- Erzgebirgischer Kreis
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Der Erzgebirgische Kreis war eine Verwaltungseinheit des 1806 in ein Königreich umgewandelten Kurfürstentums Sachsen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der Erzgebirgische Kreis war Teil der dreistufigen Verwaltungsgliederung im Gebiet des späteren Sachsens. Basis dieser Gliederung und untere Einrichtung der landesherrlichen Verwaltung waren die Ämter, die im 14. und 15. Jahrhundert aus den markgräflichen Vogteien hervorgingen. Das 1378 erstellte Einkunftsverzeichnis der Landgrafen von Thüringen und Meißen (Registrum dominorum marchionum Missnensium) nennt u. a. bereits die später zum Erzgebirgischen Kreis gehörigen Ämter Freiberg, Schellenberg und Chemnitz.
Mit dem Erlass der Kanzleiordnung von Kurfürst Moritz entstand 1574 eine Zentralbehörde im Sinne einer Landesregierung. Die Durchorganisation der Verwaltung bis auf die lokale Ebene (Ämterorganisation) führte zur Zuordnung der Ämter zu Amtshauptmannschaften. Diese wurden wiederum zu Kreisen (Kurkreis, Leipziger Kreis, Meißnischer Kreis, Vogtländischer Kreis, Thüringer Kreis, Neustädter Kreis) zusammengefasst, um die im 16. Jahrhundert besonders von den ernestinischen Wettinern hinzugewonnenen Gebiete zu integrieren.
Das Gebiet des Erzgebirgschen Kreises wurde erst 1691 aus dem vergleichsweise großen Meißnischen Kreis herausgelöst. Nachdem beim Wiener Kongress 1815 die sächsischen Grenzen neu festgesetzt worden waren, bildete der Erzgebirgische Kreis ab 1816 zusammen mit dem Leipziger Kreis, dem Meißnischen Kreis, dem Vogtländischen Kreis und der Markgrafschaft Oberlausitz die territoriale Gliederung Sachsens.
1835 erfolgte die verwaltungsmäßige Ablösung durch die Kreisdirektionen (ab 1873 Kreishauptmannschaften) Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau. Zu diesem Zeitpunkt umfasste der Erzgebirgische Kreis eine Fläche von 4.581 km².
Umfang
Der Kreis umfasste am Ende des 18. Jahrhunderts 8873 Hufen und 93¾ Ritterpferde, 12 schriftsässige und 29 amtssässige Städte, 20 Landstädtchen, insgesamt 61 Städte, dazu 76 Amtsassen, 101 Schriftsassen, 78 Vorwerke und Freigüter, sechs Wüstungen und 723 Dörfer. Er grenzte an den Leipziger und Meißnischen Kreis, an Böhmen, den Vogtländischen und Neustädtischen Kreis, an die reußischen Herrschaften und an das Fürstentum Altenburg und hatte eine Größe von rund 111 Quadratmeilen. 1785 lebten auf dem Gebiet des Erzgebirgischen Kreises 405.600 Einwohner[1] in 15 Ämtern;
Ämter
- Kreisamt Freiberg mit
- Brand,
- Hainichen
- Sayda in der früheren Herrschaft Purschenstein;
- das Amt Augustusburg mit den Städten
- Amt Chemnitz
- Amt Frankenberg (Amt Sachsenburg)
- Amt Nossen mit den Städten
- Amt Grillenburg mit
- Amt Frauenstein
- Amt Altenberg mit den Städten
- Amt Lauterstein mit
- Amt Wolkenstein mit
- Amt Stollberg
- Amt Grünhain
- Amt Crottendorf
- Amt Wiesenburg
- Amt Zwickau mit
Siehe auch
Literatur
- Friedrich Gottlob Leonhardi: Erdbeschreibung der Churfürstlich- und herzoglich-sächsischen Lande. Zweiter Band, Leipzig 1790, S. 244–443
- Ertzgebürgische Creiß. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 8, Leipzig 1734, Spalte 1799.
Einzelnachweise
- ↑ Friedrich Gottlob Leonhardi: Erdbeschreibung der Churfürstlich- und herzoglich-sächsischen Lande. Zweiter Band, Leipzig 1790, S. 246
- ↑ GoogleBooks
Kategorien:- Historisches Territorium (Deutschland)
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