- Meißnischer Kreis
-
Der Meißnische Kreis war ein historisches Territorium des 1806 in ein Königreich umgewandelten Kurfürstentum Sachsen, welches im Wesentlichen aus dem östlichen Teil des ehemaligen albertinischen Herzogtums besteht.
Geschichte
Der Kreis entstand mit Erlass der Kanzleiordnung von Kurfürst Moritz am 5. August 1547. Oberster Repräsentant des Kreises war ein Oberhauptmann, später auch Kreishauptmann genannt. Ihm oblag die Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben aller ihm unterstellten Ämter, die Aufsicht über die Beamten und das Straßenwesen. 1815 musste ein Teil des Kreises an das Königreich Preußen abgetreten werden. 1835 übernahm die Kreisdirektion Dresden die Rechtsnachfolge der Kreishauptmannschaft Meißen.
Ämter
- Erb- oder Kreisamt (324 Dörfer)
- Prokuraturamt Meißen (35 Dörfer)
- Stiftsamt Meißen (22 Dörfer)
- Schulamt Meißen (22 Dörfer)
- Amt Torgau
- Oberamt Dresden (143 Dörfer)
- Amt Stolpen (70 Dörfer)
- Amt Hayn (Großenhain)
- Amt Dippoldiswalde
- Amt Pirna
- Amt Hohenstein und Lohmen
- Amt Radeberg mit Laußnitz
- Amt Moritzburg
- Amt Senftenberg
- Amt Finsterwalde
- Amt Mühlberg
- Amt Oschatz
Siehe auch
Kategorien:- Sächsische Geschichte
- Historisches Territorium (Deutschland)
Wikimedia Foundation.