- Leuchtfarbe
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Als Leuchtfarbe bezeichnet man eine Beschichtung, die mehr sichtbares Licht abgibt, als von außen einfällt, also mehr, als durch gerichtete oder diffuse Reflexion möglich wäre. Leuchtfarben werden mit Leuchtpigmenten eingefärbt.
Die dafür nötige Energie kann aufgrund verschiedener physikalischer Prinzipien erbracht werden:
- Tagesleuchtfarbe wandelt unsichtbares UV-Licht in sichtbares rotes oder blaues Licht um
- Nachleuchtfarbe speichert Energie, die bei der Beleuchtung aufgenommen worden ist und gibt sie zeitverzögert wieder ab
- Radioaktive Leuchtfarbe, bei der die Energie direkt oder indirekt aus dem radioaktiven Zerfall einer Substanz stammt
Inhaltsverzeichnis
Tagesleuchtfarben
Tagesleuchtfarben (Neonfarben) wandeln durch Fluoreszenz den blauen und nahen UV-Bereich des Tageslichtes in Licht größerer Wellenlänge (typisch sind Blaugrün, Gelb und Rot) um. Gelb und Rot wird vom Auge bei gleicher Lichtstärke wesentlich heller wahrgenommen (V-Lambda-Kurve des Sehsinns). Dadurch wird besonders bei trübem Wetter und in der Dämmerung (höherer Blauanteil im Tageslicht) eine wesentliche Kontraststeigerung erreicht. Tagesleuchtfarben werden eingesetzt als Signalfarben, beispielsweise bei Warnwesten oder Warnflächen an Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes.
Nachleuchtfarben
Nachleuchtfarben (nicht aber: „Nachtleuchtfarben“) speichern einfallendes Licht in Form von Anregungsenergie (Phosphoreszenz) und geben dieses zeitverzögert ab. Meist bestehen diese Farben aus in reduzierender Atmosphäre geglühten Erdalkalisulfiden (CaS, SrS oder BaS) mit geringen Fremdmetallanteilen, wie Mangan.
Radioaktive Leuchtfarben
Eine Radioaktive Leuchtfarbe besteht stets aus einer radioaktiven Substanz, früher meist Radiumsalz, heute entweder eine Tritiumverbindung oder Promethiumsalz, und einer fluoreszierenden Substanz, wie zum Beispiel Zinksulfid. Die radioaktive Strahlung regt hierbei die fluoreszierende Substanz an (Lumineszenz).
Die verwendeten fluoreszierenden Substanzen oder andere zusätzliche Stoffe sind oft auch zur Phosphoreszenz in der Lage. Daher ist – abgesehen von Dauerleuchten – nach Lichteinwirkung zunächst ein starkes, innerhalb von Sekunden abnehmendes Nachleuchten zu beobachten.
Die direkte Strahlung der heute für Leuchtfarben verwendeten radioaktiven Substanzen hat in Luft eine Reichweite von nur wenigen Zentimetern, da nur Alphastrahler und niederenergetische Betastrahler verwendet werden. Eine Abschirmung wird bereits durch eine durchsichtige Abdeckung erreicht. Allerdings kann von Leuchtfarben eine Strahlungsgefahr ausgehen, wenn diese abbröckelt, weil dann die radioaktive Substanz inkorporiert werden kann. Ältere Uhren-Leuchtzeiger, Zifferblätter und Skalen enthielten teilweise auch radioaktive Stoffe mit weiter reichender Strahlung. Diese stellen insbesondere dann eine Gefahr dar, wenn die Gegenstände ständig am Körper getragen werden.
Früher waren vor allem die Arbeiterinnen gefährdet, die die Zifferblätter bemalten und dabei den Pinsel mit dem Mund anfeuchteten (Radium Girls). Unter diesen Arbeiterinnen war Zungen- und Unterkieferkrebs eine verbreitete Berufskrankheit, die schließlich dazu führte, dass man die Gefährlichkeit der Strahlung erkannte.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde radioaktive, radiumhaltige Leuchtfarbe in großem Stil beim Militär eingesetzt, um Schalter und Bedienelemente im Dunkeln erkennbar zu machen. Als Anfang der 2000er Jahre Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen publik und untersucht wurden, gerieten im gleichen Zug auch potenzielle Krebserkrankungen durch Leuchtfarben bei der deutschen Bundeswehr in die Diskussion.[1]
Weitere Anwendungen
Für die Markierung von Notausgängen und für verschiedene Schmuck- und Dekorationsgegenstände ("Glow-in-the-dark"-Produkte) werden ebenfalls nachleuchtende Substanzen verwendet.
Ähnliche Techniken
- Retroreflexion (Katzenaugen, Rückstrahler, Reflektorfolie)
- Tritiumgaslichtquelle - spezielle Lichtquellen, die über Jahre ohne Energiezufuhr leuchten
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gesundheitsschäden durch Leuchtfarbe. Der Spiegel, 32/2004
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