Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Landeswappen Parlamentsgebäude
Logo Schweriner Schloss
Basisdaten
Sitz: Schloss in Schwerin
Legislaturperiode: 5 Jahre
Erste Sitzung: 26. Oktober 1990
Abgeordnete: 71
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 4. September 2011
Vorsitz: Sylvia Bretschneider (SPD)
Sitzverteilung: SPD 27
CDU 18
Die Linke 14
Bündnis 90/Die Grünen 7
NPD 5
Website
www.landtag-mv.de

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern. Er besteht seit seiner erstmaligen Wahl am 14. Oktober 1990 und hat seinen Sitz im Schweriner Schloss. Als Stätte der politischen Willensbildung ist der Landtag als zentrales Organ der Legislative des Landes zuständig für die Wahl des Ministerpräsidenten, die Verabschiedung beziehungsweise die Änderung von Landesgesetzen sowie die Kontrolle der Landesregierung und der Landesverwaltung. Die Wahlperiode beträgt seit 2006 fünf Jahre.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Rechte

Auszüge aus der Landesverfassung

  • Die Abgeordneten (Artikel 22)[2]
    • sind Vertreter des ganzen Volkes
    • an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
    • nur ihrem Gewissen unterworfen
  • Die Parlamentarische Opposition (Artikel 26)[4]
    • bilden die Fraktionen und die Mitglieder des Landtages, welche die Regierung nicht stützen
    • hat insbesondere die Aufgabe, eigene Programme zu entwickeln und Initiativen für die Kontrolle von Landesregierung und Landesverwaltung zu ergreifen sowie Regierungsprogramm und Regierungsentscheidungen kritisch zu bewerten
    • hat in Erfüllung ihrer Aufgaben das Recht auf politische Chancengleichheit
  • Die Wahlperiode (Artikel 27)[5]
    • Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt.
    • Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages.
    • Der Landtag kann auf Antrag eines Drittels mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder unter gleichzeitiger Bestimmung eines Termins zur Neuwahl die Wahlperiode vorzeitig beenden.
  • Zusammentritt des Landtages (Artikel 28)[6]
    • Nach jeder Neuwahl tritt der Landtag spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen.
    • Er wird vom Präsidenten des alten Landtages einberufen.
  • Der Bürgerbeauftragte (Artikel 36)[8]
    • wird vom Landtag gewählt
    • hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren
  • Der Datenschutzbeauftragte (Artikel 37)[9]
    • wird zur Wahrung des Rechts der Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten vom Landtag gewählt

Gesetzgebungskompetenz

Der Landtag ist das zentrale Organ der Legislative des Landes. Er beschließt oder ändert Gesetze, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen. Dazu zählen Gesetze, die keinem anderen Verfassungsorgan zur ausschließlichen Wahrnehmung übertragen worden sind. Innerhalb der Landesverfassung wird keine Aussage darüber getroffen, welche Gegenstände der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in Abgrenzung zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder der Europäischen Union regeln darf. Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 kam es zu wesentlichen Änderungen für die Landesparlamente. So wurde die Rahmengesetzgebung abgeschafft und die konkurrierende Gesetzgebung neu geordnet.

Die gesetzgeberische Kompetenz des Landtages Mecklenburg-Vorpommern liegt beispielsweise in den folgenden Bereichen:

  • Schul- und teilweise Hochschulrecht
  • Strafvollzug
  • Ladenschluss
  • Jagdwesen
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Besoldung, Versorgung sowie Laufbahnrecht der Landesbeamten und -richter

Gesetzentwürfe können auf drei unterschiedlichen Wegen in den Landtag eingebracht werden[10]:

  • durch die Landesregierung
  • aus der Mitte des Landtages - durch die Fraktionen oder durch eine mindestens Fraktionsstärke entsprechende Zahl von Abgeordneten
  • direkt aus dem Volk (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) - ausgenommen Haushaltsgesetze, Abgabengesetze und Besoldungsgesetze.

Gesetzesinitiativen aus dem Volk müssen von mindestens 15.000 (Volksinitiative) bzw. 120.000 Wahlberechtigten (Volksbegehren) unterstützt werden. Durch Volksentscheid ist ein Gesetzentwurf angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber ein Drittel der Wahlberechtigten, zugestimmt hat.

Gesetzentwürfe werden in der Regel zweimal im Landtag beraten (erste und zweite Lesung). In der ersten Lesung (Grundsatzberatung) werden die allgemeinen Grundsätze der Vorlage besprochen. Am Ende der ersten Lesung überweist das Plenum den Gesetzentwurf in die zuständigen Fachausschüsse des Landtages, wobei ein Ausschuss als so genannter federführender Ausschuss benannt wird. Zu den Beratungen der Ausschüsse werden in der Regel auch Sachverständige eingeladen und gehört (Öffentliche Anhörung). Im Ergebnis der Ausschussberatungen gibt der federführende Ausschuss dem Landtag eine Beschlussempfehlung. In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes (Einzelberatung) werden die Bestimmungen des Entwurfes einzeln beraten und abgestimmt. Am Schluss wird über die Gesetzesvorlage im Ganzen abgestimmt (Schlussabstimmung). Der Präsident des Landtages leitet dann die Beschlüsse der Landesregierung zu. Der Ministerpräsident fertigt unter Mitzeichnung der beteiligten Minister die verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetze aus und veranlasst die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Wahlperiode Anzahl der
Plenarsitzungen
Anzahl der
Ausschusssitzungen
Anzahl der
verkündeten Gesetze
Anzahl der
erstellten Drucksachen
1. Wahlperiode 109 1209 195 4837
2. Wahlperiode 92 973 95 4078
3. Wahlperiode 85 1029 91 3153
4. Wahlperiode 82 1014 115 2422
5. Wahlperiode
(Stand: 25. Aug. 2011)
127 1068 133 4518

Wahl des Ministerpräsidenten

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wählt den Ministerpräsidenten mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Abstimmung. Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister.

Der Ministerpräsident und die Minister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Landtag folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“ Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung "So wahr mir Gott helfe." abgeschlossen werden.

Kontrolle der Landesregierung

Der Landtag verfügt über ein weitreichendes Frage- und Auskunftsrecht gegenüber der Landesregierung. Gleichzeitig hat die Landesregierung eine umfassende Informationspflicht gegenüber dem Landtag (Art. 40 und 39 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).

Darüber hinaus kann der Landtag zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse Untersuchungsausschüsse einrichten, die mit umfangreichen Rechten ausgestattet sind (Art. 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).

Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit mit Anregungen, Bitten und Beschwerden an den Landtag bzw. dessen Petitionsausschuss wenden (Art. 35 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern). Außerdem wählt der Landtag jeweils für sechs Jahre einen Bürgerbeauftragten. Dieser unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrung ihrer Rechte gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung. Er berät und unterstützt auch in sozialen Angelegenheiten. Der Bürgerbeauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet.

Landtagspräsidenten

Präsidium des Landtages Mecklenburg-Vorpommern: Vizepräsidentin Silke Gajek (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD), Vizepräsidentin Beate Schlupp (CDU),Vizepräsidentin Regine Lück (Die Linke) (v.l.n.r.)
Liste der Landtagspräsidenten
Präsident Partei Amtszeit
Rainer Prachtl CDU 26.10.1990–26.10.1998
Hinrich Kuessner SPD 26.10.1998–22.10.2002
Sylvia Bretschneider SPD seit 22.10.2002

Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt das Land in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er wahrt die Würde und die Rechte des Landtages, fördert seine Arbeiten und leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch. Der Präsident übt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt im Landtag aus.

Derzeitige Landtagspräsidentin ist die SPD-Abgeordnete Sylvia Bretschneider. Ihre Stellvertreter sind die Vizepräsidentinnen Beate Schlupp (CDU), Regine Lück (Die Linke) und Silke Gajek (Bündnis 90/Grüne).

Ältestenrat

Der Ältestenrat:

  • unterstützt die Präsidentin des Landtages bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • erörtert die Entwürfe der Tagesordnung für die Landtagssitzungen
  • bespricht alle grundlegenden Entscheidungen in Bezug auf die Abgeordneten sowie die Arbeits- und Verwaltungsabläufe im Parlament


Der Ältestenrat des Landtages besteht aus der Landtagspräsidentin, den drei Vizepräsidenten und je einem Vertreter der Fraktionen. Zumeist handelt es sich dabei um den Parlamentarischen Geschäftsführer. „Zu Ältestenratssitzungen, die Plenarsitzungen vorbereiten, soll ein Regierungsvertreter hinzugezogen werden.“ (§ 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern)

Die Zusammensetzung des Ältestenrates der 6. Wahlperiode:

  • Sylvia Bretschneider – Landtagspräsidentin
  • Beate Schlupp – 1. Landtagsvizepräsidentin
  • Regine Lück – 2. Landtagsvizepräsidentin
  • Silke Gajek – 3. Landtagsvizepräsidentin
  • Heinz Müller – Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion
  • Vincent Kokert – Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion
  • Peter Ritter – Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE
  • Johann-Georg Jaeger – Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Bündnis 90/ Grüne
  • Stefan Köster – Parlamentarischer Geschäftsführer der NPD-Fraktion

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern agieren auch auf internationalem Parkett. So arbeiten sie eng mit anderen Ländern im Ostseeraum in der so genannten Ostseeparlamentarierkonferenz zusammen. Besondere Partnerschaften bestehen zu den Parlamenten der Woiwodschaften Westpommern, Pommern und Ermland-Masuren in Polen. Der Landtag ist ebenfalls im Parlamentsforum Südliche Ostsee aktiv. Außerdem hat die Volksvertretung eine Deutsch-Israelische Parlamentariergruppe gebildet und arbeitet als kooperatives Mitglied in der Deutsch-Amerikanischen Vereinigung der Länderparlamentarier. Der Landtag will sich verstärkt in den europäischen Integrationsprozess einbringen. Abgeordnete informieren sich in Brüssel aus erster Hand über Dinge, die das Land betreffen. Beispielsweise vertritt ein Abgeordneter Mecklenburg-Vorpommern im EU-Ausschuss der Regionen. [11]

Mitglieder des Landtages

Derzeitige Abgeordnete

Entschädigung der Abgeordneten

Seit 1. Januar 2010 beträgt die ausgezahlte monatliche Entschädigung für einen Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 5.122 Euro [12]. Wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen richtet sich auch bei Abgeordneten die Steuerlast nach den persönlichen Gegebenheiten. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. So zahlt ein unverheirateter Abgeordneter ohne Kinder für Lohn- und Kirchensteuer sowie für den Solidaritätszuschlag rund 1.569 Euro. Der Nettolohn beträgt dann ungefähr 3.553 Euro.

Für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten, Mobiliar, Kosten für Porto und Telefon sowie sonstige Auslagen erhält jeder Abgeordnete eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 1.225 Euro. Zudem werden die Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit der Abgeordneten bis zu einer jährlichen Höhe von 34.233 Euro erstattet.

Ausschüsse

Nach Artikel 33 der Landesverfassung setzt der Landtag zur Vorbereitung seiner Verhandlungen Ausschüsse ein. Die Zusammensetzung entspricht dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Jeder Ausschuss besteht aus 10 Abgeordneten des Landtages, von denen jeweils vier Abgeordnete von der SPD-Fraktion, drei Abgeordnete der CDU-Fraktion, zwei Abgeordnete der Fraktion Die Linke und je ein Abgeordneter der BÜNDNIS 90/Die Grünen gestellt werden. Die Fraktion der NPD kann je Ausschuss ein Mitglied benennen (Grundmandat). Der Petitionsausschuss ist nach Artikel 35 der Landesverfassung für Vorschläge, Bitten und Beschwerden der Bürger zuständig.

Der Landtag der 6. Wahlperiode hat folgende Fachausschüsse gebildet:

  • Petitionsausschuss
  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten
  • Finanzausschuss
  • Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Tourismus
  • Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur
  • Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung
  • Ausschuss für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales

Die Landesverfassung legt fest, dass Ausschusssitzungen in der Regel nicht öffentlich sind, soweit der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände nichts anderes festlegt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Abgeordneten während der schwierigen Verhandlungen – unabhängig von der zu erwartenden öffentlichen Wirkung – zunächst eigene politische Positionen entwickeln können. Würden die Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen, bestünde die Gefahr, dass sich der Prozess der Meinungsbildung in außerparlamentarische Gremien verlagert. Demgegenüber sind alle Plenarsitzungen des Parlaments öffentlich, können von Besuchergruppen und Einzelpersonen besucht oder per Live-Stream im Internet abgerufen werden.

Vergangene Wahlperioden

1. Wahlperiode (1990–1994)

Die erste Landtagswahl des neu gegründeten Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern fand am 14. Oktober 1990 statt.[13]

Partei Zweitstimmenanteil Sitze (1990) Sitze (1994)
CDU 38,33 % 29 30
SPD 27,03 % 21 19
LL/PDS 15,67 % 12 11
F.D.P. 5,5 % 4 4
fraktionslos 2

Die erste Landesregierung war eine von Alfred Gomolka geführte Koalition aus CDU und FDP, welche zunächst als Minderheitsregierung von einem fraktionslosen Abgeordneten toleriert wurde, sich jedoch durch den Übertritt eines Abgeordneten der SPD-Fraktion auf eine eigene Mehrheit stützen konnte. 1992 kam es zu einem Zerwürfnis, nachdem Gomolka seinen Justizminister Ulrich Born aufgrund des Vorwurfes von „Illoyalität“ entlassen hatte. Die CDU-Fraktion entzog ihm daraufhin das Vertrauen. Auch aufgrund der Werftenkrise, bei der das ehemalige Schiffbaukombinat an die Bremer Vulkan AG verkauft werden sollte, trat Gomolka am 15. März 1992 zurück. Er hatte sich als einziger gegen einen Verkauf der ostdeutschen Werften an die Westkonkurrenten gewehrt. Am 19. März folgte ihm Berndt Seite (CDU) als Ministerpräsident. (Kabinett Seite I)

2. Wahlperiode (1994–1998)

Die Wahl zum 2. Landtag erfolgte am 16. Oktober 1994 und brachte folgendes Ergebnis:[14]

Partei Zweitstimmenanteil Sitze
CDU 37,3 % 30
SPD 29,5 % 23
PDS 22,7 % 18

Während die CDU ihre Position behaupten konnte, verpasste ihr Koalitionspartner FDP mit 3,8 % den Wiedereinzug in das Parlament. Ministerpräsident Seite bildete daraufhin eine Große Koalition. (Kabinett Seite II)

3. Wahlperiode (1998–2002)

Die Wahl zum 3. Landtag am 27. September 1998 ergab folgendes:[15]

Partei Zweitstimmenanteil Sitze
SPD 34,3 % 27
CDU 30,2 % 24
PDS 24,4 % 20

Wahlsiegerin und zum ersten Mal seit 1990 stärkste Kraft wurde die SPD. Der ehemalige Minister für Wirtschaft und Angelegenheiten der europäischen Union sowie amtierende Fraktionsvorsitzende der SPD, Harald Ringstorff, bildete infolge dessen die bundesweit erste SPD-PDS-Koalition.

4. Wahlperiode (2002–2006)

Die Wahl zum 4. Landtag fand am 22. September 2002 statt.[16]

Partei Zweitstimmenanteil Sitze
SPD 40,6 % 33
CDU 31,4 % 25
PDS 16,4 % 13

Bei starkem Stimmenzuwachs der SPD konnte die Koalition unter Ministerpräsident Ringstorff trotz herber Verluste auf Seiten der PDS fortgeführt werden. Die CDU verblieb in der Opposition.

5. Wahlperiode (2006–2011)

Die Wahl zum 5. Landtag fand am 17. September 2006 statt.

in Prozent
 %
40
30
20
10
0
30,2%
28,8%
16,8%
9,6%
7,3%
3,4%
3,9%
Sonst.
Gewinne und Verluste
Im Vergleich zu 2002
 %p
   8
   6
   4
   2
   0
  -2
  -4
  -6
  -8
-10
-12
-10,4%
-2,5%
+0,4%
+4,9%
+6,5%
+0,8%
+0,3%
Sonst.
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/TITEL zu lang
Wahlberechtigte 1.415.321
Wähler 837.018
Wahlbeteiligung 59,1 %
Gültige Erststimmen 816.088 (97,5 %)
Gültige Zweitstimmen 818.061 (97,7 %)


Die 71 Sitze im Landtag Mecklenburg-Vorpommern verteilten sich nach der Wahl am 17. September 2006 wie folgt:

Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) führte eine Koalitionsregierung aus SPD und CDU. Stellvertretender Ministerpräsident ist Jürgen Seidel (CDU).

6. Wahlperiode (seit 2011)

Die Wahl zum 6. Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern fand am 4. September 2011 statt. Am 18. September 2011 wurde im Wahlkreis Rügen I aufgrund des Todesfalls des CDU-Kandidaten Udo Timm eine Nachwahl durchgeführt [17]. Am 4. Oktober 2011 konstituierte sich der 6. Landtag.

Die 71 Sitze im Landtag Mecklenburg-Vorpommern verteilten sich nach der Wahl am 4. September 2011 wie folgt:

Die SPD und CDU einigten sich auf eine Fortsetzung der großen Koalition unter Ministerpräsident Erwin Sellering und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Lorenz Caffier.

Schweriner Schloss als Landtagssitz

Plenarsaal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aus Sicht des Präsidiums. Hinter den Abgeordnetenplätzen befinden sich die Presse- und die Besuchertribüne.
Raum des Ältestenrates
Hauptartikel: Schweriner Schloss

Vom großherzoglichen Schloss zum Parlamentssitz

Seit rund 1000 Jahren ist die Schlossinsel das politische Machtzentrum des Landes. Schon Slawenfürst Niklot hatte hier seine Hauptburg. An den Stammvater der mecklenburgischen Herzöge und Großherzöge erinnert ein monumentales Reiterstandbild über dem Hauptportal. Nach der Revolution von 1918 ging das Schloss in Staatsbesitz über. Zwischen 1948 und 1952 tagte hier der damalige Landtag. Nach der Auflösung der Länderstrukturen auf dem Gebiet der DDR wurde das Schweriner Schloss Sitz des Bezirkstages des Bezirks Schwerin. Nach der konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 1990 entschied sich das Parlament für das Schweriner Schloss als Landtagssitz.

Restaurierung des Schlosses und Nutzung der Innenräume

Seit 1990 wurden die in den 1970er Jahren begonnenen Restaurationsmaßnahmen, insbesondere die Neugestaltung der Fassaden, intensiviert.

Der Landtagsbetrieb stellt an das historische Gebäude besondere Anforderungen. Die Räume müssen für das Parlament nutzbar sein, ohne das Denkmal zu schädigen. Einbauten und Veränderungen erfolgen in der Regel in der Formsprache der heutigen Zeit, sodass auch nachfolgende Generationen Nutzungsänderungen ablesen können. Ein Beispiel dafür ist der Raum des Ältestenrates. Mit der Wiederherstellung der Säulenkapitelle, den Stuckarbeiten an der Decke und der Wiederherstellung des wertvollen Intarsienfußbodens wurde dieser Raum aufwendig restauriert.

Neben den Fraktions- und Beratungsräumen gibt es für alle Abgeordneten ein Büro. Die meisten Parlamentarier teilen sich ein Büro mit einem Kollegen.

Der Landtag nutzt neben dem Schweriner Schloss drei weitere Gebäude in der Schlossstraße und der Ritterstraße als Büroräume der Landtagsverwaltung und für den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat seine Büroräume in der Johannes-Stelling-Straße.

Angebote der Öffentlichkeitsarbeit

Besuch einer Plenardebatte

Der Besuch einer Plenardebatte ist für Einzelbesucher und angemeldete Gruppen möglich. Vermittelt werden soll vor allem ein unmittelbarer Eindruck von der Atmosphäre der Landtagsdebatten. Auf Wunsch wird vom Besucherdienst ein Gespräch mit Abgeordneten vermittelt. Da das Platzangebot auf der Besuchertribüne eingeschränkt ist, wird eine rechtzeitige Anmeldung beim Besucherdienst empfohlen.

Informationsveranstaltungen

Informationsveranstaltungen über die Aufgaben und Arbeitsweise des Landesparlamentes werden an Werktagen angeboten, an denen keine Landtagssitzungen stattfinden. Sie dienen einer eingehenden Information über die Tätigkeit des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Auf Wunsch wird vom Besucherdienst des Landtages ein Gespräch mit Abgeordneten vermittelt.

Schülerprojekt Parlament

Dieses Angebot richtet sich speziell an Schulklassen ab der 9. Klasse. Bei dem dreistündigen Planspiel können die Jugendlichen parlamentarische Verfahren – wie Einbringung einer Beschlussempfehlung, Meinungsfindung in Gremien, Debatte im Plenum und Abstimmung – durchspielen. Das Projekt-Thema kann aus einer Angebotspalette des Besucherdienstes gewählt oder individuell vereinbart werden. Dieses Spiel findet in den Konferenzräumen und im Plenarsaal statt.

Jugend im Landtag

„Jugend im Landtag“ ist ein Kooperationsprojekt des Landtages und des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern und findet in einem anderthalbjährlichen Rhythmus statt. Der Landtag und der Landesjugendring bemühen sich mit diesem Projekt um das Schaffen von Nähe zwischen Politik und Jugend, wollen politische Bildung befördern und die Wirkungsstätte der Landtagsabgeordneten näher bringen. In Workshops und Austauschrunden erarbeiten die Jugendlichen eigene Inhalte zu Themen wie Freizeit, Umwelt, Bildung oder Jugendverbandsarbeit. An dem Projekt können regelmäßig ca. 100 Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren aus Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen.

Live-Übertragung der Plenarsitzung

Die Plenarsitzungen werden mittels einer Webcam ins Internet übertragen. Interessenten können die Sitzungen des Parlamentes auf der Internetseite des Landtages mitverfolgen.

Verwaltung des Landtages

Die Verwaltung des Landtages ist eine oberste Landesbehörde. Sie untersteht der Präsidentin des Landtages und wird vom Direktor beim Landtag als dem ständigen Vertreter der Präsidentin in Verwaltungsangelegenheiten geleitet.

Im Sinne einer modernen Dienstleistungsbehörde bereiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse vor und unterstützen die Präsidentin bei ihren Verwaltungsaufgaben. Darüber hinaus steht die Verwaltung allen Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung.

Der Dienstaufsicht der Präsidentin unterstehen der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern[18] und der Landesbeauftragte für den Datenschutz[19].

Die Verwaltung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ist zugleich Einsatzstelle für Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Demokratie und bildet Auszubildende verschiedener Berufsgruppen aus.

Siehe auch

Literatur

  • Dr. Rainer Litten, Prof. Dr. Maximilian Wallerath: Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2007, ISBN 978-3-8329-2988-6

Einzelnachweise

  1. Artikel 20 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, [1]
  2. [2] Artikel 22 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  3. [3] Artikel 25 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  4. [4] Artikel 26 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  5. [5] Artikel 27 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  6. [6] Artikel 28 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  7. [7] Artikel 35 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  8. [8] Artikel 36 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  9. [9] Artikel 37 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  10. [10] Artikel 55-60 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  11. Blickpunkt Europa auf der Homepage Landtag MV
  12. [11] Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern
  13. Gemeinsames statistisches Bundesamt in Berlin: Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern(1990) S.10
  14. Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern: Statistische Sonderhefte, Wahlen 94, S. 24.
  15. Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern: Statistische Sonderhefte, Wahlen 98, S. 17.
  16. Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern: Statistische Sonderhefte, Wahlen 2002, S. 15.
  17. Pressemitteilung der Landeswahlleiterin zur Landtagswahl 2011
  18. [12] Offizielle Internetseite des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  19. [13] Offizielle Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Weblinks


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