- Ernennung
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Eine Ernennung ist die Bestimmung einer Person zur Wahrnehmung einer Funktion als Amtsträger. Der Ernennung kann eine demokratische Wahl vorausgehen.
Die Ernennung ist vor allem im öffentlichen Dienst üblich und erfolgt hier mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde, worauf der Amtseid abgelegt wird. Eine Ernennung zu einem Amt kann zeitlich befristet werden.
In Deutschland werden u. a. folgende Personen ernannt:
- Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen
- Beamte, Richter, Staatsanwälte, Kirchenpersonal und Soldaten
- Kommunale Wahlbeamte (Bürgermeister, Landräte)
- Ehrenbeamte (ehrenamtliche Bürgermeister, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehren)
Unterscheidung von Ernennung und Beförderung
Von der Ernennung zu unterscheiden ist die Beförderung. Letztere begründet einen Aufstieg im Rang, nicht aber eine grundsätzliche Änderung des Anstellungsverhältnisses oder des Aufgabenbereichs. Beispiel: Ein Offizieranwärter wird nach erfolgreicher Ausbildung zum Offizier ernannt, bei gleichzeitiger Beförderung vom Oberfähnrich zum Leutnant. Später folgt der Aufstieg vom Leutnant zum Oberleutnant (Beförderung) und die Übernahme des Postens als Kompanieführer (Ernennung).
Siehe auch
Kategorie:- Recht des Öffentlichen Dienstes (Deutschland)
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