- Kreis Danziger Niederung
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Der Kreis Danziger Niederung war von 1873 bis 1920 ein Landkreis im Regierungsbezirk Danzig der preußischen Provinz Westpreußen. Von 1920 bis 1939 bestand er als Landkreis Danziger Niederung in der Freien Stadt Danzig fort. 1910 umfasste der Kreis 83 Gemeinden und Gutsbezirke.[1]
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsgeschichte
Deutsches Reich
Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwiesen sich die Flächen mancher Kreise in Westpreußen als zu groß. Eine Verkleinerung der Kreise erschien erforderlich. Dadurch entstanden am 1. Oktober 1887 auf dem Gebiet des Landkreises Danzig die neuen Kreise Danziger Höhe und Danziger Niederung, während der südliche Teil des Landkreises Danzig an den neu eingerichteten Kreis Dirschau fiel. Die Landratsämter für die beiden neuen Danziger Kreise wurden in Danzig eingerichtet. Am 1. April 1914 wurde der Gutsbezirk Rieselfeld aus dem Kreis Danziger Niederung in den Stadtkreis Danzig eingemeindet.
Freie Stadt Danzig
Mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 fiel der Kreis Danziger Niederung an die neugebildete Freie Stadt Danzig. Dabei trat der Kreis einige Randgemeinden auf der Frischen Nehrung an den im Deutschen Reich verbliebenen Landkreis Elbing ab. Im Übrigen trat der Restkreis Dirschau, bestehend aus den östlich der Eisenbahn Dirschau–Hohenstein liegenden Ortschaften, zum Kreis Danziger Niederung. Der Kreis wurde entsprechend der neuen Danziger Verfassung als Landkreis Danziger Niederung bezeichnet.
Zum 24. Dezember 1920 wurde die Nordostgrenze der Freien Stadt Danzig zu Gunsten des Deutschen Reiches dahingehend abgeändert, dass die Landgemeinde Pröbbernau aus dem Landkreis Danziger Niederung an den Landkreis Elbing zurückfiel. Zum 1. Oktober 1929 fand entsprechend der Entwicklung im Deutschen Reich (Preußen) eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Einzig die unbewohnten Forstgutsbezirke behielten ihre Selbstständigkeit, da sich in ihnen ein Gemeindeleben nicht entfalten konnte.
Zum 15. August 1933 wurden die Landgemeinden Bürgerwiesen, Groß Walddorf und Klein Walddorf aus dem Landkreis Danziger Niederung in den Stadtkreis Danzig eingemeindet.
Nationalsozialistische Periode
Am 1. September 1939 wurde das Gebiet der Freien Stadt Danzig - einschließlich ihrer kreisfreien Städte Danzig und Zoppot sowie der Landkreise Danziger Höhe, Danziger Niederung und Großes Werder - vom Deutschen Reich völkerrechtswidrig annektiert. Zum 26. November 1939 wurde dieses Gebiet Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen – später Danzig-Westpreußen – im wiedererrichteten Regierungsbezirk Danzig. Am 1. Oktober 1939 wurde der östlich der Weichsel gelegene Teil des Landkreises Danziger Niederung mit dem Landkreis Großes Werder vereinigt. Zum 1. Dezember 1939 wurde der verbleibende Teil des Landkreises Danziger Niederung in den neugebildeten Landkreis Danzig eingegliedert.
Im äußersten Nordosten des Landkreises Danziger Höhe wurde ab 1. September 1939 das KZ Stutthof errichtet und bis 1945 betrieben. Etwa 110.000 Menschen waren insgesamt in diesem Konzentrationslager inhaftiert, wovon ungefähr 65.000 umkamen.
Eingliederung in den polnischen Staat
Im Frühjahr 1945 wurde das gesamte Gebiet der Freien Stadt Danzig, d. h. einschl. des früheren Kreisgebiets der Danziger Niederung, durch die Rote Armee besetzt und anschließend Polen übergeben. Knapp fünf Wochen vor Kriegsende gliederte Polen dieses Gebiet am 30. März 1945 mit seinem (einseitigen) Akt[2] in die neue Woiwodschaft Gdańsk ein und setzte mit der Vertreibung des nicht bereits vor der Roten Armee geflüchteten Rests der Danziger und der deutschen Bevölkerung an.
Die offizielle Übereinkunft über die Unterstellung des Gebiets der früheren Freien Stadt Danzig ("former free city of Danzig") der Verwaltung des polnischen Staates ist aber durch die Alliierten erst über vier Monate nach der Vollendung des polnischen Eingliederungsaktes vom 30. März 1945, nämlich am 2. August 1945 im Rahmen der Potsdamer Konferenz[3] getroffen worden.
Auch bezog sich Art. XIII. Ordnungsmäßige Überführung deutscher Bevölkerungsteile des Potsdamer Abkommens auf das Gebiet von Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn, nicht aber explizit auf andere Gebiete, wie jene, wie die deutschen Ostgebiete oder die Freie Stadt Danzig z. B. unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen. Andererseits wurde als zu überführender Personenkreis die deutsche Bevölkerung oder Bestandteile derselben definiert; Hingegen besaß die Bevölkerung der Freien Stadt Danzig seit dem 10. Januar 1920 aber nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bevölkerung
Einwohnerentwicklung
- 1890: 34.024
- 1900: 36.135
- 1910: 36.345
Konfessionen
Jahr evangelisch katholisch jüdisch absolut % absolut % absolut % 1890 29.478 86,6 4.138 12,2 69 0,2 1910 31.352 86,3 4.481 12,3 32 0,1 Weblinks
- Verwaltungsgeschichte Kreis Danziger Niederung
- Territoriale Entwicklung, Übersicht der Gemeinden und Amtsbezirke
Einzelnachweise
- ↑ Gemeindeverzeichnis 1910 mit Einwohnerzahlen
- ↑ pl. Eingl.-Dekret 30. März 1945
- ↑ Potsdamer Abkommen
Regierungsbezirke: Danzig | Marienwerder – Stadtkreise: Danzig | Elbing | Graudenz | Thorn
Landkreise: Berent | Briesen | Danzig | Danziger Höhe | Danziger Niederung | Deutsch Krone | Dirschau | Elbing | Flatow | Graudenz | Karthaus | Konitz | Kulm | Löbau | Marienburg | Marienwerder | Neustadt | Preußisch Stargard | Putzig | Rosenberg | Schlochau | Schwetz | Strasburg | Stuhm | Thorn | Tuchel
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