- Anschlagmittel
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Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.[1]
Anschlagmittel können Seile, Ketten, Hebebänder, Rundschlingen (auch Schlupf genannt) und lösbare Verbindungsteile wie z. B. Schäkel oder Wirbel sein. Auf allen Anschlagmitteln ist die höchstzulässige Tragfähigkeit angegeben, die nicht überschritten werden darf. Lediglich Bauteile nach DIN EN 818 werden mit der Nenngrösse und der Güteklasse markiert.
Sicherheitsvorschriften
Anschlagmittel müssen vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung unterzogen werden.
Vor allem Seile und Hebebänder dürfen beim Anschlagen nicht ungeschützt über scharfe Kanten der Last gezogen werden; sie könnten beschädigt werden und reißen. Als scharfe Kante gilt ein Kantenradius, der kleiner ist als der Durchmesser des Seils bzw. der Dicke des Hebebandes oder der Kette. Geeigneter Kantenschutz ist z.B. Polyurethan in mind. 5 mm Stärke oder eine Unterfütterung mit nicht bzw. schwer entflammbaren Materialien. Anschlagmittel sollen trocken und luftig lagern, geschützt vor Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen.
Mindestens einmal jährlich müssen sie von Sachkundigen geprüft werden, diese Prüfung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Dies ist auch nach Reparaturen erforderlich. Bei Schäden (z. B. Litzenbrüchen, Gewebeeinschnitten und abgenutzten Kettengliedern) muss das Anschlagmittel entsorgt werden (Ablegereife). Anschlagmittel ohne Herstellerkennzeichnung und Tragkraftangabe sind ebenfalls ablegereif. Eine Anschlagkette ohne Tragkraftanhänger darf nur verwendet werden, wenn sich wiederkehrend auf einzelnen Kettengliedern ein Stempel befindet, der Rückschlüsse auf den Hersteller und somit auf die Güte des Kettenmaterials zulässt. Andernfalls darf diese nicht mehr als Anschlagmittel verwendet werden, da nicht auszuschließen - und vor allem nicht belegbar - ist, dass sie von nur minderer Qualität ist.
Quellen
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