- Bezirkstag (DDR)
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Bezirkstage waren die Volksvertretungen der mittleren Verwaltungsebene in der DDR.
Nach der Auflösung der Länder auf Grund des von der Volkskammer am 23. Juli 1952 verabschiedeten Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik wurde die DDR in die Hauptstadt Berlin und 14 Bezirke gegliedert.
Mangels Staatsqualität der Bezirke stellen die Bezirkstage kein Äquivalent zu den heutigen Landesparlamenten dar. Sie übten keine legislative Gewalt des Bezirks aus, sondern auf bezirklicher Ebene exekutive Gewalt des Zentralstaates.
Inhaltsverzeichnis
Bildung
Wie die anderen Volksvertretungen in der DDR wurden die Bezirkstage in nicht demokratischen Grundsätzen entsprechenden Wahlen bestimmt. Bei der Wahl konnte nur über die Zustimmung oder Ablehnung der durch die Nationale Front aufgestellte Einheitsliste abgestimmt werden. Hierbei war jeweils eine Mehrheit der SED gewährleistet. Die Mitglieder der Blockparteien stellten eine Minderheit der Bezirkstage, die jedoch immer mit der SED stimmte. Bis zum Jahr 1976 wurde der Bezirkstag alle vier Jahre neu bestimmt, danach alle fünf Jahre. Die Zahl der Mitglieder hing von der Bevölkerungszahl des jeweiligen Bezirks ab:
- bis zu 600 000 Einwohnern 160 Abgeordnete
- bis zu 1 Million Einwohnern 180 Abgeordnete
- über 1 Million Einwohner 200 Abgeordnete (Werte ab 1976)[1]
Der Bezirkstag tagte in der Regel einmal vierteljährlich.
Aufgaben
Die Aufgabe der Bezirkstage war es, über Vorlagen, die vom Rat des Bezirkes als engerem Exekutivorgan eingebracht wurden, abzustimmen. Theoretisch hatten die Abgeordneten auch das Recht, eigene Anträge einzubringen, davon wurde aber kaum Gebrauch gemacht. Zur Entscheidungsfindung des Bezirkstages konnten sogenannte „berufene Bürger“ als Experten bei Beratungen hinzugezogen werden.
Die Mitglieder des Bezirkstags bestimmten den Rat des Bezirkes, den Vorsitzenden des Rates des Bezirkes, seine Stellvertreter und den Sekretär sowie die Mitglieder der ständigen und zeitweiligen Kommissionen.[2]
Der Vorsitzende des Rates des Bezirkes war zugleich Leiter der Zivilverteidigung und Vorsitzender der Bezirkskatastrophenkommission. Weiterhin wurden durch den Bezirkstag der Direktor, die Richter und die Schöffen des Bezirksgerichts bestimmt. Dieses Bestimmungsrecht war jedoch rein formaler Natur. Die Personalentscheidungen wurden von oben vorgegeben und vom Bezirkstag bestätigt.[3]
Auflösung
Mit der Neubildung der Länder auf dem Gebiet der DDR durch das Ländereinführungsgesetz der Volkskammer vom 22. Juli 1990 und nach den Wahlen zu den wiedergegründeten Ländern in der DDR sollten auch die Bezirkstage nach den Landtagswahlen am 14.Oktober 1990 aufhören zu existieren. Mit der Herstellung der Deutschen Einheit durch den Beitritt der fünf Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen am 3.Oktober 1990 wurden die Bezirkstage vorfristig aufgelöst.
Einzelnachweise
- ↑ Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammensetzung der Bezirkstage vom 5. Juli 1976
- ↑ Beschreibung der Strukturen des Bezirkes Dresden beim Sächs. Hauptstaatsarchiv
- ↑ Frank Betker: "Einsicht in die Notwendigkeit": Kommunale Stadtplanung in der DDR und nach der Wende(1945-1994), 2005, ISBN 3515087346, Seite 89
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