- Matrilokalität
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Matrilokalität bezeichnet eine Residenzregel, die den Wohnsitz eines Paares nach der Heirat festlegt. Als matrilokal wird jene Wohnortwahl bezeichnet, bei der das Ehepaar nach der Heirat bei der Mutter eines der beiden Partner lebt. Dabei gibt es die Matri-Virilokalität, bei der der Wohnort bei der Mutter des Ehemannes liegt, und die Matri-Uxorilokalität, bei der der Wohnort bei der Mutter der Ehefrau gewählt wird. Eine spezielle Form der Matrilokalität liegt beim Avunkulat vor, bei dem der Wohnsitz beim Bruder der Mutter der Ehefrau eingerichtet wird. Matrilokalität kann eine Folge der matrilinearen Deszendenz sein, dies ist aber nicht zwindend. Der Gegensatz zu Matrilokalität ist die Patrilokalität.[1]
Wenn junge Paare mit einem elterlichen Paar die Adresse teilen, ist statistisch gesehen eine matrilokale Wohnung etwas häufiger als eine patrilokale.
Matrilokalität setzt Matrilinearität voraus. Aber nicht alle matrilinearen Ethnien (= deren Abstammungsregeln ausschließlich die mütterliche Seite berücksichtigen) haben matrilokale Wohnsitzregeln. In der modernen Zeit ist vor allem in Städten zu beobachten, dass matrilineare Ethnien mit ursprünglich matrilokalen Wohnsitzregeln die Lebensform der Kernfamilie bevorzugen (z. B. Minangkabau), bzw. dass die junge Ehefrau in das Haus ihres Ehegatten zieht.
Die Verbindung aus Matrilokalität und Matrilinearität wird auch Matrifokalität genannt. Andere Vorschläge lauten Matronat oder matristische Gesellschaft.[2]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Walter Hirschberg (Hg.): Wörterbuch der Völkerkunde. Dietrich Reimer Verlag, Berlin 1997, S. 525
- ↑ Gerhard Bott: Die Erfindung der Götter. 2009, S. 210, ISBN 978-3-8370-3272-7
Kategorien:- Ehe
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