Rechtsinformatik

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  1. Passende Quellen fehlen/fehlten völlig im Artikel Rechtsinformatik (keine Fußnoten, 'Literatur' war ist ein Skript zum IT-Recht, dahin verschoben), habe provisorisch drei Links eingetragen (kein Ersatz für Literatur und Einzelnachweise).
  2. Die Trennung zwischen einem Teilgebiet bzw. Thema in der Rechtswissenschaft und einem Teil/Aspekt/Thema der Angewandten Informatik sollte aus dem Artikel klarer hervorgehen.
    1. Rechtswissenschaft: IT-Recht/Recht (Thema Informationstechnologie) (nach Rechtsordnung) ist wichtig für Informatiker und sonstige mit IT beschäftigte Personen, damit sie während ihrer Tätigkeit nicht gegen (nationale) Gesetze verstoßen. Daneben kann es auch dazu dienen, darauf aufmerksam zu werden, was im Sinne einer Rechtspolitik/de lege ferenda) möglich oder wünschenswert wäre. Diese Thema/Querschnittsrechtsgebiet sollte um Redundanzen zu vermeiden auch in entsprechenden (nationalen, EU-rechtlichen usw.) und eventuell auch einem rechtsvergleichenden Artikel zur jeweiligen Rechtsordnung dargestellt werden.
    2. Informatik/Informationstechnologie: Rechtsinformatik im engeren Sinne/Informatik (Thema Recht/Rechtswissenschaft) und einem Teilgebiet/Einsatzgebiet der Informatik (insofern konsequent in der Kategorie:Angewandte Informatik), Grundlagenwissenschaft/Hilfswissenschaft der Rechtswissenschaften, wichtig für Rechtswissenschaftler damit sie beispielsweise schnell 'passende' Entscheidungen und Literatur zu einer Rechtsfrage in speziellen Datenbanken finden. Siehe: Rechtsinformatikzentrum der Ludwig-Maximilians-Universität München, Rechtsinformatik – Themenseite der Eberhard Karls Universität Tübingen, Rechtsinformatik – Lehrveranstaltung vom Lehrstuhl Industrielle Informationstechnik an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus.
  3. Allerdings wird wohl die Bezeichnung 'Rechtsinformatik' auch noch immer (von entsprechend benannten Institut/von der von diesem herausgebrachten Zeitschrift) in Sinne einer Schnittmengenkategorie/Schnittmengenbeschreibung verwendet. Siehe: [1]. Daher vorerst (1 Monat) nicht löschen. Eventuell überlegen, ob (nach Auffinden von Literatur) ein Neuschreiben des Artikels nicht einfacher wäre als Verbessern.
pistazienfresser 16:26, 24. Okt. 2011 (CEST)

Die Rechtsinformatik befasst sich als interdisziplinäre wissenschaftliche Disziplin mit den Querbezügen von Rechtswissenschaft, Rechtsanwendung und Informatik.

Mit der Verbreitung der elektronischen Datenverarbeitung ergaben sich für Juristen und Informatiker sowohl Fragen, wie ein „Recht der Information“ aussehen könnte (rechtlicher Schwerpunkt) als auch, wie das Rechtswesen durch elektronische Datenverarbeitung unterstützt werden könnte (informationstheoretischer Schwerpunkt). Obwohl es sich hier eigentlich um unterschiedliche Disziplinen handelt, werden diese unter dem Begriff Rechtsinformatik zusammengefasst. Dies hängt damit zusammen, dass das für beide Richtungen notwendige interdisziplinäre Fachwissen sich auf dieselben Personen konzentriert.

Der rechtsbezogene Teil, der inzwischen genauer als IT-Recht (Informationstechnologierecht) oder auch 'Informatikrecht' bezeichnet wird, ist hierbei wissenschaftlich stark durchdrungen und auch international teilweise umgesetzt. Berührte Gebiete der (nationalen) rechtswissenschaftlichen Systematik sind unter anderen das Datenschutzrecht, der gewerbliche Rechtsschutz (insbesondere Urheberrecht). Die spezielle Themen Softwarepatente E-Government, E-Justice, E-Taxation und E-Democracy sind weitere Forschungsgebiete.

Der informationstheoretische Teil fristet dagegen ein Schattendasein. In der Lehre beschränkt er sich oft nur auf die Vermittlung von Kenntnissen für den Einsatz von Standardanwendungen ohne spezifisch juristische Besonderheiten. Während sich in anderen Anwendungsgebieten der Informatik Schnittstellendisziplinen wie Wirtschaftsinformatik oder Bioinformatik herausgebildet haben, ist bislang kein etablierter wissenschaftlicher Zweig vorhanden, der sich explizit mit Informationssystemen im Rechtswesen beschäftigte.

In Deutschland beschäftigt sich die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik insbesondere mit den rechtlichen Auswirkungen und Querbezügen der Informatik.

Siehe auch

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