M.d.W.d.G.b.

M.d.W.d.G.b.

M.d.W.d.G.b. (auch mdWdGb[1]) ist die Abkürzung für

  • Mit der Wahrung der Geschäfte beauftragt[2] (vor allem in Behörden gebraucht)
  • Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt
  • Mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut[3] (modernerer Sprachgebrauch)

und wird als Zusatz zur Funktionsbezeichnung des vorübergehenden Amtsinhabers verwendet[4][5] – nach Ausscheiden eines bisherigen Amtsinhabers aus dem Amt[6] oder bevor ein ordentlicher Amtsinhaber förmlich berufen wird.[7]

Dem deutschen Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt entspricht das englische Temporarily charged with the conduct of affairs[8] und das französische faisant fonction (abgekürzt f.f.)[9].

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Beispiel von „mdWdGb-Generaldirektoren“ in einer Mitteilung der EU-Kommission (Klarstellung der Methodik für die Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte)
  2. Erläuterung zum Organigramm des Bayerischen Landesamts für Umwelt
  3. Im Wörterbuch in „Mein Rechtsportal“
  4. Aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarland
  5. Beispiel für einen „Referatsleiter m.d.W.d.G.b.“ der Generaldirektion Freiheit, Sicherheit, Recht der Europäischen Kommission, Brüssel
  6. Nach dem „Verschwinden des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz“, Otto John, wurde Hanns Jess, vorher Präsident des Bundeskriminalamtes, „mit der Wahrung der Geschäfte des Leiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz beauftragt“
  7. Beispiel für den niedersächsischen „Minister des Innern, m.d.W.d.G.b.“
  8. Übersetzung von „M.d.W.d.G.b.“ ins Englische
  9. Beispiel für einen „Direktor m.d.W.d.G.b.“ (dt.) bzw. „directeur f.f.“ (fr.)

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