- Landkreis Schluckenau
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Der deutsche Landkreis Schluckenau bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945
- die 6 Städte Groß Schönau, Hainspach, Nieder Einsiedel, Nixdorf, Schluckenau und Wölmsdorf und
- 14 weitere Gemeinden.
Am 1. Dezember 1930 hatte der Landkreis Schluckenau 37.157 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 34.844 und am 22. Mai 1947 17.845 Bewohner.
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsgeschichte
Tschechoslowakei / Deutsche Besatzung
Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Šluknov zur Tschechoslowakei.
In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Der politische Bezirk Šluknov trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Schluckenau. Der politische Bezirk Schluckenau umfasste die Gerichtsbezirke Hainspach und Schluckenau. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Schluckenau die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.
Deutsches Reich
Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Schluckenau förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.
Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Schluckenau.
Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Schluckenau zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Aussig zugeteilt.
Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Schluckenau in seinen bisherigen Grenzen erhalten. Er trat aber an den Landkreis Rumburg die Stadt Georgswalde sowie die Gemeinden Alt Ehrenberg, Herrnwalde, Philippsdorf und Zeidler ab.
Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
Seit 1945 gehört das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der tschechischen Republik.
Kommunalverfassung
Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:
- Ortsgemeinde: Gemeinde,
- Marktgemeinde: Markt,
- Stadtgemeinde: Stadt,
- politischer Bezirk: Landkreis.
Ortsnamen
Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.
Kategorie:- Ehemaliger Landkreis in Böhmen
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