- Lieferverkehr
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Unter Lieferverkehr versteht man den LKW-Verkehr im juristischen Bereich des Straßenverkehrsrechts, welcher in für den Durchgangsverkehr gesperrte Bereiche zeitlich befristet oder dauerhaft anliefern darf. Voraussetzung ist, dass zumindest ein Teil der geladenen Güter im gesperrten Bereich am Bestimmungsort ankommt, was aus den Ladepapieren ersichtlich sein sollte. Allein der Versuch der Anlieferung ist die Berechtigung, wenn etwa der Versuch scheiterte wegen Nichterreichbarkeit des Kunden (Annahmeverzug) oder aber Verweigerung der Annahme war die Einfahrt in eine Sperrzone dennoch rechtlich nicht zu beanstanden.
Im PKW Bereich spricht man von Anliegerverkehr oder Anrainerverkehr.
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