- Anna Mackenroth
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Anna Mackenroth (* 9. April 1861 in Berlin [?]; † 29. Juli 1936 in Zürich) war eine deutsch-schweizerische Juristin.
Mackenroth besuchte zunächst die Höhere Mädchenschule und war ab ihrem 16. Lebensjahr als Erzieherin tätig. In Berlin gab sie in den 1880er Jahren Privatunterricht in alten Sprachen, Philosophie und Mathematik, um sich so auf ihr Studium vorzubereiten.
1888 zog sie nach Zürich und immatrikulierte zunächst an der philosophischen Fakultät der Universität Zürich, später an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät. Damals wurde sie Mitglied im Verein „Frauen-Bildungsreform“, der sich für den verbesserten Zugang von Frauen zu Bildungseinrichtungen und insbesondere für das Frauenstudium einsetzte. 1895 wurde sie Lehrerin an der Zürcher Töchterschule, 1898 die erste Frau, die in der Schweiz erfolgreich eine Anwaltsprüfung ablegte.
Am 27. Januar 1900 erlangte sie dann den Befähigungsnachweis als Rechtsanwältin. 1903 gab sie ihren Beruf als Lehrerin auf und konzentrierte sich fortan ganz auf ihren Beruf als Anwältin, wobei sie vor allem als Pflichtverteidigerin für mittellose Frauen tätig war. Sie plädierte dabei für ein garantiertes Mindesteinkommen, das jedem Bürger und jeder Bürgerin ein Existenzminimum sichern würde. Daneben setzte sie sich für die Rechte lediger Mütter und für eine Reform des Namens- und Eherechtes ein.
1911 heiratete sie einen Zürcher Kaufmann und war fortan nicht mehr in der Öffentlichkeit für die Frauenbewegung aktiv. Sie schrieb in den Jahren zwischen 1903 und 1917 mehrere Dramen, die jedoch nicht aufgeführt wurden.
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