Landtag (SBZ)

Landtag (SBZ)

Die Landtage waren die Landesparlamente der 1946 wiedererrichteten Länder in der SBZ und DDR von 1946 bis zur Auflösung der Länder 1952. Erst nach der Wiedervereinigung wurde die Länder wieder hergestellt und neue Landtage gewählt.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Um den Wiederaufbau der staatlichen Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg in den Ländern der Sowjetischen Besatzungszone im Sinne eines Aufbaus des Sozialismus zu ermöglichen, wurden Mitte 1946 durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) jeweils Beratende Versammlungen einberufen.

Gemäß dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 wurde diese Beratende Versammlung 1946 durch gewählte Parlamente ersetzt.

Wahlen

Die Wahl zum ersten Landtag fand am 20. Oktober 1946 statt. Hauptartikel: Landtagswahlen in der SBZ 1946. Es handelte sich um halbfreie Wahlen. Die Wahlen waren zwar selbst frei und geheim. Jedoch nahm die Besatzungsbehörde und die SED erheblichen Einfluss auf Wahlkampf und die Zulassung der Parteien und Kandidaten.

Die „Wahl“ zum zweiten Landtag fand am 15. Oktober 1950 statt. Hauptartikel: Landtagswahlen in der DDR 1950. Es handelte sich nicht um freie Wahlen. Die Abgeordneten wurden anhand einer Einheitsliste der Nationalen Front bestimmt Die „Wahlergebnisse“ standen im Wesentlichen bereits vorher fest.

Auflösung

Bereits 1949 verloren die Institutionen des Landes mit der Gründung der DDR weitgehend ihre Funktionen. 1952 wurden die Länder im Rahmen der Verwaltungsreform in der DDR gänzlich aufgelöst und in 14 Bezirke aufgeteilt. An dieser Auflösung waren die Landtage nicht beteiligt. Ihre verbliebenen Aufgaben gingen auf die Bezirkstage über.

Landtage

Literatur

  • Martin Broszat, Gerhard Braas, Hermann Weber [Hgg.]: SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949. Oldenbourg, München 1993 (2. Auflage), ISBN 3486552627

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