- Leichtflugzeug
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Als Leichtflugzeuge oder Kleinflugzeuge werden unterschiedliche Flugzeuge geringen Gewichts bezeichnet, in Medienberichten bisweilen auch ein- und zweimotorige Motorflugzeuge bis zu 14 t Abfluggewicht.
Motorisierte Leichtflugzeuge lassen sich in international unterschiedliche Zulassungsklassen einteilen, die national verschiedene Lizenzen erfordern. Motorflugzeuge mit einem Gewicht von mehr als zwei Tonnen zählen offiziell allerdings nicht zu den Leichtflugzeugen.
Inhaltsverzeichnis
Klassifizierung
SEP
"Single Engine Piston" - dies sind einmotorige, Kolbenmotor-getriebene Flugzeuge. Eine Gewichtsbegrenzung für das maximale Startgewicht gibt es dabei nicht, bis 2 t MTOW sind sie ohne weiteres Rating, das heißt einer flugzeugspezifischen Lizenz - mit dem europäischen JAR-FCL Schein nach einer Einweisung fliegbar, für Flugzeuge mit über 2 Tonnen MTOW wird eine Musterberechtigung benötigt. Typische Vertreter der SEP sind zum Beispiel die Cessna 172 und die Piper PA-28.
TMG
Hauptartikel Motorsegler
"Touring Motor Glider" sind Reisemotorsegler bis maximal 850 kg MTOW. Der europäische Motorflugschein JAR-FCL kann entweder mit diesem, oder mit dem SEP-Rating erworben werden. Reisemotorsegler dürfen jedoch auch mit der Segelfluglizenz geflogen werden, nachdem die Berechtigung erworben wurde. Der wohl bekannteste TMG ist der SF 25 Falke, ein modernerer Vertreter ist die Super Dimona HK36. Beide werden bevorzugt in der Ausbildung eingesetzt.
Experimental
Experimentals oder Einzelstücke[1] sind Leichtflugzeuge unterschiedlicher Kategorie, die nicht herstellerseitig zertifiziert sind, sondern durch den Erbauer im Rahmen einer baubegleitenden Einzelprüfung zum Verkehr zugelassen werden. Bausatzflugzeuge wie z.B. von Rans RV-4, verschiedene Pitts oder Velocity werden in Deutschland von der Oskar-Ursinus-Vereinigung technisch und administrativ begleitet. Sie zeichen sich dadurch aus, dass der Erbauer wenigstens 51% der Leistung im Bau erbringen muß. Gegenüber zertifizierten Mustern ist der Selbstbauer von einigen Einschränkungen in der Ausrüstung und Wartung befreit. In der Verkehrszulassung können allerdings auch Einschränkungen für die Nutzung erfolgen (kein Sichtflug bei Nacht, Meidung von Ballungszentren und Menschenmassen). In dieser Flugzeug-Klasse finden sich häufig auch Repliken historischer Flugzeuge, Kunstflugzeuge oder sehr individuelle Design-Studien.
VLA
Als Very Light Aircraft gelten in Europa einmotorige Motorflugzeuge, die nach der Zulassungsvorschrift CS-VLA zugelassen sind. Sie dürfen maximal zweisitzig sein, ein größtes Fluggewicht von nicht mehr als 750 kg haben, und ihre Überziehgeschwindigkeit darf 45 Knoten nicht überschreiten. Im Gegenzug sind die technischen Anforderungen - verglichen mit denen nach CS-23 - etwas reduziert, etwa bei der Zulassung von Motor und Propeller. Sie dürfen auch mit nur national gültigen Pilotenscheinen (PPL-N) geflogen werden (nur innerhalb Deutschlands).
Segelflugzeug
Hauptartikel Segelflugzeug
Segelflugzeuge sind aerodynamisch hochwertige Flugzeuge, die für den motorlosen Flug ausgelegt sind. Nach dem Start mittels Winde oder Schleppflugzeug fliegen sie im Gleitflug. Bewegen sie sich durch Aufwinde, so können sie dort neue Flughöhe gewinnen.
LSA
Light Sport Aircraft oder kurz LSAs sind in Europa maximal zweisitzige, einmotorige Leichtflugzeuge bis zu einer Abflugmasse von 599 kg. Die Einführung dieser Klasse von Flugzeugen wird gerade auf europäischer Ebene im Rahmen der Joint Aviation Authorities geplant. In den USA sind LSA nur mit starrem Fahrwerk und Festpropeller und einer maximalen Fluggeschwindigkeit von 223 km/h zugelassen. Einziehfahrwerk und Verstellpropeller sind dort nicht erlaubt. Für Europa werden solche Beschränkungen kontrovers diskutiert. Die Meinungen gehen weit auseinander, weil manche Entwicklungen der unbeschränkten Ultraleichtflugzeuge je nach Standpunkt als Chance oder warnendes Beispiel gelten.
Sportsters
Dies sind einmotorige Leichtflugzeuge in den USA bis zu einem Gewicht von 560 kg.
Ultraleichtflugzeuge
Hauptartikel Ultraleichtflugzeug
Ultraleichtflugzeuge (UL) sind nach deutscher Regelung motorgetriebene Luftfahrzeuge mit maximal 472,5 kg (2-sitzig) bzw. 322,5 kg (1-sitzig) Abflugmasse, inkl. 22,5 kg für das (vorgeschriebene) Gesamtrettungssystem. Für diese Art der Luftfahrzeuge gelten zulassungsrechtlich und wartungstechnisch weniger strenge Vorschriften als für größere Flugzeugklassen. Dies macht die UL-Fliegerei relativ preisgünstig und finanziell attraktiv. Die Grenzen der Nutzbarkeit liegen jedoch enger (geringere Zuladung) als bei vergleichbaren ein- und zweisitzigen Leichtflugzeugen. Als Beispiel hierfür sei der Flightstar genannt.
In den europäischen Ländern gibt es derzeit noch keine Vereinheitlichung der Gesetzgebung Ultraleichtflugzeuge betreffend.
Einzelnachweise
- ↑ [http://www.lba.de/cln_009/nn_54028/SharedDocs/download/T/Einzelstuecken/OUV__Merkblatt__240-1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/OUV_Merkblatt_240-1.pdf Merkblatt Prüfung und Zulassung von im Selbstbau hergestellten Einzelstücken gemäß § 3 LuftGerPV] (PDF). Luftfahrt-Bundesamt (2009). Abgerufen am 15. Februar 2010.
Siehe auch
Literatur
- Crane, Dale: Dictionary of Aeronautical Terms, S. 308. Aviation Supplies & Academics, 1997. ISBN 1-56027-287-2
- Jackson, Paul; Munson, Kenneth; Peacock, Lindsay. Jane's All the World's Aircraft. Jane's Information Group. ISBN 0-7106-2684-3
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