- Mairie
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Mairie (fem., dt. Bürgermeisteramt, Bürgermeisterei) steht in Frankreich und in anderen frankophonen Gebieten einerseits für das Amt (Behörde) des Bürgermeisters (frz. maire), andererseits in Gemeinden ohne Stadtrecht und in den kommunalen Arrondissements größerer Städte für das Gebäude, in dem das Bürgermeisteramt und die Gemeindeverwaltung untergebracht sind [1] und der Gemeinderat tagt. Die offizielle Bezeichnung der mairies der kommunalen Arrondissements ist mairie d'arrondissement. Vielerorts beherbergt die mairie weitere kommunale Einrichtungen wie beispielsweise das Standesamt, das Katasteramt und dergleichen mehr. Diesem Gebäude entspricht in Städten mit Stadtrecht das Hôtel de ville (Rathaus), in kleineren Ortschaften Frankreichs und der frankophonen Schweiz, denen kein Bürgermeister vorsteht, das maison communale genannte Gemeindehaus.
Das Wort (von lat. maior, frz. maire, dt. Bürgermeister) ist seit dem 13. Jahrhundert belegt und kam im 14. Jahrhundert in der Abwandlung mairerie vor.[2]
Napoleonische Zeit
Als Mairie wurde auch die unterste französische Verwaltungseinheit während der Besetzung des Linken Rheinufers und rechtsrheinischer Gebiete wie u.a. das Herzogtum Berg und Westfalen durch Napoléon Bonaparte in den Jahren von etwa 1800 bis 1814 bezeichnet. Die Gemeindestrukturen im Rheinland, insbesondere im linksrheinischen Teil, waren bis zur Kommunalreform in den 1970er Jahren häufig noch geprägt durch die von den Franzosen geschaffenen Verwaltungseinheiten. Die Gebiets- und Verwaltungsstrukturen der Kurfürsten- und Herzogtümer etc. wurden von den Franzosen zerschlagen und völlig neu strukturiert. Die Gliederung in Mairie, Kanton und Département entsprach etwa der heutigen französischen Verwaltungsstruktur. Nach der Niederlage Napoleons wurden die „zurückeroberten“ Länder 1813 in Gouvernements eingeteilt und übergangsweise verwaltet, wobei die französischen Amtsbezeichnungen in deutsche Titel umgewandelt wurden. Aus der „Marie“ wurde die „Bürgermeisterei“ - die französische Munizipalverfassung aber blieb unangetastet weiter in Kraft.[3] Auch nach dem Wiener Kongress wurde die Munzipalverfassung größtenteils beibehalten, wie z.B. in Westfalen bis zur Einführung der dortigen neuen Landgemeindeordnung vom 31. Oktober 1841.[4]
Fußnoten
- ↑ Sachs-Villatte: Enzyklopädisches Französisch-Deutsches Wörterbuch, Langenscheidtsche Verlagsbuchhandlung, Berlin
- ↑ Paul Robet: Petit Robert. Dictionnaire de la langue française, Ed. Dictionnaire Le Robert, Paris 1976
- ↑ Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte, Reihe A Preußen. Bd. 7 Rheinland, bearbeitet von Rüdiger Schütz. Marburg 1978, S. 10-11.
- ↑ Veit Veltzke: Napoleon, Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Köln 2007, S. 505 ff.
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