- Lokstreusand
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Unter Sandstreuer versteht man eine in Schienenfahrzeugen verwendete Einrichtung, bei der mit Hilfe von Druckluft (ca. 8 bar) oder durch Wirkung der Schwerkraft Sand aus einem Vorratsbehälter (Sandkasten) durch Sandfallrohre unter die Räder geblasen wird bzw. vor den Rädern auf die Scheinen gestreut wird, um die Reibung zwischen Rad und Schienen zu erhöhen. Dies ist vor allem bei (etwa aufgrund von Nässe) reduziertem Reibungsverhältnis und starken Zug- oder Bremskräften sinnvoll, um die Traktions- bzw. Bremswirkung zu verbessern und eine Durchrutschen der Räder (Schleudern bzw. Gleiten) zu verhindern. Der Sandvorrat ist so bemessen, dass er in der Regel nur von Nachschau zu Nachschau ergänzt werden muss.
Für den Betrieb des Sandstreuers ist es sehr wichtig, dass der Bremssand trocken gehalten wird. Bei Dampflokomotiven befand sich der Sandkasten daher regelmäßig auf dem Scheitel des Langkessels in einem separaten Sanddom, in dem der Sand durch die Kesseltemperatur warm und trocken gehalten wird. Bei modernen Fahrzeugen ist zumeist eine elektrische Heizspirale im Sandvorratsbehälter eingebaut, die den Sand trocken hält.
Als Bremssand kommt sehr feiner Sand mit hoher Festigkeit durch einen hohen Quarzanteil zum Einsatz. Der Sand sollte eine Körnung von 0,8–1,6 mm gemäß TL 918 2243-5 bzw. 0,71–1,6 mm gemäß BN 918 224 (s. Grobsand) haben und lehmfrei sein. Der Sandvorrat ist im Rahmen der Abschlussarbeiten am Fahrzeug zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufüllen.
Bedienung des Sandstreuers
Die Bedienung des Sandstreuers erfolgt vom Führerstand des Bahnfahrzeuges aus. Bei Dampflokomotiven erfolgte die Betätigung mittels mechanischem Gestänge oder Seilzug; der Sand fällt dann allein durch die Schwerkraft über die Sandrohre vor beide Rädern der Achse auf die Schiene. Bei modernen Triebfahrzeugen erfolgt das Sanden auf Tastendruck oder automatisch durch den Gleit- bzw. Schleuderschutz. Dazu wird ein Magnetventil angesteuert, dass Druckluft aus der Hauptluftbehälterleitung (HBL) in eine Düse der Sandungsvorrichtung leitet und dadurch bewirkt, dass Sand über die Schlauch- oder Rohrleitung unter die Räder geblasen wird.
Auf schlüpfrigen Schienen und sobald zu erwarten ist, dass die Räder gleiten, die Gleitschutzvorrichtungen ansprechen oder übermäßiger Schlupf auftritt, muss gemäß DB Richtlinie[1] die Sandungsvorrichtung betätigt werden. Auf Brücken, Weichen, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleiswaagen und im Bereich von Tankstellen von Schienenfahrzeugen darf jedoch außer bei Gefahr im Verzug nicht gesandet werden. Denn hier könnte durch Sanden die Funktion beweglicher und empfindlicher Bauteile beeinträchtigt werden[2]. Auf übermäßiges Sanden sollte generell verzichtet werden, da der zerriebene Quarzsand den elektrischen Kontakt zwischen Rad und Schiene und damit bei elektrischen Schienenfahrzeugen den Stromfluss (Triebstromrückfluss und Gleisfreimeldung) beeinträchtigen kann.
Bei niedriger Geschwindigkeit gestreuter Bremssand kann einzeln fahrenden Triebfahrzeugen eine isolierende Wirkung zwischen Rad und Schiene verursachen. Durch fehlerhafte Gleisfreimeldungen an elektrischen Gleisstromkreisen kam es wiederholt zu Zusammenstößen. Das Eisenbahn-Bundesamt wies die Eisenbahnverkehrsunternehmen an, Sanden bei Geschwindigkeiten von 25 km/h (oder weniger) zu vermeiden.[3]
Einzelnachweise
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