- Anrufschranke
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Eine Anrufschranke ist ein wenig befahrener Bahnübergang, der meist abseits liegt und oft nicht vom zuständigen Schrankenwärter eingesehen werden kann. Die Schrankenbäume sind grundsätzlich geschlossen und werden nur – sofern dies gefahrlos möglich scheint – bei Bedarf zur Durchfahrt geöffnet (siehe § 11 (17) EBO)
Will ein Verkehrsteilnehmer solch einen Bahnübergang passieren, so meldet er sich über eine ortsfest montierte Wechselsprechanlage beim diensthabenden Schrankenwärter. Dieser öffnet dann – nach eventueller Rücksprache mit den Fahrdienstleitern, die für den Gleisabschnitt links bzw. rechts des Überganges zuständig sind – die Schranke, wenn es der Zugverkehr zulässt oder kündigt das Öffnen über die Wechselsprechanlage an. Da er den Bahnübergang i. d. R. nicht einsehen kann, hört er die Geräusche am Bahnübergang über die Wechselsprechanlage ab und schließt die Schranken wieder, wenn er annimmt, dass der Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang geräumt hat. Bevor er die Schranken schließt, kündigt er das Schließen über die Wechselsprechanlage an. Für den Schrankenwärter ist es hilfreich, wenn sich der Verkehrsteilnehmer nach dem Überqueren des Bahnüberganges nochmals meldet und bestätigt, dass der Bahnübergang frei ist. Selten sind auch eine oder mehrere Kameras installiert, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.
Bahnübergänge, über die Herdenvieh getrieben werden muss, können im Ablauf anders gestaltet sein. Hier wird eine Schiebeschranke über das Gleis geschoben, damit das Vieh nicht über das Gleis ausbricht.
Langfristig sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit Anrufschranken nicht mehr genehmigt werden, sie sollen sukzessive durch gesicherte Bahnübergänge durch Schrankenüberwachung oder eine Gefahrenraum-Freimeldeanlage sowie Rückstauerkennung gesichert werden.[1]
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Ablauf bei einer Anrufschranke
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Einzelnachweise
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