- Martin Nettesheim
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Martin Nettesheim (* 17. April 1964 in Stuttgart) ist ein deutscher Jurist und Experte im Europarecht, Völkerrecht und deutschen Verfassungsrecht.
Nettesheim studierte von 1983 bis 1987 Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft an der Universität Freiburg im Breisgau und der Freien Universität Berlin. Nach einem einjährigen Forschungsaufenthalt an der University of Michigan in Ann Arbor erfolgte 1993 die Promotion. In der Zeit von 1994 bis 1999 war Nettesheim als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Völker- und Europarecht der Freien Universität Berlin und als Lehrbeauftragter für Europarecht an der Universität Potsdam tätig. 1999 erfolgte die Berufung auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen als Nachfolger von Prof. Oppermann. Zugleich übernahm er die Leitung des Tuebingen University Center for International Economic Law (TURCIEL). Nettesheim lehrte als Gastprofessor an Universitäten in Berkeley, Miami, Nanjing und Kyōto Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht. Er war von 2003 bis 2005 Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen.
Forschungsinteressen und Veröffentlichungen
Seine Forschungsinteressen umfassen unter anderem:
- nationales Staatsorganisationsrecht
- Grundrechtsschutz
- Verfassungsfragen des Europarechts
- Rechtsfragen des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts
Weblinks
- Literatur von und über Martin Nettesheim im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Seite von Martin Nettesheim an der Universität Tübingen (inkl. Veröffentlichungsverweise)
- Professor Dr. iur. Martin Nettesheim (pdf)
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