- Landstadt
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Als Landstadt wird eine Stadt mit weniger als 5.000 Einwohnern bezeichnet. Dieser Stadttyp findet besonders in der amtlichen Statistik Verwendung.[1][2]
Der Begriff wurde in der Internationalen Statistikkonferenz von 1887 definiert. Die nächstgrößeren Kategorien sind die Kleinstadt mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern, die Mittelstadt mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern und die Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern.
Meistens handelt es sich bei Landstädten um sehr alte Titularstädte, denen bereits im Mittelalter der Titel „Stadt“ verliehen wurde.
Im alten Mecklenburg bezeichnete man – unabhängig von der Einwohnerzahl – alle Städte als Landstadt, die das Recht auf Vertretung im ständischen Landtag Mecklenburgs hatten, also landtagsfähig waren. Die ebenfalls und mit besonderen Rechten im Landtag vertretene alte Hansestadt Rostock und die erst 1803 wieder in den mecklenburgischen Staatsverband eingegliederte alte Hansestadt Wismar wurden als Seestädte bezeichnet. Die im 18. Jahrhundert entstandenen Residenzen Neustrelitz und Ludwigslust waren nicht im Landtag vertreten und zählten nicht zu den Landstädten.
Zuweilen werden auch (unabhängig von statistischen Betrachtungen) solche Städte als Landstadt (häufiger Ackerbürgerstadt) bezeichnet, deren Bevölkerung noch mehr oder weniger Landwirtschaft betreibt, bei der aber bereits (regional beschränkter) Handel und Gewerbe angesiedelt ist.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Heinz Heineberg: Stadtgeographie. Paderborn: Schöningh 2006, S. 28f.
- ↑ Jürgen Bähr, Christoph Jentsch, Wolfgang Kuls: Bevölkerungsgeographie. Berlin, New York: de Gruyter 1992, S. 708. (=Lehrbuch der Allgemeinen Geographie)
- ↑ Gabriele Schwarz: Allgemeinde Siedlungsgeographie. Teil 2: Die Städte. Berlin, New York: de Gruyter 1988, S. 597 (=Lehrbuch der Allgemeinen Geographie)
Kategorie:- Stadtform
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