsverzeichnis
Villa Haslihorn
Am 14. Dezember 1898 erwarb Philippe Graf von Flandern, Vater des späteren Königs Albert I. von Belgien, die Villa Haslihorn im Horwer Ortsteil St. Niklausen bei Luzern. Die Liegenschaft diente während der darauffolgenden Jahrzehnte als Sommerresidenz der belgischen Königsfamilie. Nach dem Tod Alberts bei einem Kletterunfall übernahm sein Sohn Leopold III. am 23. Februar 1934 die Regentschaft. Im Rahmen der Erbfolgeregelung ging auch das Anwesen in der Schweiz zum Teil in seinen Besitz über. Im Februar 1938 wurde die Residenz als Folge des Unglücks an einen Kaufmann aus Basel verkauft und wenig später abgetragen, um Platz für einen Neubau zu schaffen.
Leopold III. war seit 4. November 1926 mit Astrid von Schweden verheiratet und hatte mit ihr drei Kinder, darunter den 1934 geborenen Sohn Albert II., seit 1993 König der Belgier. Im August 1935 befand sich das Königspaar traditionsgemäss zur Erholung in der Zentralschweiz.
Der Unfall
Am 29. August 1935 um etwa 9:15 Uhr fuhren König Leopold, Königin Astrid und Chauffeur Pierre Devuyst sowie ein weiteres Begleitfahrzeug unweit des Vierwaldstättersees auf der Kantonsstrasse von Luzern in Richtung Küssnacht. Entgegen den üblichen Gepflogenheiten lenkte der König das Fahrzeug – einen Packard 120 Convertible Coupé – selbst. Nach Augenzeugenberichten des Spenglergesellen Friedrich Krebser, der sich wenige Hundert Meter vor Küssnacht bei der Liegenschaft Langweid am Strassenrand befand, hielt Königin Astrid eine Autokarte in der Hand und deutete hinüber zum Berg Rigi auf der gegenüberliegenden Seeseite. Kurz darauf fuhr König Leopold mit den rechtsseitigen Rädern und einer Geschwindigkeit von schätzungsweise 50 km/h über eine 20 cm hohe Begrenzungsmauer, die an dieser Stelle entlang eines kurzen Teilstücks unterbrochen war. Nach 30 Metern änderte das Auto begünstigt durch die steil abfallende Böschung seine Fahrtrichtung nach rechts und stiess mit der Beifahrerseite an einen Birnbaum jenseits der Mauer. In diesem Augenblick öffnete Königin Astrid die Fahrzeugtür und erlitt durch den Aufprall am Stamm entweder noch im Wagen selbst oder bereits beim Herausfallen schwere Kopfverletzungen. Sie blieb einige Meter unterhalb des Baumes auf der Wiese liegen, während das beschädigte Fahrzeug weiter die Böschung hinunterfuhr, gegen einen zweiten Baum prallte und im Schilfgürtel in ungefähr 75 cm Wassertiefe zum Stehen kam. Der Chauffeur auf dem hinteren Sitz wurde nur leicht am Bein verletzt. König Leopold trug gemäss ärztlichem Bulletin neben Schürfwunden eine Gehirnerschütterung, Schnittwunden in der rechten Gesichtshälfte und Prellungen der rechten Hand und linken Lungenhälfte davon.
Wenige Minuten später trafen die alarmierte Küssnachter Polizei, die beiden Ärzte Dr. Armin Jucker und Dr. Robert Steinegger sowie der Pfarrhelfer Severin Pfister umringt von Neugierigen am Unfallort ein. Obwohl König Leopold sich unmittelbar nach dem Unfall um seine sterbende Frau bemüht hatte, konnten die anwesenden Ärzte nur noch den Tod Königin Astrids feststellen, welcher laut Sterbeurkunde um 9:45 Uhr eintrat. Nachdem Pfarrhelfer Pfister Absolution erteilt und das Sakrament der Krankensalbung vollzogen hatte, wurde der Leichnam zunächst nach Küssnacht, später dann zurück nach Haslihorn gebracht und noch am gleichen Abend in einem Zug nach Brüssel überführt. Am 3. September wurde Königin Astrid in der Königsgruft der Laekener Liebfrauenkirche bestattet.
Auch die Presse erfuhr alsbald vom Geschehen. Willy Rogg, ein 25-jähriger Student der Zahnmedizin, war mit seinem Fotoapparat als einer der Ersten vor Ort und machte insgesamt sechs Aufnahmen. Eine davon zeigt das Einsargen der Königin auf der Wiese im Beisein der oben genannten Personen. Rogg überliess die Fotos der Associated Press und brachte sie in einem Taxi zum damaligen Landesflugplatz Dübendorf bei Zürich. Von dort wurden sie in der Nacht mit einem Douglas DC-2-Flugzeug der Swissair nach London geflogen, das die Associated Press für 5000 Schweizer Franken gemietet hatte. Der Transport ging als einer der ersten Nachtflüge der Swissair in die Geschichte ein.
Der Unfallwagen wurde am Abend des Unglückstages mit Hilfe eines Nauen in die Küssnachter Seebucht geschleppt und von dort in eine Garage transportiert. Die technische Untersuchung am Folgetag durch einen Experten der kantonalen Motorfahrzeugkontrolle zeigte, dass Bremsen und Steuerung des erst 1935 zugelassenen, 1600 Kilogramm schweren und mit acht Zylindern ausgestatteten Fahrzeugs einwandfrei funktionierten. Eine Nachprüfung am 9. September 1935 im Beisein des Direktors der königlichen Garagen in Brüssel kam zum gleichen Ergebnis. Darüber hinaus enthielt der offizielle Polizeirapport keine Hinweise auf einen schlechten Strassenzustand oder widrige Wetterbedingungen. Mitte September wurde das Auto auf Weisung des Königs im Vierwaldstättersee an einer tiefen Stelle südlich von Meggenhorn versenkt.
Viele Spekulationen ranken sich um die genauen Unglücksumstände. Ungeklärt ist, ob König Leopold kurz vor dem Unfall durch Gespräche oder Gesten abgelenkt wurde und warum er den Wagen nicht abbremste, sondern Schilderungen zufolge sogar noch beschleunigte. Ebenso liegen die Gründe für das plötzliche Öffnen der Wagentür durch Königin Astrid im Dunkeln, möglicherweise handelte es sich um eine panische Reaktion. Die historischen Polizei- und Presseberichte widersprachen sich bei der Beantwortung der Frage, ob Königin Astrid beim Aufprall einen Schädelbruch erlitt und sofort starb oder noch einige Minuten bewusstlos war. In anderen Mutmassungen war zudem von einer vierten Schwangerschaft die Rede.
Planung und Bau der Gedenkstätte
Bereits kurz nach dem Unglück wurde die Schweizer Regierung von Privatpersonen und Tageszeitungen ersucht, das Grundstück im Bereich der Unfallstelle zu erwerben, um es anschliessend dem belgischen Königshaus zu übereignen. In einem Schreiben an die Schweizerische Gesandtschaft in Brüssel vom 29. Mai 1936 erachtet der Bundesrat es als „eine Pflicht der Pietät und Freundschaft […], dem belgischen Souverän die Todesstätte seiner Gemahlin für alle Zeiten eigentumsmässig zu überlassen“.
Die ersten Entwürfe zur Gestaltung der Gedenkstätte führten zunächst zu schwierigen Diskussionen zwischen der Schwyzer Regierung und dem Königshaus. Einerseits wollte der König das Gelände möglichst im Originalzustand belassen, auf der anderen Seite bedeuteten der zunehmende Verkehr und die zahlreichen Besucher ein ernst zu nehmendes Sicherheitsproblem. Schliesslich verständigten sich beide Seiten auf einen Kompromiss, nach dem das geplante Trottoir oberhalb des Birnbaums auf eine Breite von 1,05 Meter reduziert und der Baum selbst zum Schutz in ein Eisengitter eingefasst wurde. Ein Gedächtniskreuz aus schwedischem Granit mit der Inschrift « La croix du Roi » (deutsch: „Das Kreuz des Königs“) markiert jene Stelle, an der Königin Astrid ihren Verletzungen erlag. Zwischen Strasse und Ufer wurden an beiden Seiten Besuchertreppen errichtet.
Unterdessen sammelte die belgische Veteranenvereinigung aus dem Ersten Weltkrieg (Œuvre Nationale des Invalides de Guerre, ONIG) Spendengelder zur Errichtung einer Gedenkkapelle. Bis Ende 1935 kam ein Betrag von rund 50'000 Belgischen Franken zusammen. Der belgische Architekt Paul Rome wurde mit den Planungen für den Bau der Kapelle beauftragt. Im März 1936 erteilten die Schwyzer Behörden die endgültige Baubewilligung mit einigen Auflagen und vergaben den Auftrag an die Küssnachter Firma Gambaro.
Für den Bau kamen ausschliesslich belgische Materialien zum Einsatz, die von Frankreich und der Schweiz unentgeltlich transportiert wurden. Ebenso stammten alle für die Ausstattung der Kapelle verantwortlichen Künstler aus Belgien. Neben dem Eingang wurde ein Relief aus Stein mit der Aufschrift « L'union fait la force » (deutsch: „Einheit macht stark“) angebracht. Eine weitere Gedenktafel schildert das Unglück in französischer, flämischer und deutscher Sprache. Über dem Eingang steht in einer Nische die rötliche Statue einer Madonna mit Kind. Im Innern der Kapelle befinden sich auf jeder Seite drei Glasmalereien, von denen jeweils das mittlere ein Bildnis der Königin zeigt – hinter dem Altar auch in Begleitung ihres Ehemanns. Über dem Altar sind sinnbildlich eine Königskrone, eine Rosenkrone und eine Dornenkrone aufgehängt. Die Glocke trägt die lateinische Inschrift „Plango Astridam, Belgarum Reginam quae hie perit 1935 actate 29“ (deutsch: „Ich beweine Astrid, die Königin der Belgier, die hier verschied im 29. Altersjahr“).
Am 28. Juni 1936 fand die offizielle Einweihungsfeier unter Aufbietung zahlreicher Gäste aus dem In- und Ausland statt. Nach der Begrüssungszeremonie auf dem festlich geschmückten Küssnachter Seeplatz zogen die einzelnen Gruppen zur neu gebauten Kapelle, während das Militärmusikkorps (Harmonie Royale des Invalides Belges) den Trauermarsch von Chopin spielte. Monsignore Colle, Geistlicher des belgischen Hofes, nahm in Gegenwart des Vertreters des Bischofs von Chur und des Pfarrers von Küssnacht die Kirchweihe vor. König Leopold, der an den Feierlichkeiten nicht teilnahm, liess einen Kranz niederlegen.
Verlagerung der Kapelle
In den Folgemonaten nahm der Verkehr um die Gedenkstätte kontinuierlich zu. Zeitweilig wurde die einst wichtigste Durchgangsstrasse von Luzern in Richtung Gotthard durch parkende Autos nahezu blockiert. Als Gegenmassnahme forderte die königliche Hausverwaltung beim Eidgenössischen Politischen Department eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h für alle Motorfahrzeuge. Nachdem diesem Anliegen durch den Schwyzer Regierungsrat im Januar 1937 entsprochen wurde, formierte sich wenige Wochen danach innenpolitischer Widerstand gegen den Beschluss. Erst mit der Projektierung eines Alternativvorschlags zum Bau eines Trottoirs wurden im April 1939 sowohl das Tempolimit als auch die hängigen Beschwerden gegenstandslos.
Es dauerte bis zum Jahr 1952, in dem das Verkehrsproblem auf Anfrage des Bezirksrats Küssnacht von der Schwyzer Regierung erneut auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Mehrere Varianten lagen zur Entschärfung der prekären Situation vor. Die von den lokalen Behörden favorisierte Versetzung der Kapelle auf die andere Strassenseite wurde vom Belgischen Konsultat in Luzern unter Hinweis auf die besondere Bedeutung des Ortes abgelehnt. Eine Empfehlung des Eidgenössischen Oberbauinspektorats in Bern sah den Bau einer neuen Strasse für den Durchgangsverkehr unterhalb der Gedenkstätte vor, die als „Seeseitige Umfahrung“ in den allgemeinen Sprachgebrauch überging. Dieser Lösungsvorschlag führte wiederum zum Unmut einiger Bürger, die daraufhin ein Initiativkomitee gründeten und die Volksmeinung zu ihren Gunsten beeinflussten.
Erst eine weitere Aussprache beim neuen belgischen Botschafter P. A. Forthomme brachte am 3. Juni 1957 den Durchbruch: In einem Schreiben teilte der Botschafter mit, dass die Donation Royale als Eigentümer keine grundsätzlichen Einwände mehr gegen eine Versetzung der Kapelle habe. Im Jahr 1959 beschloss der Regierungsrat, die Kapelle auf die Seeseite zu verlagern, die Luzernerstrasse auf neun Meter zu verbreitern, die Gedenkstätte mit der Ortschaft Küssnacht über ein Trottoir zu verbinden und Parkplätze, eine WC-Anlage sowie eine Fussgängerunterführung zu schaffen.
Die Versetzung der etwa 150 Tonnen schweren Kapelle war ein ambitioniertes Unterfangen, dem auch Architekt Paul Rome beiwohnte. Das Bauwerk wurde mit einem betonierten Balkenrost unterfangen, anschliessend um 150 Grad gedreht, um zweieinhalb Meter gesenkt und mehr als 30 Meter in Richtung Küssnacht verschoben. Am 1. April 1960 erfolgte die Überquerung der Strasse bis hin zum vorbereiteten neuen Fundament. Ende 1960 waren die gesamten Sanierungsarbeiten zum grossen Teil abgeschlossen.
Jüngere Geschichte
Anlässlich des 50. Todestages von Königin Astrid wurde das belgische Königshaus am 29. August 1985 zu einer Gedenkfeier eingeladen. König Baudouin I., Königin Fabiola, Thronfolger Prinz Albert, seine Frau Paola und die Grossherzogin Joséphine Charlotte von Luxemburg trafen um 11:15 Uhr mit einer Militärmaschine auf dem Flugplatz Emmen ein. Zu den Ehrengästen gehörte auch der 82-jährige ehemalige Chauffeur Pierre Devuyst. Die königliche Visite endete mit einem Empfang im Bankettsaal des Schloss-Hotels Swiss-Chalet in Merlischachen, der zu Ehren der verstorbenen Königin den Namen Astrid-Hall erhielt. Seit dem Besuch organisiert der Küssnachter Bezirksrat alljährlich am Todestag eine öffentliche Gedenkfeier.
Am Abend des 21. August 1992 wurden bei einem von Hagelschlag begleiteten Wirbelsturm mehr als 2000 Obstbäume entwurzelt oder geknickt. Darunter befand sich auch der Birnbaum, gegen den das königliche Auto prallte. Im Heimatmuseum Küssnacht können die Überreste des Baumes besichtigt werden. An der Unfallstelle blieb ein kurzer Strunk übrig.
Literatur
- Adalbert Kälin: Das Königin Astrid Memorial in Küssnacht am Rigi. Erinnerungen an einen tragischen Unglücksfall im Jahre 1935. In: Kulturkommission Kanton Schwyz (Hrsg.): Schwyzer Hefte. 77, 2001, ISBN 3-909-10239-5 (64 Seiten).
Weblinks
47.0788258.43056Koordinaten: 47° 4′ 43,77″ N, 8° 25′ 50,02″ O; CH1903: (675330 / 214677)
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