Landesjugendorchester

Landesjugendorchester

Landesjugendorchester (abgekürzt LJO) sind Jugendorchester in der Trägerschaft der jeweiligen Landesmusikräte oder entsprechender Trägervereine, die zum Zwecke der Förderung des musikalischen Nachwuchses regelmäßig ein- bis dreiwöchige Arbeitsphasen abhalten. Zu Beginn dieser Arbeitsphasen unterrichten hochqualifizierte Instrumentallehrer - meist Hochschuldozenten - die jungen Musiker. Am Ende der Arbeitsphasen finden unter der Leitung professioneller Dirigenten Konzerte im In- und Ausland sowie CD-Produktionen statt. Die Nachwuchsmusiker haben so die Möglichkeit, auf hohem Niveau in großer sinfonischer Besetzung zu spielen.

Inhaltsverzeichnis

Auswahl der Teilnehmer

Das Alter der Musiker beschränkt sich meist auf 14 - 22 Jahre, wobei eine Mitwirkung im Orchester in der Regel auf zwei Jahre beschränkt ist. Die Auswahl der Musiker erfolgt durch jährlich stattfindende Vorspiele sowie auf Empfehlung durch Instrumentallehrer bzw. die erfolgreiche Teilnahme an den Wettbewerben "Jugend musiziert". Der schriftlichen Bewerbung folgt die Einladung zum Vorspiel. Für Preisträger der Wettbewerbe "Jugend musiziert" entfällt häufig die Vorspielpflicht. Erst nach bestandenem Vorspiel besteht die Möglichkeit auf Aufnahme in das LJO. Nach Aufnahme in das LJO gilt die erste Arbeitsphase als Probearbeitsphase. Beurteilungskriterien für diese Probezeit sind instrumental-technisches Können, Musikalität, musikalische Anpassungsfähigkeit, Vorbereitung auf die Arbeitsphasen, Engagement und Disziplin bei Proben und Konzerten sowie soziales Verhalten.

Das Orchester

Das LJO ist ein projektorientiertes Orchester. So unterteilt sich die Arbeit des Orchesters in jährlich zwei bis drei Arbeitsphasen. Die Proben finden meist in Landesmusikakademien oder ähnlichen Einrichtungen statt. Die Anzahl der Arbeitsphasen ist abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Da die Musiker meist Schüler sind, finden die Arbeitsphasen in den Schulferien statt, in der Regel im Frühjahr bzw. Ostern oder an Silvester/Neujahr, in den Sommerferien und im Herbst.

Um die Qualität und Attraktivität der Landesjugendorchester für Konzertveranstalter und Orchestermitglieder zu steigern, werden oft besondere Themenschwerpunkte entwickelt, die nur selten angeboten werden, z.B. Einstudierung von Filmmusik, Pop-und Rocksongs, Programme mit Musicalmelodien, ein Komponistenporträt, thematisches Aufgreifen eines Jubiläums im Konzertprogramm, Gewinnung interessanter Dirigenten und Solisten für Einzelprojekte der LJO, Zusammenarbeit mit Komponisten der Gegenwart, Uraufführungen oder Erstaufführungen.

Finanzierung

Die laufende Organisation der Landesjugendorchester (Auswahl und Begutachtung von Konzertorten und Probestätten, Anwerbung von Dozenten und Dirigenten, Terminplanung, etc.) verursacht die meisten Kosten, da die zuständigen Sekretariate das ganze Jahr über aktiv sind. Der musikalische Bereich kostet wesentlich weniger, da die Orchester nur während der Arbeitsphasen zusammenkommen. Bei den Sachkosten verursachen vor allem die Reisen im In- auch Ausland die höchsten Kosten. Der Transport der Musiker und ihrer Instrumente und die Aufenthalte in Jugendherbergen und ähnlichen Unterkünften sind sehr kostspielig. Bei einem LJO mit 100 Teilnehmern kann mit Gesamtkosten (Organisation und musikalischer Bereich zusammen) von rund 450.000 Euro pro Jahr gerechnet werden.

Die Finanzierung der Landesjugendorchester erfolgt im Allgemeinen durch vier Komponenten:

  1. Zuwendungen des jeweiligen Bundeslandes über den entsprechenden Landesmusikrat (in NRW beispielsweise durch Gelder aus den Oddset-Wetten).
  2. Öffentliche Förderung durch den Deutschen Musikrat sowie Kooperationen mit den zuständigen Landessendern (Radio und Fernsehen) mit entsprechendem öffentlichen Auftrag zur Förderung von kulturellen Landesaktivitäten. Diese beteiligen sich mit Konzertmitschnitten, Live-Übertragungen, CD-Produktionen und finanziellen Zuwendungen an der Unterstützung der Landesjugendorchester.
  3. Mitgliedsbeiträgen, Förderbeiträge und Spenden, die meist von den zuständigen Fördervereinen gesammelt werden.
  4. Eigenanteil der Landesjugendorchester, bestehend aus den Kursgebühren der Teilnehmer sowie den Einnahmen aus Konzerten und CD-Verkäufen.

Beispiele


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