- Löschwasserteich
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Löschwasserteiche bzw. Löschweiher stammen aus einer Zeit, in der es eine zentrale Wasserversorgung noch nicht gab. Sie dienten nicht nur als Löschwasserreserve, sondern auch als Brauchwassereservoir, soweit die Menge bzw. der Zufluss dies zuließ. Sie wurden meist in Siedlungen, Höfen bzw. in deren Nähe angelegt, damit man früher mit einer Eimerkette, später mit Pumpen das Wasser relativ einfach an jeden Punkt im Ort bringen konnte. Die Teiche hatten oft keine eigene Quelle, sondern mussten befüllt werden. Idealerweise bediente man sich aber der Technik des Teichbaus, wenn ein kleines Fließgewässer vorhanden war. Allein aus dem Regenwasser (Himmelsteiche) konnte ein ausreichender Wasserstand nicht immer gewährleistet sein.
Die Reinhaltung des Wassers war stets ebenso wichtig wie Reduzierung bzw. Beseitigung unvermeidlicher Verschlammung durch Eintrag und Ablagerung von Sedimenten.
Die Teiche wurden oft im Ortskern neben Dorfkirche oder Rathaus in Verbindung mit einer Parkanlage angelegt. Wegen des Erholungswertes - weniger als Löschmittelvorrat - werden auch heute noch solche Teiche erhalten.
Die Wette
In Süddeutschland und der Deutschschweiz kennt man den Begriff „Wette“ (Wett, Weet), ein Wort, das eigentlich die Pferdeschwemme bezeichnete. Es ist eine Ableitung zu wetten, 'Tiere in die Schwemme treiben', was seinerseits eine Ableitung zu waten ist (wetten heißt somit wörtlich jmdn. oder etw. waten machen). Die Anlage solcher Feuerlöschteiche wurde in der württembergischen Grafenzeit den Gemeinden zur Pflicht gemacht. Viele Straßenbezeichnungen deuten auf ein (früheres) Vorhandensein eines Feuerlöschteiches (oder aber einer Pferdeschwemme) hin, z.B. Wettebrunnen, Wettbach, Wettestraße, Wettegasse, Wettegraben.
In Deutschland können Löschwasserteiche nach DIN 14210 genormt sein und zählen zu den erschöpflichen Löschwasserstellen.
Löschwasserteiche nach (DIN 14210)
- künstlich angelegt
- befestigte Wasserentnahmestelle
- befestigte Zufahrt
- Fassungsvermögen mind. 1000m³
- Einfriedung (Zaun o.ä.) mind. 1,25 m hoch
- Entnahme über Saugrohr oder Saugschacht
- die Form des Teiches ist beliebig (kann auch als Zierteich angelegt werden)
Befüllung:
- nur sauberes Wasser
- Regenwasser nur über Sandfang
- keine fließenden Gewässer
- Verbindung zu anderen Gewässern über Rinne mit Sandfang und Schutzgitter
- aus Wasserleitungen: Eintritt nur durch die Atmosphäre mit Überlaufsicherung
Große oder brandgefährdete (z. B. Holzverarbeitung) Unternehmen haben teilweise einen eigenen Löschwasservorrat in Form von Löschwasserteichen. Ein eventuell vorhandener Kühlteich oder Swimming-Pool kann auch als Löschwasserteich dienen.
Wird der Löschwasservorrat in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt, so spricht man von einer Löschwasserzisterne.
Weblinks
- Feuerordnung Stauf-Landeck von 1762 - (Freiwillige Feuerwehr Waizhofen)
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