- Landefreigabe
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Die Landefreigabe (engl. landing-clearance) ist in der Luftfahrt die von der zuständigen Flugsicherungsstelle erteilte Genehmigung, eine Landung mit einem Luftfahrzeug durchführen zu dürfen.
Erfordernis
An sogenannten kontrollierten Flugplätzen ist für die Landung eine Landefreigabe erforderlich, denn hier bedürfen generell alle Bewegungen, die mit dem Rollen, Starten oder Landen in Zusammenhang stehen, einer Freigabe (§23 LuftVO).
An unkontrollierten Flugplätzen dagegen landet der Luftfahrzeugführer nach eigenem Ermessen, eine Landefreigabe ist hier nicht erforderlich (und auch nicht verfügbar).
Form
Die Landefreigabe wird in der Form (engl.)
- „[Kennung], wind [Windrichtung] [Windgeschwindigkeit], runway [Bahnbezeichnung], cleared to land“
- (z. B. „Delta-Echo-Tango-India-Victor, wind two-four-zero, niner knots, runway two-four, cleared to land“)
bzw. (dtsch.)
- „[Kennung], Wind [Windrichtung] [Windgeschwindigkeit], Piste [Bahnbezeichnung], Landung frei“
- (z. B. „Delta-Echo-Tango-India-Victor, Wind zwo-vier-null, neun Knoten, Piste zwo-vier, Landung frei“)
erteilt (AIP VFR, GEN 3-19).
Vermeidung des Ausdrucks „to land“ in anderen Sprechgruppen
Die Landefreigabe ist die einzige Sprechgruppe, in der der Ausdruck „to land“ vorkommt. In anderen Sprechgruppen wird die Form „landing“ verwendet, um Verwechslungen mit der Landefreigabe auszuschließen - beispielsweise „Delta-Echo-Tango-India-Victor, report landing Boeing seven-tree-seven in sight“ (deutsch: „Delta-Echo-Tango-India-Victor, melden Sie landende Boeing sieben-drei-sieben in Sicht“).
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