Mittelstadt

Mittelstadt
Rosenheim mit ca. 60.000 Einwohnern

Mittelstadt ist ein Ausdruck für die Klassifikation einer Stadt nach Einwohnern, allgemein 20.000–100.000, regional aber auch mit anderer Definition.

Inhaltsverzeichnis

Statistische Bedeutung

Nach einer Begriffsbestimmung der Internationalen Statistikkonferenz von 1887 ist Mittelstadt die Bezeichnung für alle Städte zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern, im Gegensatz zur Landstadt (unter 5.000 Einwohner), zur Kleinstadt (unter 20.000 Einwohner) und Großstadt (mehr als 100.000 Einwohner).[1]

Regionales

Deutschland

In Deutschland wird eine Mittelstadt nach dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung weiter unterteilt in eine „Große Mittelstadt“ mit mehr als 50.000 Einwohnern und eine „Kleine Mittelstadt“ mit unter 50.000 Einwohnern.[2]

Mittelstädte sind meist auch Mittelzentren. Der Begriff „Mittelzentrum“ bezieht sich auf die Zentreneinteilung in der Raumordnung. Dort gibt es Grund-, Mittel- und Oberzentren, sowie Metropolregionen.

Allein aus der Gliederung nach Einwohnerzahl in Kleinstadt, Mittelstadt und Großstadt kann die Bedeutung einer Stadt nicht unmittelbar abgeleitet werden. So haben Klein- und Mittelstädte im ländlichen Raum eine größere wirtschaftliche, soziale und politische Bedeutung für das Umland als gleichgroße oder gar größere Städte in unmittelbarer Nachbarschaft zu Verdichtungsräumen.

Siehe auch:'

Besonderer Status im Saarland

Im Saarland werden als Mittelstadt nach 4 Abs. (3) des KommunalselbstverwaltungsgesetzesVorlage:§§/Wartung/alt-URL des Saarlandes (KSVG) „kreisangehörige oder regionalverbandsangehörige Städte, denen diese Rechtsstellung auf Antrag durch Rechtsverordnung der Landesregierung zu verleihen ist, wenn sie mehr als 30.000 Einwohner haben und nicht Sitz der Landkreisverwaltung oder der Regionalverbandsverwaltung sind“ bezeichnet.

Aktuell wurde diese Rechtsstellung den Städten St. Ingbert und Völklingen verliehen.

Mittelstädte „erfüllen neben ihren Aufgaben als Gemeinden in ihrem Gebiet auch den Landkreisen übertragene staatliche Aufgaben nach Maßgabe einer Rechtsverordnung der Landesregierung“. (7 KSVGVorlage:§§/Wartung/alt-URL). Diese genannte Rechtsverordnung ist die Mittelstadtverordnung (MiStVO)Vorlage:§§/Wartung/alt-URL. Auffälligste Aufgabe ist die KFZ-Zulassung, so dass die KFZ-Kennzeichen IGB an die Einwohner von St. Ingbert und VK an die Einwohner von Völklingen vergeben werden, obwohl beide Städt in Kreisen liegen, in denen anderslautende Kennzeichen ausgegeben werden.

Der Leiter der Stadtverwaltung ist ein Oberbürgermeister.

Völklingen erhielt den Status als Mittelstadt zum 1. Januar 1968, St. Ingbert im Rahmen der saarländischen Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1974. Bis dahin war St. Ingbert Kreisstadt des Landkreises St. Ingbert, der zum 31. Dezember 1973 aufgelöst wurde.

Die Stadt Neunkirchen trug ab dem 1. Januar 1968 ebenfalls die Bezeichnung Mittelstadt, bis sie 1974 Kreisstadt des neugebildeten Landkreises Neunkirchen wurde.

Die Untergrenze zur Verleihung der Bezeichnung „Mittelstadt“ lag zunächst bei 40.000 Einwohnern, wegen sinkender Einwohnerzahlen von St. Ingbert wurde sie Ende der 1990er Jahre auf 30.000 abgesenkt.

Österreich

In Österreich spielt der Begriff keinerlei Rolle, entweder werden im amtlichen Statistikwesen (Statistik Austria) alle Gemeinden in Österreich mit mindestens 10.000 Einwohnern unter „Stadt“ subsumiert (Großstädte >100.000 gibt es nur 5), oder die Statutarstädte mit historischem Stadtrecht, die aber bis unter 5.000 reichen).

Siehe: Liste der Städte in Österreich

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Mittelstadt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. S. Baumgart, J. Flacke, C. Grüger, P. Lütke und A. Rüdiger (Hrsg.): Kleine und mittlere Städte - Blaupausen der Großstadt?, S. 27, abgerufen am 25. April 2010
  2. Kommunalprofil Stadt Düren http://www.rolf-seel.de/download/84581401/Kommunalprofil_Stadt+Düren.pdf

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