- Lebenslange Arztnummer
-
Die lebenslange Arztnummer, kurz LANR, ist eine neunstellige Nummer, die die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bundesweit an jeden Arzt vergibt, der an der vertragsärztlichen Versorgung (siehe auch GKV) teilnimmt. Sie ist durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zusammen mit der Betriebsstättennummer (BSNR) für jede kassenärztliche Praxis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und durch die Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit notwendig geworden. LANR und BSNR sind seit dem 1. Juli 2008 gültig und ersetzen gemeinsam die alten KV-Abrechnungsnummern. [1]
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Die LANR gilt für die gesamte Dauer der vertragsärztlichen Tätigkeit („lebenslang“), unabhängig vom Tätigkeitsort, vom Status oder von der Zugehörigkeit zu Berufsausübungsgemeinschaften. Sie wird unter anderem an folgende Ärzte vergeben:
- niedergelassene Vertragsärzte
- in Kassen-Praxen oder MVZs angestellte Ärzte
- ermächtigte Ärzte
- Notärzte
Ein Arzt kann auch mehrere LANR haben, wenn er mehreren Fachgruppen angehört - die ersten sieben Ziffern der LANR bleiben allerdings unveränderlich.
Aufbau
Die LANR hat 9 Stellen:
- 6 Stellen identifizieren lebenslang eindeutig den Arzt (Ziffern 1-6)
- 1 Stelle ist Prüfziffer (Ziffer 7)
- 2 Stellen für den Fachgruppenschlüssel der nach Versorgungsbereichen, Fachgebieten und Schwerpunkten unterscheidet (Ziffern 8-9)
Die Prüfziffer (Ziffer 7) wird wie folgt berechnet: die ersten sechs Ziffern werden von links beginnend abwechselnd mit 4 und 9 multipliziert. Die Summe dieser Produkte wird Modulo 10 berechnet. Die Differenz dieser Zahl zu 10 ergibt die Prüfziffer (ist die Differenz 10, ist die Prüfziffer 0).[2]
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung generiert die ersten sieben Ziffern der Arztnummer und legt die Systematik des Arztgruppenschlüssels fest (siehe Anlage 2 der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach §75 Abs.7 SGB V zur Vergabe der Arzt- und Betriebsstättennummern).
Folgende Fachgruppenschlüssel finden Verwendung:
Schlüssel Fachgruppe 01-03 Allgemeinmedizin 04 Anästhesiologie 05 Augenheilkunde 06-14 Chirurgie 15-18 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 19, 20 Hals- Nasen- Ohrenheilkunde 21 Haut- und Geschlechtskrankheiten 22 Humangenetik 01, 24–33 Innere Medizin 34, 40–45 Kinder- und Jugendmedizin 47 Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 48 Laboratoriumsmedizin 49 Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie 50 Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie 52 Neurochirurgie Schlüssel Fachgruppe 53 Neurologie 54 Nuklearmedizin 55, 56 Pathologie 57 Physikalische und Rehabilitative Medizin 51, 58, 59 Psychiatrie und Psychotherapie 51, 58, 59 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 62-64 Radiologie 65 Strahlentherapie 66 Transfusionsmedizin 67 Urologie 68 Psychologischer Psychotherapeut 69 Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut 70-98 zur freien Verfügung der Kassenärztlichen Vereinigungen 99 weitere Fachgruppen Für Bundeswehrärzte, Zahnärzte und Hebammen gibt es keine LANR und keine BSNR. Diese sollten die Pseudo-Nummern 179999900 für die BSNR und 999999900 für die LANR verwenden.
Funktion
Über die LANR wird z.B. im Rahmen der Abrechnung der Arztfall identifiziert und Genehmigungen zur Erbringung personengebundener qualitätsgesicherter Leistungen gesteuert.
Einzelnachweise
- ↑ [1] Beschreibung seitens der KBV
- ↑ [2] Technische Anlage zum Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern, S. 88
Weblinks
Kategorien:- Gesundheitswesen (Deutschland)
- Gesetzliche Krankenversicherung
Wikimedia Foundation.