Bundesministerium für Inneres

Bundesministerium für Inneres
OsterreichÖsterreich  Bundesministerium für Inneres
Österreichische Behörde
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Gründung
Hauptsitz Wien
Behördenleitung Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres
Website www.bmi.gv.at
Das Bundesministerium für Inneres am Wiener Minoritenplatz

Das österreichische Bundesministerium für Inneres (kurz BMI oder Innenministerium) ist die Sicherheitsbehörde III. Instanz und insbesondere für das Sicherheitswesen, weiters für Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft, Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren sowie den Zivildienst zuständig. Leiterin des Ministeriums ist die Bundesministerin für Inneres, aktuell Johanna Mikl-Leitner. Seit dem 21. April 2011 besteht ein im Innenministerium angesiedeltes Staatssekretariat für Integration unter der Leitung von Staatssekretär Sebastian Kurz.

Inhaltsverzeichnis

Bundesminister

In der derzeit amtierenden Bundesregierung ist Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) Bundesministerin für Inneres. Als solche ist sie unter anderem auch Vorgesetzte der Bundespolizei, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und des Bundeskriminalamts, die alle der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II des Bundesministeriums für Inneres) unterstehen.

Kompetenzen

Das BMI ist zuständig für das Sicherheitswesen, die Staatsgrenzen und die Organisation des Dienstbetriebes der Bundespolizei. Personenstandsangelegenheiten, etwa das Namensrecht, soweit diese nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind) gehören ebenso zum Aufgabenbereich wie Staatsbürgerschaft und Heimatrecht.

Das BMI ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen verantwortlich und organisiert die innere Verwaltung in den Ländern. Außerdem regelt es Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit diese nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen. Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen, sind ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des BMI, wie auch der Katastrophenschutz, der Zivildienst und alle Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.

Organisation

Palais Modena an der Herrengasse, Dienstsitz des Bundesministers für Inneres

Das BMI ist in Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate gegliedert:

  • Bundesministerin für Inneres
    • Kabinett der Bundesministerin
  • Staatssekretär für Integration
    • Sektion I: Präsidium
      • Gruppe I/A - Personal, Organisation, Budget, Ausbildung
        • Abteilung I/1: Personalangelegenheiten
        • Abteilung I/2: Organisation und Verwaltungsreform
        • Abteilung I/3: Budget und Controlling
        • Abteilung I/9: Sicherheitsakademie
      • Gruppe I/B - Sicherheitspolitik, Internationales, EU, Öffentlichkeitsarbeit
        • Abteilung I/4: Internationale Angelegenheiten
        • Abteilung I/5: Kompetenzcenter und Öffentlichkeitsarbeit
        • Abteilung I/7: EU-Angelegenheiten
        • Abteilung I/8: Protokoll und Veranstaltungsmanagement
        • Büro für Sicherheitspolitik
    • Sektion II: Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
    • Sektion III: Recht
      • Gruppe III/A - Legistik und Recht
        • Abteilung III/1: Legistik
        • Abteilung III/2: Personenstands- und sonstige Verwaltungsangelegenheiten
        • Abteilung III/3: Sicherheitsverwaltung (Passwesen)
        • Abteilung III/7: Rechtsangelegenheiten und Datenschutz (u.a. für den Zivildienst)
        • Büro für den Menschenrechtsbeirat
      • Gruppe III/B - Asyl, Migration, Integration
        • Abteilung III/4: Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen
        • Abteilung III/5: Asyl und Betreuung
        • Abteilung III/8: Integration
      • Abteilung III/6: Wahlangelegenheiten
    • Sektion IV: Service und Kontrolle
      • Gruppe IV/A - Wirtschaft, Raum und Technik
        • Abteilung IV/1: Technische Ausrüstung
        • Abteilung IV/3: Bauangelegenheiten und Raummanagement
        • Abteilung IV/4: Zentrale Dienste
      • Gruppe IV/B - Kommunikations- und Informationstechnologie (KIT)
        • Abteilung IV/2: KIT-Applikationen und Services
        • Abteilung IV/8: KIT-Infrastruktur und Services
      • Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
      • Abteilung IV/IR: Interne Revision
      • Abteilung IV/5: Beschaffung
      • Abteilung IV/7: Gedenkstätten und Kriegsgräberfürsorge
      • Prüfstelle EU-Fonds

Unter Bundesminister Strasser wurde die alte Gliederung der Sektion II in Gruppen (Gruppe A: Bundespolizei, Gruppe B: Gendarmeriezentralkommando, Gruppe C: Staatspolizeilicher Dienst, Gruppe D: Kriminalpolizeilicher Dienst, Gruppe E: Administrativpolizeilicher Dienst und Gruppe F: Planung und Schulung) zugunsten einer Gliederung in Abteilungen und Referate geändert. Im Jahr 2010 wurden die Gruppen in der Sektion II wieder eingeführt.

Historische Entwicklung

Die Vorgängerinstitutionen des BMI hießen von 1918–1919 Staatsamt des Inneren, nach einer Fusion mit dem Unterrichtsministerium bis 1920 Staatsamt für Inneres und Unterricht. Mit dem Inkrafttreten des Bundes-Verfassungsgesetzes änderte sich die Bezeichnung in Bundesministerium für Inneres und Unterricht. 1923 wurde das Ministerium in das Bundeskanzleramt eingegliedert, wo es bis 1938 verblieb. Seit 1945 hat die heutige Bezeichnung Bundesministerium für Inneres Bestand.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Bundesministerium für Inneres – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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