- Legalbewährung
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Legalbewährung ist ein Begriff der Strafrechtspflege.
Legalbewährung ist gegeben, wenn nach Verbüßung einer Strafe keine neuen Straftaten in der freien Sozialgemeinschaft begangen wurden. Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Einhaltung von Bewährungsauflagen im Falle einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe (z. B. Arbeitsstunden oder - bei Verkehrsstraftaten - Teilnahme an einem Kurs für verkehrsauffällige Fahrer).
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