- Lebensbescheinigung
-
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke ist in der Regel gebührenfrei.
Eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigt man für die Eintragung von Kindern auf der Lohnsteuerkarte, wenn diese an einem anderen Wohnort gemeldet sind. Die steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder ist auf Antrag Personen auszustellen, die mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind.
Bei einer Lebensbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um schlichtes Verwaltungshandeln.
Die Wohnungarten[1] sind dabei wie folgt aufgeschlüsselt:
Schlüssel Beschreibung AW Alleinige Wohnung HAW Hauptwohnung NEW Nebenwohnung AMW Abmeldung nach RMW Rückmeldewohnung FHW frühere Hauptwohnung ZZW Zuzug von FNW frühere Nebenwohnung AAHW Abmeldung von Amts wegen (HAW) AANW Abmeldung von Amts wegen (NEW) FAMW frühere Abmeldewohnung FRMW frühere Rückmeldewohnung FZZW frühere Zuzugswohnung LWID letzte Wohnung in Deutschland vor Wegzug ins Ausland RMWZA Rückmeldewohnung nach Wiederzuzug aus dem Ausland WDB Wohnung der Beschäftigung Einzelnachweise
Kategorien:- Melderecht (Deutschland)
- Dokument
Wikimedia Foundation.