- Medienrat
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Medienräte sind Gremien der Rundfunkaufsicht, die in den Landesmedienanstalten von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Hamburg/Schleswig-Holstein, Saarland und Sachsen eingerichtet sind. Die Zuständigkeit der Medienräte erstreckt sich auf den privat finanzierten Rundfunk, sie entsprechen in ihrer Funktion den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Typische Aufgaben sind die Zulassung von Rundfunkanbietern, die Programmaufsicht und die Bearbeitung von Programmbeschwerden.
Durch die Länderhoheit im Rundfunkbereich sind Bezeichnung, konkreter Aufgabenumfang und Zusammensetzung der Medienräte nicht bundeseinheitlich geregelt. So trägt das entsprechende Gremium in Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung „Medienkommission“, in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern „Landesrundfunkausschuss“ und in Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen „Versammlung“. Als generischer Begriff wird deshalb häufig die Bezeichnung „Beschlussgremien der Medienanstalten“ oder „Medienkommissionen der Länder“ gebraucht. Bundesweite Koordinierungsinstanz aller 14 Landesmedienkommissionen ist die „Gremienkonferenz“ bei der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM).
Kategorien:- Organisation (Rundfunk)
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