- M.d.W.d.G.b.
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M.d.W.d.G.b. (auch mdWdGb[1]) ist die Abkürzung für
- Mit der Wahrung der Geschäfte beauftragt[2] (vor allem in Behörden gebraucht)
- Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt
- Mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut[3] (modernerer Sprachgebrauch)
und wird als Zusatz zur Funktionsbezeichnung des vorübergehenden Amtsinhabers verwendet[4][5] – nach Ausscheiden eines bisherigen Amtsinhabers aus dem Amt[6] oder bevor ein ordentlicher Amtsinhaber förmlich berufen wird.[7]
Dem deutschen Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt entspricht das englische Temporarily charged with the conduct of affairs[8] und das französische faisant fonction (abgekürzt f.f.)[9].
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Beispiel von „mdWdGb-Generaldirektoren“ in einer Mitteilung der EU-Kommission (Klarstellung der Methodik für die Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte)
- ↑ Erläuterung zum Organigramm des Bayerischen Landesamts für Umwelt
- ↑ Im Wörterbuch in „Mein Rechtsportal“
- ↑ Aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarland
- ↑ Beispiel für einen „Referatsleiter m.d.W.d.G.b.“ der Generaldirektion Freiheit, Sicherheit, Recht der Europäischen Kommission, Brüssel
- ↑ Nach dem „Verschwinden des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz“, Otto John, wurde Hanns Jess, vorher Präsident des Bundeskriminalamtes, „mit der Wahrung der Geschäfte des Leiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz beauftragt“
- ↑ Beispiel für den niedersächsischen „Minister des Innern, m.d.W.d.G.b.“
- ↑ Übersetzung von „M.d.W.d.G.b.“ ins Englische
- ↑ Beispiel für einen „Direktor m.d.W.d.G.b.“ (dt.) bzw. „directeur f.f.“ (fr.)
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