- Leistungsbescheid
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Der Leistungsbescheid, als häufiger Unterfall eines Bescheides, ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde einen Zahlungsanspruch geltend macht.
Mit dem Leistungsbescheid wird der Empfänger aufgefordert, an die erlassende Behörde einen bestimmten Betrag zu entrichten. Im Bescheid ist nachvollziehbar darzulegen, aus welchem Grunde er ergangen ist. Zum Beispiel; Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener öffentlicher Mittel
Im Rahmen eines Leistungsbescheides erfolgen auch Leistungsbewilligung des BAföG.
Ein Leistungsbescheid wird bestandskräftig, wenn er nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann, entweder weil die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder weil die Rechtsmittel endgültig negativ beschieden wurden. Vollstreckbar ist der Leistungsbescheid grundsätzlich erst mit Eintritt seiner Bestandskraft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aus dem Bescheid sofort vollstreckt werden (z. B. bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung).
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