Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen

Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen
Bei Wartungsarbeiten am Radar des seit 1962 eingesetzten Hawk-Luftabwehrsystems mussten ab 1981 Bleischürzen getragen werden. Eine der Herstellerfirmen bestätigte 1998, dass die Geräte Krebs auslösen könnten.[1]

Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen haben eine nicht genau bestimmbare Anzahl von Soldaten und Zivilangestellten der Bundeswehr und der NVA erlitten, die von den 1950ern bis zu den 1980er Jahren an Radargeräten Dienst taten. Sie waren dabei teilweise der Röntgenstrahlung und Mikrowellenstrahlung der Geräte ausgesetzt. Eine größere Anzahl dieser Personen entwickelte später Krankheiten, vor allem Krebs, der mit der Röntgenstrahlung in Verbindung gebracht wird.

Zum Stand Juni 2006 hatte die Bundeswehr bei 679 von 3.500 Stellern eines Entschädigungsantrags den Zusammenhang einer Krebserkrankung mit ihrer dienstlichen Tätigkeit anerkannt.[2] Mehrere Hundert Menschen sind bereits an den Folgen gestorben,[3] nach Schätzungen sterben pro Monat mehrere Erkrankte.[4][5] Im Jahr 2001 hatte die Bundeswehr ihre Verantwortung grundsätzlich anerkannt und unbürokratische Entschädigung zugesagt, eine Expertenkommission gab 2003 Empfehlungen zur Entschädigungspraxis. Viele Betroffene beklagen jedoch, dass sie jahrelang um die Anerkennung ihrer Ansprüche kämpfen müssten. Sie haben mehrere Selbsthilfeorganisationen gegründet.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Impulsmagnetron eines sowjetischen Radarsenders, etwa 1970. In solchen Bauteilen, vor allem aber in deren Stromversorgung und Modulatoren entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt Röntgenstrahlung.

Grundproblematik

Militärische Radargeräte werden unter anderem auf Flughäfen, in Flugzeugen, Raketenstellungen, bei Panzern und auf Schiffen eingesetzt. Bei der im 20. Jahrhundert üblichen militärischen Radartechnologie entstand in der Hochspannungselektronik der Geräte als technisch unvermeidbares Nebenprodukt Röntgenstrahlung.[6] Diese wird durch viele technisch übliche Materialien, je nach ihrer Wellenlänge, nur wenig abgeschwächt. Einige Schwermetalle wie z. B. Blei oder auch das bei Magnetronen verwendete massive Kupfer schirmen die Strahlung nahezu vollständig ab. Bis etwa Mitte der 1980er Jahre war die Abschirmung dieser Strahlung sowohl bei den bei der Bundeswehr eingesetzten amerikanischen Radargeräten als auch bei sowjetischen Typen teilweise unzureichend,[7] bis entsprechende Abschirm- und Schutzmaßnahmen eingeführt wurden. Dies geschah für verschiedene Radartypen und Waffengattungen zu unterschiedlichen Zeiten, teilweise erst um 1985.[7] Das Bedien- und Wartungspersonal war deswegen über längere Zeiträume Strahlendosen ausgesetzt, die nach Schätzungen oft um ein Vielfaches über im Zivilbereich zulässigen Grenzwerten lag. Röntgenstrahlung schädigt bereits bei niedrigen Strahlungsdosen das Erbgut und fördert so die spätere Entstehung von Krebs.

Verursachende Bauteile

Schaltröhre einer sowjetischen P-15 (Flat Face)-Radaranlage. Röntgenstrahlung entsteht beim Auftreffen der Elektronen auf die Innenseite der Anode (quadratisch gebogenes Blech)

Die größere Schadwirkung ging somit nicht von der eigentlichen Radar-Mikrowellenstrahlung aus, sondern von der nebenbei in der Elektronik der Geräte erzeugten Röntgenstrahlung (Ionisierende Strahlung), deren Schadwirkung wissenschaftlich erwiesen ist. Dieser Effekt beruht darauf, dass Elektronenröhren und ähnliche Bauteile bei den verwendeten hohen Spannungen unerwünschterweise auch wie Röntgenröhren wirken. In einer Untersuchung[8] wurde eine große Anzahl von älteren Radargeräten der NATO und des Warschauer Pakts hinsichtlich ihrer parasitären Röntgenstrahlung untersucht. Als Hauptquelle erwiesen sich die Wasserstoff-Thyratrons beziehungsweise die Elektronenröhren (Schalt-Tetroden), welche die Hochspannungsimpulse (5 bis über 100 kV, 7 kW bis 20 MW) für die Radar-Mikrowellensender schalteten. Weitere Röntgenquellen sind nach dieser Untersuchung je nach Konstruktion auch die Sender selbst (Hochleistungsklystrons und Magnetrone) sowie Wanderfeldröhren. Es gab bereits im Jahre 1955 Untersuchungen zur Röntgenemission von Wasserstoff-Thyratrons[9].

Mikrowellen

Die Schadwirkung der für das Radarprinzip genutzten Mikrowellen selbst ist nicht abschließend geklärt,[10] als erwiesen gilt jedoch die Auslösung von Grauem Star durch die thermische Wirkung.

Strahlenexposition bei Bundeswehr und NVA

Die Fregatten der Köln-Klasse waren mit Radargeräten vom Typ SGR-103 ausgerüstet. Der Tod zweier Soldaten, die regelmäßig mit dem Gerät zu tun hatten, führte 1976 zur Einführung von Schutzmaßnahmen bei der Marine.
Das Bordradar der Lockheed F-104 musste im laufenden Betrieb justiert werden, was zu hohen Strahlenbelastungen führte.

Besonders betroffen sind ehemalige Wartungstechniker (Radarmechaniker). Zahlreiche Radargeräte waren so konstruiert, dass Wartungs- und Justagearbeiten an der Radareinheit nur bei geöffnetem Gerät im laufenden Betrieb möglich waren. Dazu gehörte unter anderem das NASARR-Bordradar des Kampfflugzeugs F-104 Starfighter.[11] Daher waren die Techniker den Röntgenstrahlung erzeugenden Teilen direkt und häufig ohne jeden Schutz über Stunden ausgesetzt, was sich über Jahre zu einer extrem hohen Gesamtbelastung addierte. In Einzelfällen, speziell bei dem Radargerät SGR-103 der Marine, lag die Strahlenbelastung bei bis zu ca. 400 mSv/h. Diese Strahlung war so hoch, dass der zulässige Jahresgrenzwert für eine beruflich exponierte Person (gemäß Röntgenverordnung) bereits nach 3 Minuten überschritten sein konnte.[12] Zwei krebsbedingte Todesfälle in Zusammenhang mit diesem Gerät im Marinearsenal Wilhelmshaven führten ab 1976 zu einem gesteigerten Problembewusstsein bei der Bundesmarine und zur Einführung entsprechender Schutzmaßnahmen.[13] Diese wurden aber erst im Laufe mehrerer Jahre auch in anderen Teilstreitkräften umgesetzt. Im Zivilbereich schreiben gesetzliche Vorschriften für den Umgang mit ionisierender Strahlung das Tragen von Messplaketten oder -geräten vor, die die von der Person aufgenommene Strahlungsdosis aufzeichnen (Dosimeter). Bei der Bundeswehr gab es solche Geräte – außer in wenigen Ausnahmefällen – bis etwa Ende der 1970er Jahre nicht.[14][1] Dies erschwert heute die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, weil die Beweislast vor Gericht bei den Betroffenen liegt.

Krankheitsbilder

Es gibt mit Stand 2009 keine wissenschaftlich stichhaltigen Untersuchungen oder Daten zur Häufigkeit einzelner Krankheitsbilder durch Radar-Röntgenstrahlung. Laut einer Expertenkommission (Radarkommission), die im Auftrag des Bundestags einen umfangreichen Bericht erstellte, war das ihr von der Bundeswehr zur Verfügung gestellte, anonymisierte Fallmaterial[15] über die Erkrankten mängelbehaftet und genügte wissenschaftlichen Anforderungen nicht.[16]

Die im Mai 2003 vorgestellte Studie der Bundeswehr,[17] „Untersuchungen über die Erfassung des gesundheitlichen Risikos von Bundeswehrangehörigen im Arbeitsbereichs Radar im Zeitraum 1956-1985“, wurde ebenfalls als mit schwerwiegenden methodischen Mängeln behaftet bewertet.[18]

Als Empfehlung für die Entschädigungspraxis der Bundeswehr empfahl die Kommission, grundsätzlich alle malignen (bösartigen) Tumore sowie Katarakte (Grauer Star) als für eine Entschädigung qualifizierende Krankheit anzusehen, mit Ausnahme der Chronischen Lymphatischen Leukämie.[19]

Laut dem Rechtsanwalt Rainer Geulen, der etwa 800 Betroffene vertritt und weitgehenden Zugriff auf deren Krankenakten hat,[20] leiden seine Mandanten unter anderem an Nieren- und Leberkrebs, Hoden- und Prostatakrebs, Non-Hodgkin-Lymphomen und Leukämie.[21] Zudem seien Immunschwäche, Herzkrankheiten und Störungen des Nervensystems verbreitet[22] – da die Empfehlungen der Radarkommission jedoch nur maligne Tumore und Grauen Star berücksichtigten, lehnt die Bundeswehr Entschädigungsanträge von Betroffenen mit letzteren Krankheitsbildern generell ab.[23]

Behinderungen bei Kindern von Radarpersonal

Röntgenaufnahme einer linken Hand mit sechs Fingern, wie bei einem der betroffenen Kinder.

Mindestens fünf Kinder von ehemaligen Radarsoldaten, die teilweise mittlerweile erwachsen sind,[22] haben körperliche Behinderungen. Die Betroffenen führen dies auf die Strahlungsexposition der Väter zurück. Dazu zählen vor allem schwere Fehlbildungen an Armen und Beinen, etwa sechsfingrige Hände und verkürzte Beine.[22][24][25] Bereits 1961 war dem Chefarzt des Kinderkrankenhauses Josefinum in Augsburg aufgefallen, dass drei Kinder ähnliche Fehlbildungsmuster aufwiesen, deren Väter alle an Radaranlagen der Bundeswehr arbeiteten. Wegen dieser für ihn auffälligen Häufung hatte er nach eigener Angabe „das Innenministerium und die zuständigen Strahlenforschungsinstitute um Aufklärung gebeten“, ohne jedoch die Eltern über seine Vermutung zu informieren.[25][22] Grundsätzlich ist bekannt, dass Röntgenexpositionen der Fortpflanzungsorgane mutagen wirken, also zu strahleninduzierten Mutationen führen können. Die Radarkommission befasste sich nicht mit dieser Thematik, es gibt auch keine wissenschaftlichen Studien dazu. Angesichts der für statistische Zwecke sehr geringen Fallzahl ist es prinzipiell kaum möglich, eine wissenschaftlich gesicherte Aussage darüber zu treffen, ob die Behinderungen mit der Strahlung zusammenhängen. Die Betroffenen versuchen, auf dem Weg der Zivilklage Kompensationszahlungen zu erzielen, sie werden teilweise ebenfalls von Rainer Geulen vertreten.[22]

Verantwortung der Bundeswehr

Laut der Radarkommission war der Bundeswehr ab etwa 1958 das Problem der Röntgenstrahlung aus Radargeräten bekannt.[19] Nach Aussagen von Soldaten und Dokumenten wurden jedoch erst ab 1976 bei der Bundesmarine, dann ab den frühen 1980er Jahren generell Warnungen ausgesprochen, Warnhinweise angebracht und Schutzmaßnahmen ergriffen.[26] In den 1960er und 1970er Jahren waren die Bundeswehrsoldaten und -techniker weitgehend unwissend über die Gefahren, ebenso wie die der NVA der DDR.[27] Es gab auch keine vorgeschriebenen Maßnahmen zum Strahlenschutz wie das Tragen von Bleischürzen.[13]

Noch in den 1990er Jahren bestritt die Bundeswehr jeglichen Zusammenhang zwischen Radargeräten und Erkrankungen. Kranke Soldaten mit komplexen Krankheitsbildern wurden teilweise als Hypochonder eingestuft.[1] Der Öffentlichkeit wurde das Thema ab etwa 2001 bekannt, als in einem Spiegel-Artikel Auszüge aus einer noch unfertigen Studie der Universität Witten/Herdecke zitiert wurden, die extrem hohe Erkrankungsraten suggerierten.[1] Die Studie wurde allerdings später als nur sehr bedingt aussagekräftig bewertet, etwa von der Radarkommission,[18] aber auch von ihrem Autor.[28][17] 2003 untersuchte die Radarkommission im Auftrag des Verteidigungsausschusses des Bundestags die Vorgänge, stellte im Wesentlichen ein Verschulden der Bundeswehr fest und gab Empfehlungen zur Entschädigung der Betroffenen. Sie trat auch dafür ein, ehemalige NVA-Soldaten gleichberechtigt wie westdeutsche Soldaten zu behandeln,[29] da diese bis dahin benachteiligt worden waren.[30] Laut damaliger Aussage des Verteidigungsministeriums sollten diese Empfehlungen weitgehend eins zu eins umgesetzt werden.

Umstrittene Entschädigungspraxis

Von den etwa 3.500 Anträgen auf Entschädigungszahlungen waren 2006 fast alle bearbeitet und etwa 2.800 abgelehnt worden, nach Angaben der Bundeswehr vor allem, weil die Antragssteller nicht mit Radarstrahlung in Kontakt oder nicht an Krebs erkrankt waren. Diese Entscheidungen betreffen die Frage der Zahlung von Zusatzrenten.[2][23]

Anders ist die Sachlage bei Forderungen der Geschädigten auf Schadensersatz (z. B. für Behandlungskosten und Verdienstausfall) sowie auf Schmerzensgeld. Diese Ansprüche müssen als individuelle Zivilklage vor Gericht geltend gemacht werden. In einigen Fällen haben Gerichte bereits zugunsten der Kläger entschieden. Bis ins Jahr 2009 war die Standardprozedur des beklagten Verteidigungsministeriums, in diesen Fällen Widerspruch gegen das Urteil einzulegen (Berufung oder Revision), was die Verfahrensdauer in die Länge zieht.[31]

Die Selbsthilfeorganisation Bund zur Unterstützung Radargeschädigter wirft dem Verteidigungsministerium vor, dass es auf Zeit spiele und versuche, die Angelegenheit auszusitzen, bis die Betroffenen verstorben seien.[31]

Laut Vertretern der Interessensverbände empfinden viele Geschädigte die Entschädigungspraxis als unwürdig.[31] Daher wurde frühzeitig von verschiedenen Seiten, etwa dem Wehrbeauftragten des Bundestags,[23] die Schaffung einer Stiftung vorgeschlagen, aus deren Mitteln die Betroffenen unbürokratisch entschädigt werden sollten.[32] Dies wurde jedoch bisher nicht umgesetzt.

Situation in anderen Ländern

Laut der Auskunft eines anonym bleibenden Informanten im Bundesverteidigungsministerium gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters im Jahr 2002 hatte das Ministerium alle anderen NATO-Staaten über die Untersuchungen in Deutschland informiert. Diese hätten jedoch geantwortet, dass ihnen keine Krebsfälle im Zusammenhang mit Radarstrahlung bekannt seien. Dies wurde mit Hinweis auf den Einsatz identischer Radargeräte in allen NATO-Staaten inklusive der USA teilweise angezweifelt.[33]

Zivilbereich

Auch in der zivilen Luftfahrt werden Radaranlagen eingesetzt, vor allem zur Flugsicherung. Es sind jedoch bisher keine Fälle bekannt geworden, bei denen ziviles Radarpersonal ähnliche Schäden erlitten hätte.

Siehe auch

Literatur

Kommissionsberichte

Medizinische Studien

Zur Röntgenemission von Radargeräten

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d Sebastian Knauer, Dietmar Pieper, Alexander Szandar, Hans-Jörg Vehlewald: Hitzewelle im Körper. In: Der Spiegel. Nr. 4, 2001, S. 27 (22. Januar 2001, online).
  2. a b Die Bundeswehr, 6/2006, S. 27
  3. Entscheidung zu Radarsoldaten-Klage im April Agence France Press, publiziert bei 123recht.net, 5. März 2004
  4. Thomas Schade: Mit dem Rücken an der Röhre. Sächsische Zeitung online, 17. Januar 2004
  5. 141 Krebstote unter ehemaligen Militär-Radartechnikern RP online, 30. August 2001
  6. Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. III
  7. a b Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 31
  8. A. Schirmer: Emission of parasitic X-rays from Military RADAR Transmitters and Exposure of Personnel. Towards a Retrospective Assessment. Konferenzbeitrag, Second European IRPA Congress on Radiation Protection, 16. Mai 2006
  9. S. Schneider, B. Reich: X-Ray emission from high-voltage hydrogen thyratrons; Proc. of the IRE (1955), 711
  10. Breckenkamp J, Berg G, Blettner M.: Biological effects on human health due to radiofrequency/microwave exposure: a synopsis of cohort studies. Radiation and Environmental Biophysics. Oktober 2003, 42(3), S. 141-154, PMID 14508584
  11. Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 46
  12. Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 130, Fußnote 18
  13. a b Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 130
  14. Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 41
  15. Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 166 - S. 168
  16. Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. VI, S. 164f.
  17. a b Bericht des Arbeitsstabes Dr. Sommer - Die Bundeswehr und ihr Umgang mit Gefährdungen und Gefahrstoffen. 21. Juni 2001, S. 120ff.
  18. a b Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. VI
  19. a b Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 8
  20. Henrike Thomsen: Siemens, Bundeswehr und Arafat auf der Anklagebank. Berliner Zeitung, 15. März 2003
  21. Radaropfer aus Bundeswehr klagen auf Schmerzensgeld. Associated Press, 8. März 2004, publiziert bei Yahoo, archiviert bei Omega-News
  22. a b c d e Sigrid Averesch: Krebskranke Soldaten wollen klagen. Berliner Zeitung, 31. August 2001
  23. a b c Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch den Wehrbeauftragten. 14. März 2006, Kap. 12.3, S. 38
  24. Strahlenopfer Bundeswehr: Auch die Kinder der Radar-Soldaten sind geschädigt. Sat 1, 27. August 2001
  25. a b Strahlenbelastung an Radaranlagen. Strahlentelex, Nr. 340-341, 2001
  26. Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 11/12
  27. Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 9/S.15
  28. Bericht des Arbeitsstabes Dr. Sommer - Die Bundeswehr und ihr Umgang mit Gefährdungen und Gefahrstoffen. 21. Juni 2001, S. 86
  29. Bericht der „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“ (Radarkommission). S. 131
  30. Ulrike Scheffer: Zurück zum Absender. Tagesspiegel, 27. Januar 2004
  31. a b c Ex-Bundeswehr-Soldaten: Unterschriftenaktion für Radar-Opfer. hr-online, 8. August 2009
  32. Hinnerk Berlekamp, Daniela Vates: Neue Hoffnung für Radar-Opfer Berliner Zeitung, 7. August 2007
  33. Jack Stafford: Germany facing class action suit over radar-linked cancer claims. Reuters Health, 9. Januar 2002

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