- Landkreis Großes Werder
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Der Danziger und später deutsche Landkreis Großes Werder bestand in der Zeit zwischen 1920 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:
- 2 Städte,
- 111 Gemeinden,
- 1 Gutsbezirk (Forst).
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsgeschichte
Freie Stadt Danzig
Mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 fielen der Landkreis Elbing und der Kreis Marienburg (Westpr.) westlich der Nogat, bisher Teil der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, an die neugebildete Freie Stadt Danzig.
Die Restkreise Elbing und Marienburg (Westpr.) bildeten den neuen Kreis Großer Werder, der am 20. Oktober 1923 in Großes Werder umbenannt wurde. Sein Verwaltungssitz war vorläufig Marienburg (Westpr.), endgültig dann ab April 1920 die Stadtgemeinde Tiegenhof.
Zukünftig wurde entsprechend der neuen Danziger Verfassung der Kreis als Landkreis bezeichnet.
Zum 24. Dezember 1920 wurde die Nordostgrenze der Freien Stadt Danzig zu Gunsten des Deutschen Reiches dahingehend abgeändert, dass die Landgemeinde Zeyerniederkampen und der Gutsbezirk Nogathaffkampen aus dem Landkreis Großer Werder an den Landkreis Elbing zurückfielen. Jedoch blieben die Landgemeinden Zeyer und Zeyervorderkampen im Landkreis Großes Werder.
Zum 1. Oktober 1929 trat im Landkreis entsprechend der Entwicklung im Deutschen Reich (Preußen) eine Gebietsreform statt, indem alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Einzig der unbewohnte Forstgutsbezirk behielt seine Selbstständigkeit, da sich in ihm ein Gemeindeleben nicht entfalten konnte.
Nationalsozialistische Verwaltungsgliederung
Am 1. September 1939 trat der Landkreis Großes Werder zum Deutschen Reich.
Zum 26. Oktober 1939 wurde der Landkreis Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen – später Danzig-Westpreußen – im wiedererichteten Regierungsbezirk Danzig.
Am 1. November 1939 wurde im Zuge einer Neuordnung der östlich der Weichsel gelegene Teil des Landkreises Danziger Niederung mit dem Landkreis Großes Werder vereinigt.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach ein Teil Polens.
Kommunalverfassung
Der Landkreis gliederte sich in die Stadtgemeinden Neuteich und Tiegenhof, in Landgemeinden und einen selbstständigen Gutsbezirk (Forst).
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 31. Januar 1935 trat zum 1. Januar 1940 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, welche das Führerprinzip auf Gemeindeebene vorsah. Alle kommunalen Einheiten – außer den beiden Städten – waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im Wesentlichen bis 1945 beibehalten. In einigen wenigen Fällen wurden sie als „nicht deutsch“ genug angesehen und erhielten eine lautliche Angleichung oder Übersetzung:
- Pieckel: Nogathaupt,
- Stuba: Stube.
Kategorie:- Ehemaliger Landkreis in der Freien Stadt Danzig
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